Benutzer:Bene16/Baustelle 6

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Klosterwesen in Oberschwaben war bis zur Säkularisation eine prägende Institution der Kulturlandschaft im Südwestdeutschland speziell in Oberschwaben. Säkularisation 8. Mai 1646 Henri duc de Longueville: Entziehung geistlicher Güter durch Fürsten oder Staaten und deren Verwendung zu weltlichen Zwecken. Säkularisierung meint die Profanierung, Entsakralisierung, Dechristianisierung was der Soziologe Max Weber (1905) Entzauberung der Welt. Die Klöster standen Ende des 18. Jahrhunderts unter scharfen Kritik der Aufklärer. Nach der Ansicht ihrer Protagonisten waren sie Tempel der Unwissenheit, Stätten des Lasters, Aberglaubens und Tummelplätze aller Leidenschaften. Der Stand der Mönche wurde als unnütz eingestuft. Die schädliche unzeitgemäße weltliche Herrschaft der Kirche mit ihrem verderblichen Einfluss auf die Erziehung der Jugend folgte eine unproduktive Lebensweise, die in einer Schädigung der Volkswirtschaft ausartete. Forderungen nach Aufhebung der Klöster wurden immer offener formuliert.

Klöster im frühen Mittelalter

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Keine der Klosteranlagen in Oberschwaben kann die eigene Geschichte, wie die in Spätantike gegründeten Klöster St. Maurice (515) im Wallis oder die Juraklöster zurückführen. Die ältesten Klostergründungen in Südwestdeutschland liegen eher am äußersten Rand von Schwaben und gründen sich auf, nach heutigen Gesichtspunkten fraglichen Heiligenlegenden. Die Zellen von Fridolin von Säckingen, der Heilige Gallus im Steinachtal, Landelin in Ettenheimmünster, Offo in Schuttern. Pirmin gründete im Jahre 724 auf der Reichenau ein Kloster das man dem heutigen Staatsgebiet von Baden-Württemberg zuordnen kann aber eindeutig in Baden liegt, früher aber dem Herzogtum Schwaben angehörte. 764 wurde die Reichsabtei Lorsch gegründet, Ellwangen die spätere Fürstprobstei ebenfalls 764 und das bischöfliche Eigenkloster Petershausen 983. Petershausen gehörte zu den sieben Konstanzer Kirchen, die die Stadt als ein zweites Rom spiegeln sollten. [1]

Klosterreform des Hochmittelalters

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zwei unterschiedliche Bewegungen trafen sich im Hochmittelalter. Zum einen eine monastische Strömung, die die Klöster aus der laikalen Gängelung lösen wollte. Auf der anderen Seite stand der regionale Adel, der an seinen Herrschaftssitzen mit Burg und Kloster eigene vom Königtum unabhängige Machtzentren aufzubauen suchte. Hirsau von der burgundischen Abtei Cluny inspiriert und St. Blasien vom oberitalienischen Fruttudaria waren die Leitbilder. In kuzer Abfolge erfolgten nun viele Neubegründungen:

  • Hirsau (1072)
  • St. Peter
  • St. Georgen
  • Petershausen
  • Blaubeuren
  • Ochsenhausen
  • Isny im Allgäu (1096)
  • Gegenbach (1117)

Zahlreiche Adelsgeschlechter bauten nun ihre geistlichen Zentren mit der Hilfe der Klöster auf. Die Welfen in Weingarten, die Staufer in Lorch, die Zähringer mit Weilheim und St. Peter. Die Mönche garantierten das Seelenheil ihrer Gönner.

Orden und Ritterorden

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Prämonstratenser

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hl. Norbert, Augustinerregel leben nach den Gewohnheiten der Kluniazenser und Zisterzieneser, Premontre, 1120, Reformbewegung der Kanoniker des 12. Jahrhunderts, Ecclesia Primitiva (Urkirche), Cariatas, Papst Honorius II. bestätigt der Ordensregel. Weiße Möche.

Spezielle Situation der Frauenklöster

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aufklärer Kant

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kant schreibt in seinen Metaphysischen Anfangsgründen der Rechtslehre 1797:

Die Kirche ist ein bloß auf Glauben errichtetes Institut, und, wenn die Täuschung aus dieser Meinung durch Volksaufklärung verschwunden ist, so fällt auch auf die darauf gegründete furchtbare Gewalt des Klerus weg, und der Staat bemächtigt sich im vollen Rechte des angemaßten Eigentums der Kirche.

Damit legte Kant eine Begründung vor die das Recht des Staates definierte das Kirchengut unabhängig vom Wunsch der Stifter zu verstaatlichen.

  • Benedikt Stadelhofer: Historia imperialis et exemti Collegii Rothensis in Suevia; Augustae Vindelicorum 1787; Band 1 u. 2
  • Immanuel Kant: Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre, hrsg. v. Bernd Ludwig, Meiner, Hamburg 1986.
  • Volker Himmelein (Hrsg.): Alte Klöster, neue Herren. Die Säkularisation im deutschen Südwesten 1803. Große Landesausstellung Baden-Württemberg 2003; Ostfildern: Thorbecke, 2003; ISBN 3-7995-0212-2 (Ausstellungskatalog und Aufsatzband)

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Volker Himmelein (Hrsg.): Alte Klöster, neue Herren. Die Säkularisation im deutschen Südwesten 1803. Große Landesausstellung Baden-Württemberg 2003. Thorbecke, Ostfildern 2003, ISBN 3-7995-0212-2 (Ausstellungskatalog und Aufsatzband). Daraus der Aufsatz von Franz Quarthal: Südwestdeutschland als Klosterlandschaft; S. 45