Benutzer:MYR67/Artikelwerkstatt Oberlandesgericht Prag

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Das Oberlandesgericht Prag (OLG Prag) war ein deutsches Oberlandesgericht mit Sitz in Prag (heute: Tschechien, zu der betreffenden Zeit: Reichsprotektorat Böhmen und Mähren). Es bestand – wie das Reichsprotektorat – von 1939 bis 1945.

Nachdem die deutsche Wehrmacht am 15. März 1939 in die damals so genannte „Rest-Tschechei“ einmarschiert war, erklärte Adolf Hitler das nun deutsch besetzte Gebiet des Reichprotektorats Böhmen und Mähren per Führererlass zu einem Teil des Großdeutschen Reiches mit begrenzter Selbstverwaltung. Am 14. April 1939 wurde im Protektoratsgebiet neben der tschechischen auch eine deutsche Gerichtsbarkeit eingeführt. Im Zuge dessen wurde auch das deutsche Oberlandesgericht Prag eingesetzt.

Das deutsche Oberlandesgericht Prag musste aufgrund der Kriegslage und wegen des Prager Aufstands seine Tätigkeit Ende April/ Anfang Mai 1945 weitgehend einstellen.

Für die Reichs- und „Volksdeutschen“ in Böhmen und Mähren ließ Reichsjustizminister Franz Gürtner am 14. April 1939 das Oberlandesgericht Prag und die beiden Landgerichte Brünn und Prag einrichten.[1] Alle deutschen Gerichte des „Protektorats“ waren dem deutschen Oberlandesgericht Prag unterstellt. Die Amtsgerichte gehörten wiederum den deutschen Landgerichten in Prag und Brünn zu. Der Gerichtsbezirk des deutschen OLG Prag umfasste das deutsche Landgericht Prag mit sieben Amtsgerichten in Böhmen und das deutsche Landgericht Brünn mit fünf Amtsgerichten in Mähren.[2] Im Oberlandesgerichtsbezirk Prag gabe es also zwei Landgerichte und zwölf Amtsgerichte.[3]

Im „Altreich“ war bereits am 21. März 1933 in jedem Oberlandesgerichtsbezirk ein Sondergericht eingerichtet worden. Im Jahr 1940 wurden auch in Brünn und Prag Sondergerichte eingesetzt.[4] Obwohl es im „Protektorat Böhmen und Mähren“ nur einen Oberlandesgerichtsbezirk gab, wurden dort insgesamt fünf Sondergerichte eingesetzt.[5]

Im April 1943 wurde in Prag-Pankratz eine Hinrichtungsstätte eingerichtet, in der zahlreiche Todesurteile mit dem Fallbeil vollstreckt wurden.[6] Scharfrichter in Prag-Pankratz war Alois Weiß.

Siehe auch: Liste der deutschen Gerichte im Protektorat Böhmen und Mähren

Räumliche und sachliche Zuständigkeit

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Die deutschen Gerichte in Tschechien urteilten – mit bestimmten Einschränkungen – nach den jeweils geltenden deutschen Rechtsvorschriften. Alle deutschen Staatsangehörigen in Tschechien unterstanden dieser deutschen Gerichtsbarkeit. Nichtdeutsche Personen waren ebenfalls diesen Gerichten unterstellt, sofern deutsche Rechtsvorschriften verletzt wurden oder deutsche Staatsangehörige von dem jeweiligen Verfahren betroffen waren.

Die deutsche Gerichtsbarkeit unterstand der Reichsjustizverwaltung in Berlin.[7] Die deutschen Gerichte in Tschechien waren mit deutschen Juristen besetzt. An den deutschen Gerichten wurden deutsche Staatsanwaltschaften mit deutschen Juristen eingerichtet.

Anders als im Sudetenland blieb im „Protektorat Böhmen und Mähren“ neben der deutschen eine autonome tschechische Gerichtsbarkeit bestehen, die nach tschechoslowakischem Zivilrecht bzw. einem autonomen Protektoratsstrafrecht urteilte. Sie entschied ausschließlich Fälle der nichtdeutschen Bevölkerung, stand jedoch unter dem Primat der deutschen Justiz: Für Delikte, auf die das Reichsstrafgesetzbuch Anwendung fand, sowie seit Herbst 1939 bei Straftaten nach der „Volksschädlings“- und der Gewaltverbrecherverordnung war ausschließlich deutsche Gerichtsbarkeit zuständig. Im Zivilrecht konnte der Reichsprotektor Einspruch gegen eine Entscheidung eines tschechischen Gerichts einlegen. Der Fall wurde dann automatisch an das zuständige deutsche Gericht verwiesen.[8]

Juristisches Personal am deutschen OLG Prag

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Mit dem Aufbau und der Leitung des deutschen Oberlandesgerichts Prag wurde am 16. April 1939 der Landgerichtspräsident von Glatz, Franz Bürkle (1883–1958), beauftragt.[9] Er trat sein Amt als Oberlandesgerichtspräsident in Prag am 1. Oktober 1939 an.[10] Zum gleiche Zeitpunkt wurde auch Helmuth Gabriel als Generalstaatsanwalt am OLG Prag in sein Amt eingeführt.

