„BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich“ – Versionsunterschied

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Der "Anlageausschuss der Verwaltungskommission" der BVK wurde 2012 aufgelöst.
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Die Verwaltungskommission ist ein paritätisch zusammengesetztes Organ, welches den Regierungsrat in wichtigen Versicherungsfragen berät. Sie besteht aus 16 Mitgliedern, die jeweils auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. Sie empfiehlt die Abnahme der Jahresrechnung und nimmt zu Anträgen auf Änderung der BVK-Statuten
Die Verwaltungskommission ist ein paritätisch zusammengesetztes Organ, welches den Regierungsrat in wichtigen Versicherungsfragen berät. Sie besteht aus 16 Mitgliedern, die jeweils auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. Sie empfiehlt die Abnahme der Jahresrechnung und nimmt zu Anträgen auf Änderung der BVK-Statuten
Stellung. Präsidentin der Verwaltungskommission ist Regierungsrätin Ursula Gut-Winterberger.
Stellung. Präsidentin der Verwaltungskommission ist Regierungsrätin Ursula Gut-Winterberger.

=== Anlageausschuss der Verwaltungskommission ===
Der [[Anlageausschuss]] der Verwaltungskommission berät die Finanzdirektion bezüglich der Festlegung der Anlagestrategie. Er wird für strategische Entscheide im Bereich der Kapitalbewirtschaftung oder der Anlageorganisation konsultiert.


=== Investment Committee ===
=== Investment Committee ===

Version vom 18. Februar 2013, 23:00 Uhr

BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich
Rechtsform Öffentlichrechtliche Anstalt
Sitz Zürich, Schweiz
Leitung
  • Thomas Schönbächler
    (Vorsitzender der Geschäftsleitung)
Branche Berufliche Vorsorge
Website www.bvk.ch

Die BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich (früher Beamtenversicherungskasse BVK oder Versicherungskasse für das Staatspersonal genannt) ist eine Schweizer Vorsorgeeinrichtung. Sie versichert das Personal des Kantons Zürich und die Mitarbeitenden von insgesamt über 500 angeschlossenen Unternehmen im Rahmen der beruflichen Vorsorge. Die BVK wurde 1984 gegründet und ist eine unselbstständige Anstalt des Kantons, womit sie Teil der Kantonsverwaltung ist. Wie alle öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen wird die BVK bis Ende 2013 rechtlich, organisatorisch und finanziell aus der Verwaltungsstruktur des Kantons herausgelöst.

Mit rund 107’000 Versicherten gehört die BVK zu den grössten Vorsorgeeinrichtungen der Schweiz. Per Anfangs 2013 zählte sie 77'587 aktive Versicherte sowie 30'047 Rentenbeziehende. Das verwaltete Vermögen belief sich auf 24,6 Milliarden Schweizer Franken und der Deckungsgrad lag bei 90,9 Prozent. Als versicherungstechnische Grundlage verwendet die BVK die VZ 2010.

Rechtsgrundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen bilden hauptsächlich das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), das Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Freizügigkeitsgesetz, FZG), die dazugehörigen Verordnungen sowie das kantonale Gesetz über die Versicherungskasse für das Staatspersonal (BVK-Gesetz) vom 6. Juni 1993. Zu den Rechtsgrundlagen zählen zudem die Statuten der Versicherungskasse für das Staatspersonal.

Organisation

Als unselbstständige Anstalt des Kantons Zürich ist die BVK Teil der kantonalen Verwaltung und ist organisatorisch der Finanzdirektion angeschlossen. Oberste Organ ist der Regierungsrat, während durch die Verwaltungskommission die paritätische Vertretung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sichergestellt ist. Die Führung der BVK ist wird durch die Geschäftsleitung wahrgenommen.

Regierungsrat

Der Regierungsrat des Kantons Zürich erlässt die Statuten und legt die Anlagestrategie fest.

Kantonsrat

Der Kantonsrat erlässt das BVK-Gesetz auf Antrag des Regierungsrates und genehmigt die BVK-Statuten.

Finanzdirektion

Die BVK ist ein Amt der Finanzdirektion. Diese erlässt die Ausführungsrichtlinien zuhanden der Geschäftsleitung und überwacht die Tätigkeit der Geschäftsleitung der BVK. Die Finanzdirektorin ist die Präsidentin der Verwaltungskommission.

Verwaltungskommission

Die Verwaltungskommission ist ein paritätisch zusammengesetztes Organ, welches den Regierungsrat in wichtigen Versicherungsfragen berät. Sie besteht aus 16 Mitgliedern, die jeweils auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. Sie empfiehlt die Abnahme der Jahresrechnung und nimmt zu Anträgen auf Änderung der BVK-Statuten Stellung. Präsidentin der Verwaltungskommission ist Regierungsrätin Ursula Gut-Winterberger.

Investment Committee

Das Investment Committee ist für taktische Anlageentscheide im Rahmen der Anlagestrategie und aufgrund der jeweils aktuellen Marktbeurteilung zuständig. Zudem beschliesst es über Anträge des Asset Managements oder externer Fachexperten und legt Massnahmen zur Herstellung der Compliance aufgrund der Feststellungen des Investment Controllers fest.

Geschäftsleitung

Die Leitung wird durch den Chef BVK zusammen mit der Geschäftsleitung ausgeübt. Sie trägt die Gesamtverantwortung und koordiniert die verschiedenen Geschäftsbereiche. Die Leitung vertritt die BVK gegenüber den vorgesetzten Stellen sowie der Öffentlichkeit.

Korruption

Am 2. Oktober 2012 hat die Parlamentarische Untersuchungskommission BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich (PUK BVK) unter Leitung von AL-Kantonsrat Markus Bischoff ihren Bericht «Korruptionsfall – BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich – Politische Aufarbeitung» veröffentlicht, der die Ausmasse der Korruption aufdecken soll.[1] Insgesamt wird laut PUK bei der Affäre von einem Schaden von 500 Millionen bis 1,5 Milliarden Franken ausgegangen.[2]

Im Gerichtsprozess um die Korruption wurde am 28. November 2012 Daniel Gloor, Hauptangeklagter der Korruptionsaffäre und ehemaliger Anlagechef der BVK, vom Zürcher Bezirksgericht in erster Instanz wegen mehrfacher passiver Bestechung, mehrfacher ungetreuer Amtsführung, mehrfacher Geldwäscherei und mehrfacher Verletzung des Amtsgeheimnisses zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Gloor wurde gleich nach der Urteilsverkündung wegen akuter Fluchtgefahr infolge der hohen Freiheitsstrafe in Sicherungshaft genommen. Auch verurteilt wurden mehrere ehemalige Geschäftspartner von Gloor. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.[3]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Parlamentarische Untersuchungskommission PUK BVK
  2. Arthur Rutishauser: BVK: Wie gross ist die Schuld des Regierungsrats? In: Tages-Anzeiger vom 26. November 2012
  3. Felix Schindler: Gloor muss sofort ins Gefängnis. In: Neue Zürcher Zeitung vom 28. November 2012