Benutzer Diskussion:Der Ersteller/Handypayment/Vorschlag2

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Handypayment oder zu deutsch: Mobilfunkbasierende Bezahlung gehört zur Gattung der Micropayment-Systeme und ist ein Bezahlsystem, mit welchem Beträge über das Mobilfunktelefon beglichen werden können. Stark verbreitet ist die Bezahlung von mobilfunknahen Diensten wie z.B. Klingeltöne, Logos etc. welche besonders über das Fernsehen beworben werden.

Das System wird aber nicht nur für diese Zwecke eingesetzt, sondern kann bereits als zentrale Bezahlplattform für jede Art von Dienstleistung genutzt werden, z.B. für das Bezahlen von Parktickets oder auch die Überweisung von Geldbeträgen an andere Bankkonten.

Besondere Beachtung findet das Thema aktuell für die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen im Internet. Durch die Möglichkeit, Transaktionen nur durch die Eingabe der Mobilfunkrufnummer zu veranlassen, erfreut sich diese Art der Bezahlung wachsender Beliebtheit. Aufgrund der Tatsache, dass der Kunde durch den Handyvertrag bereits bei seinem Mobilfunkprovider registriert ist, sind für die Durchführung einer Transaktion keine Anmeldung sowie keine Angabe von weiteren persönlichen Daten notwendig.

Da der Shopbetreiber aufgrund der Mobilfunkrufnummer in den meisten Fällen keine Möglichkeit hat, die Identität des Kunden zu bestimmen, wird dieses Bezahlsystem insbesondere bei kleineren Beträgen verwendet. Hürden, die zum Abbruch einer gewünschten Transaktion führen weil der Kunde zuviele Daten von sich preisgeben muß, werden somit größtmöglich reduziert.

Durch die Vorgaben der Mobilfunkbetreiber ist die maximale Höhe eines Transaktionsvorgangs derzeit auf 9,99 Euro begrenzt. Der momentan gültige minimale Intervall für Abonnements beträgt 3 Tage. Zur Zeit wird der Verbraucher bei einem Abonnement bei jeder erneuten Abbuchung per SMS hingewiesen und hat die Möglichkeit, das Abo jederzeit zu kündigen.

Diese Vorgaben beruhen aktuell auf freiwilligen Selbstbeschränkungen der Mobilfunkbetreiber und können jederzeit geändert werden. Unkündbare Abolaufzeiten bis zur gesetzlichen Höchstgrenze von 2 Jahren sind denkbar. Hier unterscheidet sich das Abonnement nicht von anderen sich automatisch verlängernden Angeboten wie z.B. einem Zeitungs-Abonnement oder einem Premiere-Abonnement.

Kritik am Handypayment

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Kritisiert wird insbesondere, dass die SIM-Karte mittels Handypayment zu einer Art Kreditkarte mit unbegrenztem Limit umfunktioniert wird.

Weiterhin bestehen Missbrauchmöglichkeiten, insbesondere wenn der Kunde nicht eindeutig auf Vertragsbestimmungen und Entgelte hingewiesen wird oder ihm in betrügerischer Absicht falsche Informationen über den Inhalt gegeben werden.

Dazu kommt eine mögliche strafrechtliche Problematik des Handypayments, nämlich die der Geldwäsche.

Ferner ist eines der derzeit am Markt befindlichen Systeme nach einem Bericht von Heise[1] durch unzureichende technische Absicherung aufgefallen. Durch den von Heise beschriebenen URI werden wichtige Daten zur Tarifierung und zum gewählten Partnerprogramm im Klartext übertragen. Dies eröffnet Manipulationen - z.B. durch einen Man-In-The-Middle-Angriff- Tür und Tor.

Weitere Informationen:

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