Staatsanwälte am Oberlandesgericht Prag (Auswahl)

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  • Dr. Hans Friedrichs, Staatsanwalt, geb. 19. Januar 1910[11]
  • Dr. Kurt Naucke, Erster Staatsanwalt und stellvertretender Generalstaatsanwalt, geb. 9. Juni 1905

[S. 279/ 280:] „Gleichfalls im Oktober 1939 wurde der Präsidentenposten am deutschen Oberlandesgericht in Prag besetzt, das im April nach der Errichtung des Protektorats Böhmen und Mähren eingerichtet worden war. Sein Bezirk umfaßte das deutsche Landgericht in Prag mit sieben Amtsgerichten in Böhmen und das deutsche Landgericht Brünn mit fünf Amtsgerichten in Mähren.62 Mit seinem Aufbau und der Leitung war am 16. April der Landgerichtspräsident von Glatz, Bürkle, beauftragt worden.“[12]

Nachdem die deutsche Wehrmacht am 15. März 1939 in die damals so genannte „Rest-Tschechei“ einmarschiert war, wurde das von ihr besetzte Gebiet vom Deutschen Reich annektiert, indem Adolf Hitler das Reichprotektorat Böhmen und Mähren per Führererlass zu einem Teil des Großdeutschen Reiches mit begrenzter Selbstverwaltung erklärte. Am 14. April 1939 wurde im Gebiet des deutschen „Protektorats Böhmen und Mähren“ neben der tschechischen auch eine deutsche Gerichtsbarkeit eingeführt.

Für die Reichs- und „Volksdeutschen“ in Böhmen und Mähren ließ Reichsjustizminister Franz Gürtner am 14. April 1939 das Oberlandesgericht Prag und die beiden Landgerichte Brünn und Prag einrichten.[13]

Änderungen der deutschen Gerichtsverfassung in Tschechien erfolgten am 14. Juli 1939 (RGBl. I., S. 1262) und am 13. März 1941 (RGBl. I., S. 130). Die deutschen Gerichte in Tschechien urteilten – mit bestimmten Einschränkungen – nach den jeweils geltenden deutschen Rechtsvorschriften und waren mit deutschen Juristen besetzt. Alle deutschen Staatsangehörigen in Tschechien unterstanden dieser deutschen Gerichtsbarkeit. Nichtdeutsche Personen waren ebenfalls diesen Gerichten unterstellt, wenn deutsche Rechtsvorschriften verletzt wurden oder deutsche Staatsangehörige von dem jeweiligen Verfahren betroffen waren. An den deutschen Gerichten wurden deutsche Staatsanwaltschaften mit deutschen Juristen eingerichtet.

Alle deutschen Gerichte des „Protektorats“ waren dem deutschen Oberlandesgericht Prag unterstellt. Die Amtsgerichte gehörten wiederum den deutschen Landgerichten in Prag und Brünn sowie ihren deutschen Staatsanwaltschaften zu.

Das Reichsinnenministerium legte in einem Rundschreiben vom 29. April 1939 fest, dass alle Rechtsvorschriften, die im Altreich und Österreich in Kraft waren, auch im Protektorat galten. Für die Reichs- und „Volksdeutschen“ ließ der Reichsjustizminister (von 1932 bis 1941) Franz Gürtner (*1881–†1941) am 14. April 1939 das Oberlandesgericht Prag und die beiden Landgerichte Brünn und Prag einrichten. […]

Die deutsche Gerichtsbarkeit unterstand der Reichsjustizverwaltung in Berlin.32 Anders als im Sudetenland und den eingegliederten Ostgebieten blieb daneben im „Protektorat Böhmen und Mähren“ eine autonome tschechische Gerichtsbarkeit bestehen, die nach tschechoslowakischem Zivilrecht bzw. einem autonomen Protektoratsstrafrecht urteilte. Sie entschied ausschließlich Fälle der nichtdeutschen Bevölkerung, stand jedoch unter dem Primat der deutschen Justiz: Für Delikte, auf die das Reichsstrafgesetzbuch Anwendung fand, sowie seit Herbst 1939 bei Straftaten nach der „Volksschädlings“- und der Gewaltverbrecherverordnung war ausschließlich deutsche Gerichtsbarkeit zuständig. Im Zivilrecht konnte der Reichsprotektor Einspruch gegen eine Entscheidung eines tschechischen Gerichts einlegen. Die Sache wurde dann automatisch an das zuständige deutsche Gericht verwiesen.33[14]

Bereits am 21. März 1933 wurde reichsweit für jeden Oberlandesgerichtsbezirk ein Sondergericht eingerichtet. Im Jahr 1940 wurden auch in Brünn und Prag Sondergerichte eingerichtet.31[15] Die Sondergerichte waren mit anfangs beschränkter Zuständigkeit für spezielle Straftatbestände ausgestattet, die die NS-Machthaber zur Durchsetzung ihrer Herrschaft eingeführt hatten, nämlich Straftaten nach der „Reichstagsbrandverordnung“ vom 28. Februar 1933 und nach der „Heimtückeverordnung“ vom 21. März 1933. Die Zuständigkeit der Sondergerichte wurde jedoch mehrmals erweitert.[6] Seit 1938 waren sie zuständig, sofern die Staatsanwaltschaft der Auffassung war, mit „Rücksicht auf […] die Verwerflichkeit der Tat oder die in der Öffentlichkeit hervorgerufene Erregung“ sei die sofortige Aburteilung geboten. Für schwere politische Straftaten blieben dagegen spezielle Senate der Oberlandesgerichte bzw. des Reichsgerichts und später des Volksgerichtshofs zuständig. Verfahren vor den Sondergerichten liefe äußerst beschleunigt ab („kurzer Prozess“). Dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung dienten die Abschaffung der in der Strafjustiz aus rechtsstaatlichen Gründen eingeführten Voruntersuchung und des Eröffnungsbeschlusses sowie die Abkürzung der Ladungsfrist auf 24 Stunden. Später konnte sogar auf der Stelle gegen Festgenommene verhandelt werden. Der Vorsitzende des Gerichts konnte selbst gegen den Beschuldigten Haftbefehl erlassen. Später wurde sogar die Beschwerdemöglichkeit gegen diese Entscheidung abgeschafft. Das Sondergericht hatte freies Ermessen, ob und welche Beweise es zum Nachweis des Tatvorwurfs erheben wollte. Der Verurteilte hatte gegen das Urteil keine Rechtsmittel. Nur die Staatsanwaltschaft konnte die so genannte Nichtigkeitsbeschwerde einlegen, was jedoch, wenn überhaupt, fast immer zu Ungunsten des Verurteilten geschah.

