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Wildnisgebiete in Deutschland sind geschützte Naturflächen, die sich durch den weitgehenden Verzicht auf menschliche Eingriffe auszeichnen. Ihr Ziel ist es, natürliche Prozesse ungestört ablaufen zu lassen und die Entwicklung naturnaher Lebensräume zu fördern.
Definition Wildnisgebiet in Deutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ein Wildnisgebiet in Deutschland ist gemäß der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) ein ausreichend großes, weitgehend unzerschnittenes und nutzungsfreies Gebiet, das dazu dient, natürliche Prozesse dauerhaft und unbeeinflusst vom Menschen ablaufen zu lassen. Diese Definition, die vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) entwickelt wurde, bildet die Grundlage für den Schutz und die Erhaltung von Wildnis in Deutschland. Wildnisgebiet sind in Deutschland keine eigenständige Schutzgebietskategorie. Stattdessen handelt es sich um eine Prädikatisierung oder Zusatzqualifikation für bestimmte Flächen innerhalb bestehender Schutzgebiete, die den Anforderungen für Wildnisgebiete entsprechen.
Wildnisgebiete finden sich heute vor allem in den Kernzonen von Nationalparks, auf Flächen des Nationalen Naturerbes und in großen Naturschutzgebieten. Innerhalb eines Nationalparks erfüllt jedoch nicht zwangsläufig die gesamte Fläche die Wildniskriterien. Oft sind es nur bestimmte Bereiche, insbesondere die Kernzonen, in denen die Natur sich selbst überlassen bleibt und menschliche Eingriffe weitestgehend ausgeschlossen sind. Der Status "Wildnis" kann auch Teil einer Verordnung sein, die ein Schutzgebiet regelt, wie beispielsweise bei einem Naturschutzgebiet oder einem Nationalpark. In diesen Fällen wird in der Verordnung festgelegt, welche Teile des Gebiets die Wildniskriterien erfüllen und somit als Wildnisgebiete betrachtet werden.
Diese Prädikatisierung hilft dabei, die Wildnisziele der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt zu erreichen, ohne dass dafür neue Schutzkategorien eingeführt werden müssen. Deutschland strebt an, insgesamt zwei Prozent der Landesfläche als Wildnisgebiet auszuweisen.
Kriterien Wildnisgebiet
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nationale Kriterien
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ein Wildnisgebiet in Deutschland muss rechtlich abgesichert und der Schutzzweck „Wildnis“ klar definiert sein. Dieser Schutzzweck umfasst den Prozessschutz, der es natürlichen Prozessen ermöglicht, ohne menschliche Eingriffe abzulaufen. Diese Gebiete werden vorzugsweise auf Flächen in öffentlichem oder Stiftungseigentum ausgewiesen, wobei auch private Flächen als Wildnisgebiete infrage kommen, sofern der Schutzzweck dauerhaft gewährleistet ist. Großflächige Wildnisgebiete sollten eine Mindestgröße von 1.000 Hektar haben, mit bestimmten Ausnahmen für besondere Landschaftstypen wie Auwälder oder Moore (je 500 Hektar).
Innerhalb eines Wildnisgebiets muss spätestens nach 10 bis 30 Jahren die natürliche Entwicklung ohne menschliche Eingriffe gewährleistet sein, wobei äußere Gefährdungen das Gebiet nicht beeinträchtigen dürfen. Jedes Wildnisgebiet benötigt ein Leitbild und einen Managementplan, der innerhalb von fünf Jahren erstellt wird und die Maßnahmen zur Erreichung der Schutzziele festlegt. Dieser Plan regelt auch die Zonierung des Gebiets, wobei Teile des Gebiets während der ersten Jahre schrittweise der natürlichen Entwicklung überlassen werden können.
Die Infrastruktur im Wildnisgebiet muss auf ein Minimum reduziert werden, um den Schutzzweck nicht zu gefährden. Es dürfen keine dauerhaften Siedlungen oder störenden Infrastrukturen vorhanden sein, und fischereiliche Nutzung ist ausgeschlossen. Ein Wildtiermanagement kann unter bestimmten Bedingungen erforderlich sein, um Schäden an angrenzenden Gebieten zu vermeiden.
