Balkonkraftwerk

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Ein Balkonkraftwerk an einem Mehrfamilienhaus

Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von maximal 600 oder 800 Watt für einen 230 V Wechselstromkreis. Sie kann mittels eines Wechselrichters über eine Schuko-Steckdose an das Hausnetz angeschlossen werden. Der erzeugte Strom kann sofort genutzt oder mittels eines Batteriespeichers gespeichert werden. Ungenutzte Elektrizität fließt in das öffentliche Netz. In Deutschland sowie in anderen Ländern wird keine Einspeisevergütung üblicherweise gezahlt. Für größere Leistungen kann beim zugehörigen Stromzähler eine Rücklaufsperre vorgeschrieben werden.[1]

Private Balkonkraftwerke sind Teil des Konzeptes der Energiewende. Der wirtschaftliche Nutzen für die Betreiber ist bei Kleinanlagen besonders hoch, da Investitionen sich rechnerisch bereits nach rund vier Jahren amortisieren.[2]

Gesetzlicher Rahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Deutschland, Österreich und in der Schweiz ist die Selbstinstallation nach Anmeldung erlaubt. In der Schweiz benachrichtigt man dem Stromlieferanten. Dieser prüft die dazu Stromzähler-Tauglichkeit. In Deutschland ist der Betrieb durch eine VDE-Norm geregelt (VDE-AR-N 4105). In Österreich ist die Installation von Solarzellen durch ÖNORM (ÖNORM E 8001-4-712[23]) definiert. Die Wechselrichter benötigen einen NA-Schutz. Aufgrund dessen gab es bereits Probleme.[3]

Gemäß der EU-Richtlinie 2016/613 werden Balkonkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 800 Watt gemäß dem Stromnetz als nicht relevant betrachtet. Daher besteht keine Verpflichtung zu einer vorhandenen Genehmigung solcher Anlagen. Diese Regelung ist in vielen benachbarten Ländern wie Luxemburg und Österreich in Kraft. In Deutschland wurde sie noch nicht übernommen, man folgt hier der Anwendungsregel AR-N 4105-2018:11 des Verbands für Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE).

Der VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) empfahl für Deutschland, die Einspeisegrenze auf 800 Watt zu erhöhen, sowie zu ermöglichen, dass Stromzähler bei Einspeisung auch rückwärts laufen dürfen.[4] Gemäß dem am 1. April 2024 veröffentlichten Merkblatt „Registrierung für Balkonkraftwerke“ der Bundesnetzagentur sind daher im Marktstammdatenregister nach Anlage eines Nutzerkontos der Standort der Anlage anzugeben sowie Inbetriebnahme-Datum, die Modulleistung (bis 2000 Watt) und die Wechselrichter-Leistung (bis 800 Watt). Wird auch ein Stromspeicher betrieben, sind auch dessen technische Daten zu erfassen. Eine notwendige Anmeldung ist vom lokalen Netzbetreiber abhängig.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wiktionary: Balkonkraftwerk – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Was ist ein Balkonkraftwerk? Verbraucherzentrale Energieberatung, 10. September 2020.
  2. Miguel Sanches: Schnelles Geld auf dem Balkon Berliner Morgenpost, 17. Juli 2023.
  3. Bundesnetzagentur warnt vor mangelhaften Solarwechselrichtern für Balkonanlagen, Bundesnetzagentur, 9. Juni 2023
  4. VDE schlägt einfachere Regeln für Balkonkraftwerke vor vde.com, 11. Januar 2023.