Die Errichtung dieser Sondergerichte fiel in eine Zeit, in der der Umfang der Sondergerichtstätigkeit durch kriegsstrafrechtliche Sonderbestimmungen ausgeweitet wurde, darunter die „Kriegswirtschaftsverordnung“ (KWVO) und die „Verordnung gegen Volksschädlinge“ (VVO). In allen Fällen reichte der Strafrahmen bis zur Todesstrafe. Im Protektorat gab es zusätzliche Verordnungen, die sich gegen „Waffenbesitz“ und „Sabotagehandlungen“ richteten oder der „Abwehr der Unterstützung reichsfeindlicher Handlungen“ dienten. Auch Verstöße gegen diese Bestimmungen konnten mit der Todesstrafe geahndet werden. Im reichsweiten Vergleich stach die Sondergerichtsbarkeit im Protektorat durch eine außerordentlich drakonische Urteilspraxis hervor.[16]

Zunächst wurden die vom Sondergericht Prag zum Tode Verurteilten zur Hinrichtung nach Dresden gebracht. Im April 1943 wurde in Prag-Pankratz eine Hinrichtungsstätte eröffnet. Scharfrichter in Prag war Alois Weiß.[17]

b) Das Protektorat Böhmen und Mähren sowie die selbstständige Slowakei »Im Be­reich des Strafrechts wurden fünf Sondergerichte48 gegründet, ... Fn. 48: Daneben wurden das deutsche Oberlandesgericht Prag, zwei Landgerichte und 12 Amtsgerichte errichtet. Allen Gerichten war jeweils eine Staatsanwaltschaft zugeordnet. Die Senate waren mit deutschen Berufsrichtern be­setzt. Die Sondergerichte waren bei den Oberlandesgerichten angesiedelt (vgl. RGBl. 1940, S. 405).« Petr Bohata, „Justizreformen in der Tschechoslowakei und ihren Nachfolgestaaten“, Forschungsverbund Ost- und Südosteuropa (forost), Nr. 16, November 2003, S. 11, http://www.forost.lmu.de/fo_library/forost_Arbeitspapier_16.pdf

Erste Todesurteile des Sondergerichts Prag (die mit der Hinrichtung in Dresden am Münchner Platz endeten) wurden 1940 gefällt.

Web-Links/ Siehe auch: Wikimedia, Wikipedia und Co.

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  • Marianne Golz, tschechisch-deutsche Widerstandskämpferin gegen den Nationalsozialismus, am 18. Mai 1943 durch das Sondergericht am Deutschen Landgericht (nicht Oberlandesgericht!) in Prag zum Tode verurteilt, am 8. Oktober 1943 in Prag durch Alois Weiß hingerichtet, https://de.wikipedia.org/wiki/Marianne_Golz

Juristisches Personal am deutschen Oberlandesgericht (OLG) Prag

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Albrecht, Erwin

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Albrecht, Erwin, Dr., geb. 21.02.1900

Erwin Albrecht war 1941–1945 als Richter beim Oberlandesgericht Prag.

Erwin Albrecht: »Von 1941 an bis 1945 wurde er in den Bezirk des Deutschen Oberlandesgerichts Prag abgeordnet. Am deutschen Landgericht in Brünn war er vom 1. Dezember 1941 bis zum 31. Mai 1942 am Sondergericht Brünn in der 3. und 4. Kammer als Richter tätig. Danach wechselte er vom 1. Juni 1942 bis 30. Juni 1942 als Landgerichtsrat in die Strafkammer des Landgerichts in Brünn. An das deutsche Landgericht Prag wurde er mit Wirkung vom 1. Juli 1942 versetzt, wobei er mit dem Bereich der Strafangelegenheiten befasst war. Gleichzeitig nahm er eine Tätigkeit am Sondergericht Prag auf. « https://de.wikipedia.org/wiki/Erwin_Albrecht

Albrecht, Erwin, Dr., geb. 21.2.1900 früher: Landgerichtsrat in Prag (Kriegsverbrecherliste CSR Nr.A-38/61) heute: Abgeordneter des Saarländischen Landtages

Quelle: Braunbuch, S. 481, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-481-500 Siehe hierzu: Erwin Albrecht, https://de.wikipedia.org/wiki/Erwin_Albrecht

Bürkle, Fritz

(auch: FRANZ Bürkle???)

  • 2. Juli 1883 in Koblenz, † 25. Juli 1958 ebenda, deutscher Jurist (Richter), Staatsanwaltschaftsrat, Landgerichtspräsident in Hannover, seit 1. Mai 1933 Mitgied der NSDAP, seit 1. Oktober 1939 Oberlandesgerichtspräsident am deutschen OLG Prag.

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Hubert Schorn, „Der Richter im Dritten Reich: Geschichte und Dokumente“, 1959, Seite 221 Snippet-Ansicht; im Buch gefunden auf Seite 221: …Juli 1958 in Köln verstorbene Oberlandesgerichtspräsident Fritz Bürkle, der seine berufliche Laufbahn als Staatsanwaltschaftsrat begonnen und es z . ... wurde nach der deutschen Besetzung der Tschechoslowakei von seinem damaligen Amt als Landgerichtspräsident von Glatz ... und nach der Durchführung dieser Organisation zum Präsidenten des deutschen Oberlandesgerichts von Prag ernannt.

