Benutzer:Peterriegler/Studierbarkeit

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Studierbarkeit bezeichnet die Gewährleistung angemessener Studienbedingungen durch die Hochschule. Die definierenden Eigenschaften des Begriffs sind Gegenstand wissenschaftlicher Diskussionen und schwierig zu fassen. Aus diesem Grund bevorzugen manche Wissenschaftler eine Definition ex negativo, z.B. „Studierbarkeit ist die Abwesenheit von Faktoren, die das Studium behindern.“[1]

Von der Studierbarkeit zu unterscheiden ist die Studierfähigkeit. Während die Studierbarkeit eine Eigenschaft eines Studiengangs ist, ist die Studierfähigkeit die individuelle Eigenschaft von Studierenden.

Merkmale von Studierbarkeit

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Zur Studierbarkeit eines Studiengangs tragen viele Faktoren bei, wie z.B Informationsangebote, Workload und Organisation von Lehrveranstaltungen und Prüfungen. Diese Faktoren werden in der wissenschaftlichen Literatur unterschiedlich gruppiert.

René Krempkow fokussiert Leistungs- und Zeit-Perspektive. Bei der Leistungsperspektive geht es darum, ob das Studium bezüglich der Leistungsanforderungen erfolgreich studiert werden kann. Bei der Zeit-Perspektive geht es um die Fragte, ob das Studium in der vorgesehenen Zeit studiert werden kann.[2][3]

Birgit Czanderle unterscheidet drei Ebenen von Studierbarkeit:[4]

  • Strukturebene (Ausgangsbedingungen, Rahmenbedingungen der Hochschule)
  • Prozessebene (Studierendenzahlen, Studienverlauf)
  • Ergebnisebene (Studienzeit, Studienerfolg)

Imke Buß unterscheidet zwischen Faktoren, die von einer Hochschule steuerbar sind, und individuellen Faktoren der Studierbarkeit. Zu letzteren zählt sie Faktoren wie Vorbildung und Lebenssituation. Erstere fasst sie unter dem Sammelbegriff „strukturelle Studierbarkeit“ zusammen. Buß nennt fünf Aspekte struktureller Studierbarkeit:[5]

1. Ort und Zeitpunkt der Lehrveranstaltungen (E-Learning, Wahlmöglichkeiten, zeitliche Lage der Veranstaltung);

2. Umfang der Präsenzlehre (SWS) und Verteilung des Arbeitsaufwands über die Semester (Workload und Prüfungen);

3. Möglichkeit von Studienunterbrechungen und Studiendauer (z. B. Fristen, Beurlaubungen);

4. Flexibilität im Studienformat (z. B. Teilzeitstudium, berufsbegleitendes Studium, Fernstudium, Zertifikatsstudium) sowie

5. Beratung und Betreuung, welche die Situation der Studierenden berücksichtigt und gleichzeitig ihre Orientierung unterstützt.


Empirische Untersuchungen von Studierbarkeit beschreiben die Mängel, die die Studierbarkeit verringern. Studierende geben als wichtigste Formen der ihnen begegnenden mangelnden strukturellen Studierbarkeit, die zur Verlängerung der Studiendauer bei ihnen führten, „Mängel in der Lehr-, Prüfungs- und Hochschulorganisation“, „Probleme bzgl. des Aufbaus und der Strukturierung des Studiums“ sowie „mangelnde Qualität der Lehre“ an.[6]

Im Kontext der Akkreditierung von Studiengängen hat der Begriff Studierbarkeit auch eine eingeschränktere formale Bedeutung, da diese im Zuge der Akkreditierung von Studiengängen nachgewiesen werden muss. In Deutschland fordert der Akkreditierungsrat dazu:[7]

Die Studierbarkeit des Studiengangs wird gewährleistet durch:

  • die Berücksichtigung der erwarteten Eingangsqualifikationen,
  • eine geeignete Studienplangestaltung
  • die auf Plausibilität hin überprüfte (bzw. im Falle der Erstakkreditierung nach Erfahrungswerten geschätzte) Angabe der studentischen Arbeitsbelastung,
  • eine adäquate und belastungsangemessene Prüfungsdichte und -organisation,
  • entsprechende Betreuungsangebote sowie
  • fachliche und überfachliche Studienberatung.

Die Belange von Studierenden mit Behinderung werden berücksichtigt.

