Benutzer:Lenz95/Bildtafel der Verkehrszeichen in der Deutschen Demokratischen Republik von 1977 bis 1990

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Datei:StVO77.jpg
Logo der StVO'77

Die Bildtafel der Verkehrszeichen in der Deutschen Demokratischen Republik von 1977 bis 1990 zeigt die Verkehrszeichen in der DDR, wie sie durch die sog. StVO '77, die ab 1977/78 in der DDR gültige Straßenverkehrsordnung, geregelt wurden. Die StVO '77 wurde am 26. Mai 1977 beschlossen und trat am 7. Juli 1977 in Kraft.

Die Gesetzesänderung brachte viele Neuerungen in den Alltag auf den Straßen der DDR; zum Beispiel wurde das Anlegen des Sicherheitsgurtes vor Beginn der Fahrt Pflicht(§8 Abs. 4 StVO der DDR).

Auch die Verkehrszeichen erfuhren weitreichende Änderungen, da die meisten bis dahin in der DDR gültigen Zeichen der StVO im Vorkriegsdeutschland ähnelten und der Verkehr in der DDR internationalisiert werden sollte.

Wesentliche Änderungen

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Verkehrszeichen wie das Stoppschild, Parkplatz, Parkverbot oder Zebrastreifen wurden komplett erneuert und den Vorschriften des Wiener Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen angepasst. Die Masten an vorfahrtsregelnden Zeichen sowie von Ampeln wurden nach der geltenden Vorfahrtsregel eingefärbt.

Datei:DDR Vorfahrtsmakierungen.png
  • Gelb = Vorfahrt.
  • Rot-Weiß gestreift: Vorfahrt gewähren, Halt! Vorfahrt gewähren, allerdings wurden auch die Masten der Andreaskreuze sowie von Verkehrsspiegeln Rot-Weiß markiert.

Parkverbote wurden an den Fahrbahnrändern unter Anderem durch entsprechenden gelben Fahrbahnmarkierungen geregelt, so stand eine gelbe durchgezogene Linie für absolutes Halteverbot und eine gelbe unterbrochene Linie für eingeschränktes Halteverbot bzw. Parkverbot.

Unterschiede gegenüber den Zeichen in der Bundesrepublik Deutschland

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Neben den gefärbten Masten an den Zeichen für die Vorfahrtsregelung gab es auch Zeichen, die sich gänzlich von denen in der Bundesrepublik unterscheiden oder dort gar nicht vorhanden waren.

Die Zeichen für Bus- und Straßenbahnhaltestellen ähnelten nur noch sehr selten denen im Westen Deutschlands, hauptsächlich wurde in der DDR ein neues Zeichen verwendet. Das Andreaskreuz besaß üblicherweise in der Mitte ein Sechseck, anstelle den überlappenden Balken, meistens waren diese auch mit einem Blinklicht ausgestattet. Auch die Ampelphasen beider deutschen Staaten unterschieden sich. So hatte der Westen (wie heute auch) die gängigen 4 Phasen, in der DDR gab es zu dem zwischen "Grün" und "Gelb" noch eine Grün-Gelb Phase.

Für ihre Verkehrszeichen verwendete die DDR eine abgewandelte Form der Schriftart Gill Sans, jedoch für die Wegweiser auf den Autobahnen wurde die DIN 1451 Schrift verwendet, die auch in der Bundesrepublik üblich war.

Gültigkeitsende

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Mit dem Ende der DDR verschwanden auch nach und nach die Verkehrszeichen. Als die DDR der Bundesrepublik am 3. Oktober 1990 beitrat, erlosch die Straßenverkehrsordnung der DDR und wurde durch die der Bundesrepublik Deutschland ersetzt. 1992 wurde die gesamtdeutsche StVO geändert und somit die Verkehrszeichen der DDR gänzlich ersetzt. Das einzige Symbol, welches übernommen wurde, war der Grünpfeil. Die Blinklichtanlagen an den Bahnübergängen hatten durch eine Sonderregelung eine verlängerte Gültigkeit bis einschließlich 2010. Da die Blinklichter im Andreaskreuz nicht Konform war mit der bundesdeutschen StVO sowie den Vorschriften der Bundesbahn bzw. der Deutschen Bahn, wurden sie nach und nach ersetzt. Kategorie:Straßenverkehrsordnungsrecht (Deutschland) Kategorie:Verkehr (DDR)