Hubert Schorn, „Der Richter im Dritten Reich: Geschichte und Dokumente“, V. Klostermann, 1959, 742 Seiten, S. 221, https://books.google.de/books?id=_i00AAAAIAAJ

++

Siehe auch: Oberlandesgerichtspräsident (Oberlandesgericht Prag): 16.04.1939: Landgerichtspräsident Fritz Bürkle aus Glatz (kommissarisch), 11.1939: Landgerichtspräsident Fritz Bürkle in Prag (endgültig)2.

Quelle: Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874–1945: Rolf Jehke, Herdecke. Zuletzt geändert am 22.3.2011. http://www.territorial.de/reich/justiz/oberland/prag.htm

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Fritz Bürkle (Prag), nicht bekannt, 1. Mai 1933 Quelle: marjorie-wiki.de, „Oberlandesgerichtspräsidenten als Mitglieder der NSDAP im NS-Regime“, https://marjorie-wiki.de/wiki/Oberlandesgerichtspr%C3%A4sidenten_als_Mitglieder_der_NSDAP_im_NS-Regime

Hubert Schorn, „Der Richter im Dritten Reich, Geschichte und Dokumente“, Frankfurt 1959. Beispielhaft sind die Darstellungen zu Fritz Bürkle (OLG-Präsident in Prag) und Adolf v. Garssen (OLG-Präsident in Celle), die Aneinanderreihungen der Aussagen der so genannten „Persilscheine“ sind, siehe dazu S. 221ff. und 257ff.

Quelle: Moritz von Köckritz, „Die deutschen Oberlandesgerichtspräsidenten im Nationalsozialismus (1933- 1945)“, Fußnote 6 auf S. 2, Rechtshistorische Reihe 413, 1. Auflage 2011. Buch. XVIII, 556 S., Hardcover, ISBN 978 3 631 61791 5, https://beckassets.blob.core.windows.net/product/preamble/8920974/9783631617915_intro_006.pdf

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9.–13.10.39 RJM 24209 Vorschläge zur Ernennung des OStaA Helmuth Gabriel zum Generalstaatsanwalt beim deutschen Oberlandesgericht Prag und des LGPräs. Fritz Bürkle zum Präsidenten dieses Gerichts. W 103 18292–303 (23979) Quelle: Regesten. Teil 1, Teil 1, S 539, 24209–24217, https://books.google.de/books?id=oajyCQAAQBAJ&pg=PA539&lpg=PA539

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Fritz Bürkle ging zu einer aktiven Ausnutzung seiner ihm als Oberlandesgerichtspräsidenten zustehenden Funktionen über, und zwar in besonderem Maße nach der Ernennung von Thieraks zum Reichsjustizminister, der selbst, und mit ihm das ... Hubert Schorn, Der Richter im Dritten Reich: Geschichte und Dokumente, V. Klostermann, 1959 - 742 Seiten S. 221 S. 222 S. 223 Quelle: https://books.google.de/books?id=_i00AAAAIAAJ&q=%22Fritz+B%C3%BCrkle%22&dq=%22Fritz+B%C3%BCrkle%22&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwjhpsGT3Lv0AhXfSvEDHYJzDSo4ChDoAXoECAoQAQ

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b) Bürkle hatte sein Amt am 1.10.1939 angetreten und kam aus Hannover, wo er LG-Präs. gewesen war 448) Fritz Bürkle war am 2. Juli 1883 in Koblenz geboren und starb am 25. Juli 1958 in Koblenz. Er hatte als Staatsanwalt ... 4489 " 441 ) Handbuch S.224 . 442 ) Vgl. den Aufsatz "Das Reichsprotektorat in Zahlen" von Dr. Roesner in DI 1939 ...

Quelle: Hans Michelberger, »Berichte aus der Justiz des Dritten Reiches: die Lageberichte der Oberlandesgerichtspräsidenten von 1940-45 unter vergleichender Heranziehung der Lageberichte der Generalstaatsanwälte«, Centaurus-Verlagsgesellschaft, 1989 - 558 Seiten https://books.google.de/books?id=XMxBAQAAIAAJ&q=%22Fritz+B%C3%BCrkle%22&dq=%22Fritz+B%C3%BCrkle%22&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwjl69er3Lv0AhVSRvEDHWDPANs4FBDoAXoECAQQAQ

Das Reichsjustizministerium und die höheren Justizbehörden in der NS-Zeit (1935–1944)

Protokolle und Mitschriften der Arbeitstagungen der Reichsjustizminister mit den Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Volksgerichtshofs, des Reichsgerichts sowie mit den Generalstaatsanwälten von Werner Schubert (Band-Herausgeber:in) Andere L, 642 Seiten Rechtswissenschaften, Volks- & Betriebswirtschaftslehre Reihe: Rechtshistorische Reihe, Band 455 https://www.peterlang.com/document/1047759

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Friedrichs, Hans

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Friedrichs, Hans, Dr., geb. 19. Januar 1910

»Friedrichs, Hans, Dr., geb. 19.1.1910 früher: Staatsanwalt beim Oberlandesgericht Prag; 1. Mai 1935 NSDAP heute: Oberstaatsanwalt in Köln«

Braunbuch, S. 183, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-181-200

Nationalrat der Nationalen Front des Demokratischen Deutschland (Hrsg.), Dokumentationszentrum der Staatlichen Archivverwaltung der DDR, „Braunbuch Kriegs- und Naziverbrecher in der Bundesrepublik und in Westberlin. Staat, Wirtschaft, Verwaltung, Armee, Justiz, Wissenschaft“, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968, S. 183, https://grundrechteforum.de/doc/partei/braunbuch.pdf

