Benutzer Diskussion:Historikerzunft

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Nach dem Gesetz zur Einführung des Völkerstrafgesetzbuches vom 26. Juni 2002 ist Völkermord definiert (in Teil 2, Abschnitt 1, §6) als:

"[...] Absicht, eine nationale, rassistische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören [...]"

Die Benutzerseite von Historikerzunft behauptet mit dem Wortlaut dieses Gesetztes, dass "die Umsiedlung der Armenier" eben nicht in dieser Absicht "begangen" wurde. Wie man eine Umsiedlung begehen will, soll hier mal offen bleiben, aber die Leugnung des Völkermords an den Armeniern, der z. B. von der Bundesrepublik Deutschland als solcher anerkannt wird, ist nicht hinnehmbar. Die Wikipedia muss sich davor schützen, solchen Benutzern, die wohl die Straftatbestände der Volksverhetzung (§130 StGB), der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§189 StGB) sowie der Beleidigung (§185 in Verbindung mit §194 Abs. 1 Satz 2 StGB) erfüllen dürften, auch noch als Forum zu dienen. Daher habe ich die Benutzerseite gelöscht und den Account dauerhaft gesperrt. --AndreasPraefcke ¿! 20:18, 12. Dez 2005 (CET)