Internationale Kriterien
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]International gelten für die Anerkennung von Wildnisgebieten meist strengere Kriterien als nach den deutschen Standards. Das heißt, dass deutsche Wildnisgebiete, selbst wenn sie nach nationalen Kriterien als solche anerkannt sind, nicht automatisch die strengeren Anforderungen der IUCN erfüllen.Die IUCN definiert Wildnisgebiete unter der Schutzgebietskategorien 1a, 1b und II. Diese Kategorien betoten den Schutz weitgehend unberührter Natur und legt besonderen Wert auf die Größe und Unversehrtheit der Gebiete. Ein wesentliches Kriterium der IUCN ist die Mindestgröße eines Wildnisgebiets. Während nach den deutschen Standards für Wildnisgebiete in der Regel eine Mindestgröße von 1.000 Hektar (ha) als ausreichend angesehen wird, so fordert die IUCN, dass das Schutzgebiets groß genug sein muss, um die natürlichen ökologischen Prozesse zu erhalten und die langfristige Unberührtheit des Gebiets sicherzustellen. In der Regel ist das erst bei einer Größe von 3.000 Hektar oder mehr.
Zusätzlich zu den IUCN-Richtlinien basieren die Kriterien für europäische Wildnisgebiete häufig auf den sogenannten Wild Europe-Kriterien. Diese wurden entwickelt, um den spezifischen Bedürfnissen und Bedingungen Europas gerecht zu werden. Auch hier wird eine Mindestgröße von 3.000 ha gefordert, mit einer langfristigen Zielgröße von 10.000 ha, um die ökologische Konnektivität und die Resilienz der Schutzgebiete zu fördern.
Das heißt, viele deutsche Wildnisgebiet außerhalb der Nationalparks erfüllen zwar die nationalen Kriterien für Wildnisgebiete, aber ne internationale Anerkennung als Wildnisgebiet nach IUCN-Standard müssten zusätzliche Anforderungen erfüllt werden, insbesondere hinsichtlich der Größe und der Unversehrtheit des Gebiets. Außer die Königsbrucker Heide ist bis jetzt noch kein weiteres deutsches Gebiet nach den Kriterien IUCN 1a oder 1b zertifiziert.
Gegenwärtige Situation
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bestehende Wildnisgebiete
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Name | Bild | Bundesland | Karte | Fläche | Quelle | |
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Nationalpark Schwarzwald | Baden-Württemberg | 5.100 | ||||
Nationalpark Bayerischer Wald | Bayern | 17.339 | ||||
Nationalpark Berchtesgaden | Bayern | 8.350 | ||||
Nationalpark Unteres Odertal | Brandenburg | 2.248 | ||||
Grünhaus | Brandenburg | 1.732 | ||||
Wanninchen | Brandenburg | 2.480 | ||||
Lieberose Heide | Brandenburg | 3.928 | ||||
Heidehof | Brandenburg | 2.000 | ||||
Forst Zinna-Jüterbog | Brandenburg | 5.580 | ||||
Nationalpark Kellerwald | Hessen | 6.765 | ||||
Wispertaunus | Hessen | 1.088 | ||||
Westlicher Vogelsberg | Hessen | 1.006 | ||||
Nationalpark Jasmund | Mecklenburg-Vorpommern | 2.168 | ||||
Nationalpark Müritz | Mecklenburg-Vorpommern | 26.404 | ||||
Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft | Mecklenburg-Vorpommern | 6.288 | ||||
Anklamer Stadtbruch | Mecklenburg-Vorpommern | 1.100 | ||||
Nationalpark Harz | Niedersachsen | 17.335 | ||||
Naturschutzgebiet Wälder im südlichen Solling | Niedersachsen | 1.000 | ||||
Nationalpark Eifel | Nordrhein-Westfalen | 6.138 | ||||
Nationalpark Hunsrück-Hochwald | Rheinland-Pfalz | 4.092 | ||||
Nationalpark Sächsische Schweiz | Sachsen | 7.106 | ||||
Königsbrucker Heide | Sachsen | 5.556 | ||||
Mittlere Elbe | Sachsen | 800 | ||||
Naturschutzgebiet Hohe Schrecke | Sachsen | 1.920 | ||||
Nationalpark Hainich | Thüringen | 7.062 |