Benutzer:Janericloebe/Liste der Baudenkmäler in Nürnberg-Tullnau

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Liste der Baudenkmäler in Nürnberg:

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Engere Innenstadt: Gärten Hinter der Veste • Himpfelshof, Gostenhof und Tafelhof • St. Johannis • Marienvorstadt, Wöhrd und Rennweg

Listen der statistischen Stadtbezirke: Weiterer Innenstadtgürtel Süd • Weiterer Innenstadtgürtel West Nord Ost • Südöstliche Außenstadt • Südliche Außenstadt • Südwestliche Außenstadt • Westliche Außenstadt • Nordwestliche Außenstadt • Nordöstliche Außenstadt • Östliche Außenstadt

Dies ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Nürnberg. Sie enthält die in der Bayerischen Denkmalliste ausgewiesenen Baudenkmäler auf dem Gebiet des Stadtteils Tullnau der kreisfreien Stadt Nürnberg in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt und aktualisiert wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1]

Einzelbauwerke[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Dürrenhofstraße
(Standort)
Meergottbrunnen Bronzegruppe mit der Darstellung eines Triton auf einem Hippokamp, 1913, Teilkopie nach einem Neptunbrunnen des 17. Jahrhunderts, moderne Aufstellung. D-5-64-000-1077

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]