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Gabriel, Helmuth

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geb. 16. Mai 1892 Seit 1. Oktober 1939 Generalstaatsanwalt am OLG Prag

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»Josef Herzog. Referent für Strafvollzug. Erster Staatsanwalt am Oberlandesgericht Prag« S. 386, https://books.google.de/books?id=GBD255idBpQC&pg=PA386&lpg=PA386

Herzog, Josef, Dr., geb. April 1903. früher: Erster Staatsanwalt beim Oberlandesgericht Prag. heute: Ministerialrat im Bundesjustizministerium. Braunbuch, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-181-200

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Klier, Walter

Klier, Walter, Dr., geb. 17.7.1908 früher: Staatsanwalt für politische Strafsachen in Leitmeritz (Litomerice) [=LG Leitmeritz] und Prag; heute: Amtsgerichtsrat in Regensburg

Quelle: Braunbuch, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-201-220 (S. 164)

125 In der sondergerichtlichen Abteilung der Staatsanwaltschaft Leitmeritz wurden die Leistungen von Dr. Julius Thiele und Dr. Walter Klier betont.126 Letzterer galt als "überzeugter Nationalsozialist" mit einer "raschen Auffassungsgabe und Entschlusskraft", sodass er 1942 an die Staatsanwaltschaft Prag berufen und befördert wurde.127

Quelle: Freia Anders, Strafjustiz im Sudetengau 1938-1945, 2008, Seite 255 https://www.google.de/books/edition/Strafjustiz_im_Sudetengau_1938_1945/CZQiAQAAIAAJ?hl=de&gbpv=1&bsq=Walter+%22Klier%22+Staatsanwalt+Leitmeritz&dq=Walter+%22Klier%22+Staatsanwalt+Leitmeritz&printsec=frontcover

Dr. Walter Klier Während der Nazizeit: Staatsanwalt an den Sondergerichten in Prag und Leitmeritz. Heute : Amtsgerichtsrat in Regensburg. Dem NS-Juristen, der Mitglied der Sudetendeutschen Partei, dann der NSDAP und der SA war ...

Quelle: Die unbewältigte Gegenwart: eine Dokumentation über Rolle ... Die unbewältigte Gegenwart. Eine Dokumentation über Rolle und Einfluß ehemals führender Nationalsozialisten in der Bundesrepublik Deutschland. Hrsgg. vom Präsidium der Vereinigungen der Verfolgten des Naziregimes, Frankfurt 1962. Vereinigungen der Verfolgten des Naziregimes. Präsidium, 1962, Seite 83 https://books.google.de/books?id=BkkIAQAAIAAJ&q=Walter+%22Klier%22+Staatsanwalt+Leitmeritz&dq=Walter+%22Klier%22+Staatsanwalt+Leitmeritz&hl=de&newbks=1&newbks_redir=1&printsec=frontcover&sa=X&ved=2ahUKEwiN8eDdq4n-AhW2avEDHTHgCakQ6AF6BAgCEAI https://books.google.de/books?redir_esc=y&hl=de&id=BkkIAQAAIAAJ&focus=searchwithinvolume&q=Klier https://books.google.de/books?redir_esc=y&hl=de&id=yS48AAAAMAAJ&focus=searchwithinvolume&q=Klier

102. Klier, Dr. Walter geb. 17.7.1908 in Cheb (Eger); früher: Staatsanwalt am Landgericht in Prag, NSDAP seit 1.12.1938, Leg. Nr. 6 699 092, auf der Kriegsverbrecherliste der CSR unter Nr. A-6/278; gegenwärtig: Amtgsgerichtsrat am Amtsgericht in Regensburg

Quelle: Verbrecher in Richterrobe, S. 41

NICHT identisch mit Karl Klier bzw. Karl Heinz Klier!

B. Dr. Karl Klier, DPOB unknown, was SS-Untersturmführer in Prague June 1943. May be identical with one Karl Klier who Member of BHE/ Block der Heimatvertriebenen und Entrechteten - Expellee and Refugee Party in Landkreis Gmuenden 01- 1950 No additional info. https://archive.org/details/KlierKarlHeinz/KLIER%2C%20KARL%20HEINZ_0001/

Dr. Karl Heinz Klier, born July 2, 1913, at Chemnitz Dr. Kurt Klier SS Prague (may be identical to Dr. Walter Klier, born 17. Jul 08) https://archive.org/details/KlierKarlHeinz/KLIER%2C%20KARL%20HEINZ_0003/

.. traces on Dr. Heinz or Karl-Heinz or Karl-Heinrich Klier born 2 July 1913 in Chemnitz ... https://archive.org/details/KlierKarlHeinz/KLIER%2C%20KARL%20HEINZ_0004/

Dr. Karl-Heinz Klier, Born 7 Mar 13, Chemnitz, was Obersturmfuehrer of the SD before 1945. In 45/46 he was imprisoned in the CSSR, after his release Dr. Klier moved to Fellen, Kreis Gemuenden/Main. On 6 Apr 52 he moved into city Gemuenden, and on 25 Mar 54 moved again to Feuchtwangen. Dr. Klier died on 6 Dec 1959. CAWhisper further states that prior to 1965 the Czech Intel Service ... was interested more than once in discovering whether Dr. Klier was actually dead. 3. In the light of para B info above, it would appear that Dr. Kurt Klier is not iden to Dr. Walter Klier of Ref B. https://archive.org/details/HOEHNSCHEIDTKARL-0005/mode/2up?q=%22Walter+Klier%22