Das österreichische Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung bewertet es als den wichtigsten Aspekt der Studierbarkeit, dass „die Rahmenbedingungen eines Studiums […] es möglich machen, das Studium innerhalb der Regelstudienzeit abzuschließen“.[8]

Weitere Textbausteine aus altem Artikel

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Auswirkungen der COVID-19-Pandemie

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Im Zuge der COVID-19-Pandemie in Deutschland fanden Lehrveranstaltungen an Hochschulen in Deutschland weitgehend nicht als Präsenzveranstaltungen statt. Auch Klausuren und Prüfungen wurden teilweise online durchgeführt. Solche Abweichungen vom üblichen Studierbetrieb wurden von den Beteiligten überwiegend als Störung des Lernprozesses bewertet.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Baden-Württemberg berichtete im Oktober 2020 über die Ergebnisse einer Umfrage zu Faktoren, die seinerzeit Studierende als belastend, teilweise sogar das Studium gefährdend bewerteten.

  • Viele Befragte klagten über Schwierigkeiten im Studienalltag und bei der Planung. 43 Prozent von ihnen erschien der Studienablauf als unklar. 36 Prozent nahmen an, dass sich der Studienabschluss verzögern werde. Über einen deutlich gestiegenen Arbeitsaufwand beklagten sich 54 Prozent der Befragten.
  • 16 Prozent der Befragten gaben an, nur unzureichend oder gar nicht an (Online-)Angeboten der Hochschule partizipieren zu können.

Nachdem es vom Sommersemester 2020 bis zum Sommersemester 2021 kaum Präsenzveranstaltungen an den Hochschulen gegeben hatte, sollte das Wintersemester 2021/22 weitgehend in Präsenz durchgeführt werden. Der starke Anstieg der 7-Tage-Inzidenz von COVID-19 im Herbst 2021 machte jedoch erneut Schutzmaßnahmen erforderlich. An vielen Hochschulen wurde beschlossen, durch eine 2G-Regel nicht geimpfte Studierende von der Teilnahme an Präsenzveranstaltungen auszuschließen. Ab dem 29. November 2021 galt diese Regel in Baden-Württemberg flächendeckend. Allerdings machte ein nicht gegen COVID-19 geimpfter Student der Pharmazie vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg geltend, dass er auf einen Zugang zu den Räumlichkeiten und der Infrastruktur seiner Universität angewiesen sei. Andernfalls drohe ihm eine Überschreitung der Studienzeit und sogar eine Exmatrikulation. Der VGH gab ihm Recht, da Hochschulen die Studierbarkeit ihrer Studiengänge sicherzustellen hätten. Das Land erklärte, an der 2G-Regel festhalten zu wollen, es beabsichtige aber, die von dem Studenten befürchteten Folgen durch geeignete Maßnahmen auszuschließen.

Literatursammlung zum Schreiben dieses Artikels

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Portal: Hochschullehre – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Hochschullehre

Einzelnachweise

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  1. Roland Richter: Studierbarkeit des Studiums herstellen - Ein Auftrag für die Studienreform. In: Das Hochschulwesen. Band 48, Nr. 5, 2000, ISSN 0018-2974, S. 158–162 (fachportal-paedagogik.de [abgerufen am 31. Mai 2024]).
  2. René Krempkow: Von Zielen zu Indikatoren – Versuch einer Operationalisie-rung für Lehre und Studium im Rahmen eines Quality Audit. In: Qualität in der Wissenschaft. Band 1, 2009, S. 44–53.
  3. René Krempkow: Determinanten der Studiendauer – individuelle oder institutionelle Faktoren? In: Zeitschrift für Evaluation. Band 19, Nr. 1, 20. April 2020, S. 37–63, doi:10.31244/zfe.2020.01.03 (waxmann.com [abgerufen am 1. Juni 2024]).
  4. Czanderle, Birgit: Studierbarkeit. Wesen und Bedeutung für die Akteure im berufsbegleitenden Fernstudium. 13. Juli 2018, doi:10.25656/01:15688 (pedocs.de [abgerufen am 1. Juni 2024]).
  5. Imke Buß: Studierbarkeit. imkebuss.de, abgerufen am 25. Dezember 2021.
  6. Marcus Penthin, Eva S. Fritzsche, Stephan Kröner: Gründe für die Überschreitung der Regelstudienzeit aus Studierendensicht. In: Beiträge zur Hochschulforschung 2/2017. Zentrum für Wissenschaftsmanagement e. V., S. 12 f., abgerufen am 17. Dezember 2021.
  7. Akkreditierungsrat (Hrsg.): Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung. Drs. AR 20/2013, 20. Februar 2013.
  8. Studierbarkeit. Österreichisches Bundesministerium Bildung, Wissenschaft und Forschung, abgerufen am 19. Dezember 2021.
  9. Bd. 16 Nr. 4 (2021): Studierbarkeit und Studienerfolg – zwischen Konzepten, Analysen und Steuerungspraxis | Zeitschrift für Hochschulentwicklung. (zfhe.at [abgerufen am 31. Mai 2024]).