Benutzer:Schwarze Feder/VM-Fälle

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Admins haben in Wikipedia täglich Vandalismusmeldungen zu entscheiden. Sie sind hierfür in der Regel nicht ausgebildet und die Regeln, an denen sie sich orientieren können, sind sehr vage und selber im schnellen Fluss begriffen. Um so wichtiger ist es, sich innerhalb Wikipedias am Fallrecht zu orientieren, das heißt, ähnliche Fälle aus der Vergangenheit heranzuziehen. Diese Fälle sind bisher jedoch nur sehr chaotisch dokumentiert. Möchte jemand einen Fall aus der Vergangenheit heranziehen, so muss er oder sie lange suchen.

Das Ziel dieser Seite ist, Vandalismus-Entscheidungen zu dokumentieren und zu klassifizieren. Es geht darum, mehr Gerechtigkeit in die Wikipedia hineinzubringen und auch die Admins zu entlasten. In den letzten Wochen häufen sich die Klagen über ungerechte Entscheidungen. Administratoren und Administratorinnen können sich durch den Verweis auf ähnliche Fälle Vorwürfe der Parteilichkeit weitgehend entkräften.

In diese Tabelle sollen nicht nur Fälle gelistet werden, die zur Sperre führten, sondern auch solche, die nicht zur Sperre führten.

VM-Fälle[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Datum mit Link Vorwurf Admin-Entscheidung Begründung Sperrlogbuch relevant? Falltyp Sonstiges
2007-10-18 17:53 PA "Idiot" 6h Sperre "Idiot ist eine handfeste Beleidigung" ja Herabsetzung einer Person -
2010-03-08 11:34 PA "Idiot" 24h WP:KPA nein Herabsetzung einer Person -
2012-03-04 20:10 PA "Schnepfe" PA-Beitrag entfernt - nein Herabsetzung einer Person -
2012-03-05 21:06 Linkspam Freundlicher Hinweis - nein Linkspam eines Neuanmelders -
2012-03-06 00:23 PA "Du Opfer" Ansprache "nicht gleichartig zurückkeilen" nein Herabsetzung einer Person Seite gesperrt
2012-08-05 01:15 PA "Idiot" und Sockenpuppenvorwurf 9h Sperre nach Sperrprüfung "Nach der Entschulding (...) erscheinen (...) neun Stunden ausreichend." nein Herabsetzung einer Person -

Einzelfragen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Rezeption des Arschlochbegriffes[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

-Aus dem Kurier hierher kopiert-

Angesichts der Debatte um den Autorenschwund, der z.t. auch der niveaulosen Diskussionskultur zugeschrieben wird untersucht dieser Text die Frage, ob die Verwendung des Begriffs "Arschloch" als legitim angesehen wird. Als Beurteilungsmaßstab dienen Administratorenentscheidungen aus den VM-Archiven , die in ihrer Gesamtheit den Rückschluss auf Normen und deren Entwicklung erlauben.

2008 wurde bei der Bewertung der Begriffsverwendung der Motivation ein strenger Sittenmaßstab gegenübergestellt, weshalb die Aussagen "Schönen Gruß, Arschloch" und "weniger Arschloch wirst du davon auch nicht" wie bereits seit 2007 für solche Fälle üblich mit einer eintägigen Sperre sanktioniert wurden. Ein stärkere Toleranz gegenüber dem Arschlochbegriff findet sich in einer Vandalismusmeldung aus dem Oktober 2010, in deren Folge die Verwendung des Begriffs nur eine Verwarnung zur Folge hatte. Bereits im September 2009 wurde nach einer Abwägung zwischen berechtigter Motivation und der Unterbindung von Bepöbelungen die Verwendung des Begriffs gegenüber einer IP für zulässig befunden. Analog dazu führte die Verwendung während einer bestehenden Benutzersperre lediglich zum Entzug der Schreibrechte auf der Benutzerdiskussionsseite. In einem anderen Fall wurde die nach der Verwendung verhängte Eintagessperre aufgehoben, da der handelnde Administrator die Bepöbelung als ausreichend gering einstufte, um sie durch eine Erklärung und eine Entschuldigung auszugleichen.

Im Jahr 2012 kam es zur Trendumkehr von der unbedingten Unterbindung von Pöbeleien hin zur Bewertung der Berechtigung der Motivation. In einem Dauerkonflikt kam es neben der Abwägung mit zugleich angekündigten Besserungsaussichten, die zur Nichtsanktionierung u.a. der betreffenden Aussage führte auch zu einer Vandalismusmeldung, in der 4 von 5 Administratoren die Begriffsverwendung sowie andere Pöbeleien als entschuldbar bzw. angesichts der Umstände nicht als sanktionswürdig legitimierten. Als Wendepunkt wird neben der Entscheidung zur Aussage Fick dich ins Knie / du feige IP häufig eine Administratorenentscheidung zitiert, die die Verwendung des Begriffes "soziopathisches Arschloch" erlaubte.

Die bislang angeführten Administratorentscheidungen bewerten die Verwendung des Begriffes gemäß der Frage, ob eine Verfehlung vorliegt. Seit Neuestem gilt es jedoch als üblich, die Verwendung des Begriffes automatisch als legitim zu betrachten, sodass eine Vandalismusmeldung auf eine derartige Wortmeldung als Missbrauch der Vandalismusmeldung bewertet wird. Dies wurde in einer Vandalismusmeldung und einer Sperrprüfung bestätigt. Die Verwendung des Begriffes "Arschloch" kann in diesem Projekt somit als legitim und üblich angesehen werden.LH, 8.7.