Central Intelligence Agency (CIA) bei archive.org

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Ludwig, Franz

Franz Ludwig (* 7. April 1899 in Mainz; † 1970) war ein deutscher Jurist und Nationalsozialist, der in der NS-Zeit an Prozessen von Sondergerichten im Protektorat Böhmen und Mähren beteiligt war. Am 1. Mai 1933 trat der promovierte Jurist in die NSDAP als Mitglied Nr. 2.221.271 ein. Im Jahre 1940 wurde er nach Prag an das dort eingerichtete deutsche Oberlandesgericht versetzt [= OLG Prag]. An dem zugehörigen Sondergericht Prag hatte er als Oberstaatsanwalt die Aufgabe, die Anklage gegen Beschuldigte zu vertreten. https://de.wikipedia.org/wiki/Franz_Ludwig_(Jurist)

Ludwig, Franz, Dr. März 1961 77 vor 1945: Oberstaatsanwalt beim Sondergericht Prag nach 1945: Staatsanwalt in Düsseldorf Quelle: Braunbuch, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-141-160

Landgerichtsrat Fritz Littmann alias „Dr. Ludwig“, siehe: https://www.stsg.de/cms/neue-hinrichtungsstaette-der-deutschen-untersuchungshaftanstalt-prag-pankratz-eroeffnet

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Naucke, Kurt, geb. 9. Juni 1905

MYR67/Artikelwerkstatt Kurt Naucke

Dr. Kurt Naucke, geb. 9. Juni 1905, Vor 1945: Staatsanwaltschaftsrat in Hildesheim und Berlin; danach Erster Staatsanwalt und stellvertretender Generalstaatsanwalt beim Deutschen Oberlandesgericht Prag; Anklagevertrete...

Dr. Kurt Naucke, geb. 9. Juni 1905 Vor 1945: Staatsanwaltschaftsrat in Hildesheim und Berlin; danach Erster Staatsanwalt und stellvertretender Generalstaatsanwalt beim Deutschen Oberlandesgericht Prag; Anklagevertreter am Volksgerichtshof; seit 1933 Mitglied der NSDAP. Heute: Erster Oberstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Hannover ...

Dr. Kurt Naucke, Staatsanwalt beim Volksgerichtshof, Mitwirkung an mindestens 19 Todesurteilen, in der Bundesrepublik Deutschland Erster Oberstaatsanwalt in Hannover. Quelle: Große Anfrage des Abgeordneten Ströbele und der Fraktion DIE GRÜNEN, Deutscher Bundestag 10. Wahlperiode, Drucksache 10/5148, 05.03.1986, S. 12, http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/10/051/1005148.pdf

Kurt Naucke (in der DDR zu einer Gefängnisstrafe verurteilt), https://de.wikipedia.org/wiki/Oberreichsanwalt

Ungeklärt blieb damit auch die Rolle jener in Waldheim verurteilten ehemaligen Staatsanwälte beim Volksgerichtshof – Dr. Kurt Naucke, Ernst Friedrich und Wilhelm Hunstock –, die nach der Haftentlassung in der Bundesrepublik lebten.69 Falco Werkentin, „Politische Strafjustiz in der Ära Ulbricht: Vom bekennenden Terror zur verdeckten Repression“, Ch. Links Verlag, 08. September 2010, 403 Seiten, S. 176 , https://books.google.de/books?id=-oWSAgAAQBAJ&pg=PA176&lpg=PA176

21.04.1950 DDR; Landgericht Chemnitz, Beginn nicht-öffentlicher Waldheim-Prozesse (am 20.06. Beginn ,öffentl. Prozesse’ vor ausgesuchten Besuchern geg. 10 Angeklagte mit SED-Offizialverteidigern, sie enden nach 9 Tagen) gegen insges. 3 385 ,Kriegsverbrecher’ (Angeklagte sind u.a. Reichskriegsgerichtsrat Dr. Hans-Ulrich Rottka, Reichsgerichtsrat Paul Vogt, Oberkriegsgerichtsräte Dr. Helmuth Kutzner u. Werner Zieger, Kriegsgerichtsräte Johannes Müller, Kurt Lüddemann, Horst Rechenbach, Oberstabsrichter Walter Schmidt, Oberfeldrichter Alfred Herzog, SA-Schutzhaftlager- u. Wehrmachtgefängnis Torgau-Kommandant Maj. Friedrich Heinicke u. Staatsanwalt Wilhelm Klitzke werden zum Tode verurteilt u. hingerichtet, die Volksgerichtshofstaatsanwälte Wilhelm Huhnstock, Ernst Friedrich und Dr. Kurt Naucke gehen nach der Haft in die BRD (Dr. Naucke z.B. wirkte an 19 Todesurteilen mit u. wird Erster Oberstaatsanwalt in Hannover), Staatsanwalt Walther Nuthmann, SS-Osturmführer Kurt Trimborn, SS-Usturmführer Friedrich Severin, Gestapo-Chef Rudolf Bennewitz, Reichsmin. für besetzte Ostgebiete- Rassendezernent Dr. Erhard Wetzel; die Waldheim Anstaltsärzte Dr. Hans Kurt Julius Gerhard u. T4-Gutachter Dr. Gerhard Wischer werden wg. Euthanasiebeteiligung zum Tode verurteilt u. hingerichtet; der mehrere Widerständler denunzierende Charité-Arzt Dr. Paul Reckzeh, Kriminalsekr. A. Schulz, Gestapo-Beamte F. Bayerlein; aber auch ,Feinde der neuen Ordnung’ wie der in der SBZ Widerstand leistende und vom NKWD verhaftete antifasch. Jurist Hans Lachmund erhalten Haftstrafen - ohne Anwälte u. Entlastungszeugen verkünden 12 große u. 9 kleine Sonderstrafkammern in je 10 einstündigen Verhandlungen/Tag (viele Richter schreiben Urteile am Vortag bei Akteneinsicht) im Namen des Volkes 32 Todesurteile, ca. 40 000 Jahre Haft und 4 Freisprüche - „damit aber der Betreffende nicht glaubt, unschuldig inhaftiert gewesen zu sein, wird er verurteilt unter Anrechnung der Inhaftierung“); am >4.11.50 werden 24 Todesurteile in Waldheim vollstreckt, 2 Verurteilte starben zuvor, 6 Todesurteile werden in lebenslange Haft reduziert (1956 sind ca. 90% und 1964 sind alle Waldheim-Verurteilten frei) deutsche Gerechtigkeit (>31.8.50/ 4.9.50/ 6.10.52/ 15.3.54/ 15.4.54/ 31.12.55/ 24.10.57/ 28.4.58/ 23.9.63/ 31.10.63/ 6.12.68/ 14.7.72/ 29.10.92/ 1.9.93/ 28.11.97/ 27.3.98) Quelle: http://www.verfolgte-schueler.org/1945-1990.htm

Ronke, Maximilian

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Maximilian Ronke (1904–1983), Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht Prag

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Möglicherweise interessante Literatur

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  • Ernst S. Carsten †, Erardo C. Rautenberg, „Epilog: Die Auseinandersetzung mit dem NS-Justizunrecht“, in: Ernst S. Carsten †, Erardo C. Rautenberg, „Die Geschichte der Staatsanwaltschaft in Deutschland bis zur Gegenwart“, Seite 249-259. Ein Beitrag zur Beseitigung ihrer Weisungsabhängigkeit von der Regierung im Strafverfahren. 2. Auflage 2012, ISBN print: 978-3-8487-0015-8, ISBN online: 978-3-8452-4458-7 https://doi.org/10.5771/9783845244587
  • Anders-Baudisch, »Aus der „Rechts“-Praxis nationalsozialistischer Sondergerichte«, S. 336.
  • Lothar Gruchmann, „Justiz im Dritten Reich 1933-1940: Anpassung und Unterwerfung in der Ära Gürtner“, (Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte, Band 28), Oldenbourg 1988, 2., verbesserte Auflage De Gruyter 2002, DOI: https://doi.org/10.1524/9783486595475
  • Kartei: Heeresjustizbeamte und Richter. Verzeichnungsstufe: Archivalie. Archivaliensignatur: Bundesarchiv, BArch RW 59/2804. Alt-/Vorsignatur: 51.3. In dieser Kartei sollten alle gesuchten Informationen zu eruieren sein, weshalb sich eine Anfrage an das Bundesarchiv lohnen könnte. Auch Verleihungslisten sind im Bundesarchiv zu finden.
  • Klaus Kastner, [Nürnberg], „Die Gerichtsbarkeit des NS-Regimes im Protektorat Böhmen und Mähren“, S. 233/234
  • Wolfgang Koppel: „Justiz im Zwielicht. Dokumentation. NS-Urteile, Personalakten, Katalog beschuldigter Juristen“. Selbstverlag, Karlsruhe 1963.
  • Benjamin Lahusen, „»Der Dienstbetrieb ist nicht gestört«. Die Deutschen und ihre Justiz 1943–1948“, C. H. Beck, ISBN 978-3-406-79026-3, 384 Seiten, 34 Euro – „Kaum beirrt von Kriegsgeschehen und Kapitulation liefen Gerichtsverfahren vor und nach 1945 einfach weiter, mit denselben Akteuren, nach den gleichen Regeln. Benjamin Lahusen deckt unheimliche Kontinuitäten der deutschen Justiz auf und zeichnet das Bild einer Gesellschaft, die den großen Einschnitt so klein wie möglich hielt.“
  • Hans Michelberger, „Berichte aus der Justiz des Dritten Reiches: die Lageberichte der Oberlandesgerichtspräsidenten von 1940-45 unter vergleichender Heranziehung der Lageberichte der Generalstaatsanwälte“, Centaurus-Verlagsgesellschaft, 1989, 558 Seiten, https://books.google.de/books?id=XMxBAQAAIAAJ
  • Hans-Eckhard Niermann, „Die Durchsetzung politischer und politisierter Strafjustiz im Dritten Reich, ihre Entwicklung aufgezeigt am Beispiel des OLG-Bezirks Hamm“. In: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Juristische Zeitgeschichte. Bd. 3: Strafjustiz im Dritten Reich. Düsseldorf 1995.
  • Hans-Eckhard Niermann, „Politische Strafjustiz im Nationalsozialismus: exemplarische Bedingungen ihrer Durchsetzung und Radikalisierung im Dritten Reich, 1933-1945“; Shaker, 1996 - 390 Seiten, Seite 151, https://books.google.de/books?id=68FBAQAAIAAJ
  • Werner Schubert (Band-Herausgeber), „Das Reichsjustizministerium und die höheren Justizbehörden in der NS-Zeit (1935–1944). Protokolle und Mitschriften der Arbeitstagungen der Reichsjustizminister mit den Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Volksgerichtshofs, des Reichsgerichts sowie mit den Generalstaatsanwälten“, Rechtshistorische Reihe, Band 455, Peter Lang-Verlag, 642 Seiten, https://www.peterlang.com/document/1047759
  • Verband der Antifaschistischen Widerstandskämpfer (Redaktion), „Verbrecher in Richterroben. Dokumente über die verbrecherische Tätigkeit von 230 nazistischen Richtern und Staatsanwälten auf dem okkupierten Gebiet der Tschechoslowakischen Republik, die gegenwärtig in der westdeutschen Justiz dienen.“ Redaktion: Verband der Antifaschistischen Widerstandskämpfer. Verlag: Prag, Orbis, 1960

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Einzelnachweise

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  1. Maximilian Becker, „Mitstreiter im Volkstumskampf: Deutsche Justiz in den eingegliederten Ostgebieten 1939–1945“, Walter de Gruyter, Mai 2014, S. 46, https://books.google.de/books?id=vqvoBQAAQBAJ&pg=PA46&lpg=PA46
  2. Lothar Gruchmann, „Justiz im Dritten Reich 1933-1940, Anpassung und Unterwerfung in der Ära Gürtner“, Band 28 der Reihe Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte, Oldenbourg Wissenschaftsverlag 2002, S. 279/ 280, https://www.degruyter.com/document/doi/10.1524/9783486595475/pdf
  3. Petr Bohata, „Justizreformen in der Tschechoslowakei und ihren Nachfolgestaaten“, forost Arbeitspapier Nr. 16, November 2003, S. 11, Fußnote 48, http://www.forost.lmu.de/fo_library/forost_Arbeitspapier_16.pdf
  4. Maximilian Becker, „Mitstreiter im Volkstumskampf: Deutsche Justiz in den eingegliederten Ostgebieten 1939-1945“, Walter de Gruyter GmbH & Co KG, Mai 2014, 351 Seiten, S. 46/ 47, https://books.google.de/books?id=vqvoBQAAQBAJ&pg=PA46&lpg=PA46
  5. Petr Bohata, „Justizreformen in der Tschechoslowakei und ihren Nachfolgestaaten“, forost Arbeitspapier Nr. 16, November 2003, S. 11, http://www.forost.lmu.de/fo_library/forost_Arbeitspapier_16.pdf
  6. Stiftung Sächsische Gedenkstätten, Gedenkstätte Münchner Platz Dresden, Einrichtung der Hinrichtungsstätte in Prag-Pankratz, https://www.stsg.de/cms/neue-hinrichtungsstaette-der-deutschen-untersuchungshaftanstalt-prag-pankratz-eroeffnet
  7. Maximilian Becker, „Mitstreiter im Volkstumskampf: Deutsche Justiz in den eingegliederten Ostgebieten 1939-1945“, Walter de Gruyter GmbH & Co KG, Mai 2014, 351 Seiten, S. 46/ 47, https://books.google.de/books?id=vqvoBQAAQBAJ&pg=PA46&lpg=PA46
  8. Maximilian Becker, „Mitstreiter im Volkstumskampf: Deutsche Justiz in den eingegliederten Ostgebieten 1939-1945“, Walter de Gruyter GmbH & Co KG, Mai 2014, 351 Seiten, S. 46/ 47, https://books.google.de/books?id=vqvoBQAAQBAJ&pg=PA46&lpg=PA46
  9. Lothar Gruchmann, „Justiz im Dritten Reich 1933-1940, Anpassung und Unterwerfung in der Ära Gürtner“, Band 28 der Reihe Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte, Oldenbourg Wissenschaftsverlag 2002, S. 279/ 280, https://www.degruyter.com/document/doi/10.1524/9783486595475/pdf
  10. Hans Michelberger, „Berichte aus der Justiz des Dritten Reiches: die Lageberichte der Oberlandesgerichtspräsidenten von 1940-45 unter vergleichender Heranziehung der Lageberichte der Generalstaatsanwälte“, Centaurus-Verlagsgesellschaft, 1989, S. 233
  11. Nationalrat der Nationalen Front des Demokratischen Deutschland (Hrsg.), Dokumentationszentrum der Staatlichen Archivverwaltung der DDR, „Braunbuch Kriegs- und Naziverbrecher in der Bundesrepublik und in Westberlin. Staat, Wirtschaft, Verwaltung, Armee, Justiz, Wissenschaft“, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968, S. 183, https://grundrechteforum.de/doc/partei/braunbuch.pdf : „Friedrichs, Hans, Dr., geb. 19.1.1910, früher: Staatsanwalt beim Oberlandesgericht Prag; 1. Mai 1935 NSDAP, heute: Oberstaatsanwalt in Köln“
  12. Lothar Gruchmann, „Justiz im Dritten Reich 1933-1940, Anpassung und Unterwerfung in der Ära Gürtner“, Band 28 der Reihe Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte, Oldenbourg Wissenschaftsverlag 2002, S. 279/ 280, https://www.degruyter.com/document/doi/10.1524/9783486595475/pdf
  13. Maximilian Becker, „Mitstreiter im Volkstumskampf: Deutsche Justiz in den eingegliederten Ostgebieten 1939–1945“, Walter de Gruyter, Mai 2014, S. 46, https://books.google.de/books?id=vqvoBQAAQBAJ&pg=PA46&lpg=PA46
  14. Maximilian Becker, „Mitstreiter im Volkstumskampf: Deutsche Justiz in den eingegliederten Ostgebieten 1939-1945“, Walter de Gruyter GmbH & Co KG, Mai 2014, 351 Seiten, S. 46/ 47, https://books.google.de/books?id=vqvoBQAAQBAJ&pg=PA46&lpg=PA46
  15. Maximilian Becker, „Mitstreiter im Volkstumskampf: Deutsche Justiz in den eingegliederten Ostgebieten 1939-1945“, Walter de Gruyter GmbH & Co KG, Mai 2014, 351 Seiten, S. 46/ 47, https://books.google.de/books?id=vqvoBQAAQBAJ&pg=PA46&lpg=PA46
  16. https://www.stsg.de/cms/neue-hinrichtungsstaette-der-deutschen-untersuchungshaftanstalt-prag-pankratz-eroeffnet
  17. https://www.stsg.de/cms/neue-hinrichtungsstaette-der-deutschen-untersuchungshaftanstalt-prag-pankratz-eroeffnet