Benutzer Diskussion:Klima2020

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Klima2020 in Abschnitt Klimaklage RWE
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   Hast du Fragen? Schreib mir auf meiner Diskussionsseite oder stelle deine Frage bei WP:Fragen von Neulingen! Viele Grüße, Heavytrader (Diskussion) 21:28, 16. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Deine Ergänzung bei RWE

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Habe ich heute verworfen. Kohleverstomung ist bereits als Kritikpunkt vorhanden, die Ku­ri­o­si­tät, dass ein peruanischer Bauer klagt, bietet substanziell nichts neues. Der Streitwert der Klage mit "0,47 Prozent der Kosten für Schutzmaßnahmen für sein Haus..." ist ebenfalls für den Milliardenkonzern irrelevant. Bereits am 19. April 2019 wurde dieseer Sachverhalt und dessen Aufnahme in den Artikel vorgeschlagen, damals noch mit erstinstanzlichem Urteil, und letztlich abgelehnt, da irrelevant. Daher war das erneute Einfügen durch dich regelwidrig. Siehe hier: WP:WAR.

  • Wer eine so mit Begründung revertierte Bearbeitung erneut durchführen will, sollte zuvor die Diskussion mit dem Revertierenden suchen (vorzugsweise auf der zum Artikel gehörenden Diskussionsseite) und erst nach Vorliegen eines entsprechenden Diskussionsergebnisses bzw. bei Ausbleiben von Reaktionen nach einer angemessenen Wartefrist seine Bearbeitung wiederholen.

Beste Grüße! --Heavytrader (Diskussion) 21:28, 16. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Übertrag von Benutzer Diskussion:Heavytrader-Gunnar, gem. WP:DISK
Hallo "Heavytrader",
nachdem ich heute den anhängigen Fall des OLG Hamm gegen RWE in die Kritik des Unternehmens ergänzt habe, hast du diese Änderung gelöscht mit der Begründung, das Verfahren hätte keine ausreichende Relevanz.
Das Gegenteil ist der Fall. Die Klage gegen RWE könnte sich völkerrechtlich als ein bedeutender Meilenstein in der Rechtsfortentwicklung bezüglich des Verursacherprinzips (vgl. Prinzip 16 Rio-Deklaration und Art. 8 Draft Global Pact for Environment) im Umweltvölkerrecht entwickeln. Es ist das erste Mal, dass ein Gericht eine national implementierte Norm des Umweltvölkerrechts in Bezug auf das Verursacherprinzips gegen ein Unternehmen anwendet und somit vor dem Hintergrund des Klimawandels externe Kosten dem Verursacher der Beeinträchtigung (hier RWE) auferlegt werden. Finanziell wird der geforderte Schadensanspruch dem Unternehmen selbstverständlich keinen Schaden zufügen. Doch die normative, politische und ökologische Dimension dieses Falles sind symbolkräftig und gehören in jedem Fall in den Kritik-Teil des Konzerns. Die Information über diese Entwicklung fällt vor diesem Hintergrund in jedem Fall in das öffentliche Interesse.
Ich hoffe, diese Ausführungen unterstreichen die Relevanz der Klage.
Mit freundlichen Grüßen,
Die Autorin des Abschnittes (nicht signierter Beitrag von Klima2020 (Diskussion | Beiträge) 22:25, 16. Feb. 2020 (CET))Beantworten
Hallo Klima2020! Schön, dass du fragst.
Ich hoffe du hast obigen Abschnitt gelesen, deine Ergänzung war erstmal regelwidrig. Zum anderen inhaltlich deplatziert. Du schreibst von „völkerrechtlich als ein bedeutender Meilenstein“. Hast du das selbst so interpretiert? Das wäre nach unseren Regeln ebenfalls unzulässig, beachte hierzu WP:TF. Die angegebene Quelle gab solch eine Einschätzung nämlich nicht wieder. Du bräuchtest einen Beleg, in dem das auch genauso drin steht.
Du schreibst selbst: „Finanziell wird der geforderte Schadensanspruch dem Unternehmen selbstverständlich keinen Schaden zufügen.“ Damit ist die Irrelevanz für diesen Artikelgegenstand doch offenkundig, denn allgemeine Kritik an der Kohleverstomung ist bereits enthalten.
Wenn es so bedeutend ist für das Umweltvölkerrecht, obwohl du dich hier auf ein zivilrechtliches Verfahren beziehst, dann bist du mit dieser vermeintlichen Sensation an der falschen Stelle und solltest es in den passenden Rechtsartikel einordnen. Ich kann aber weder sehen, dass es hier ein Verfahern mit Mustercharakter ist, noch dass dieses bereits abgeschlossen ist. Wir spekulieren hier auch nicht über den Ausgang von schwebenden Verfahren, sondern warten die Fakten einfach ab. Das ist das wesen einer Enzyklopädie, wikipedia ist kein Newsticker. Siehe WP:WWNI.
Beste Grüße! --Heavytrader (Diskussion) 08:16, 17. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Klimaklage RWE

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Hallo Heavytreader,

leider habe ich keine Kapazitäten, die Diskussion mit dir fortzuführen. Ich könnte einige Argumente gegen Deine letzte Argumentation anführen. Beispielsweise, dass ich die völkerrechtliche Relevanz de lege ferenda nun gerade nicht im eigentlichen Abschnitt angeführt habe. Weiterhin sind die Kohleverstromung, wie im Artikel angesprochen, und der Kritikpunkt der Klage vom OLG Hamm, nämlich der nachhaltige Beitrag zur Erderwärmung, differenziert durchaus als zwei Punkte zu sehen. Darüberhinaus verkennst du, dass es nicht nur eine finanzielle, sondern auch eine normative Dimension in Bezug auf Unternehmen gibt, die, wie die Versuche des Unternehmens die Beweisaufnahme zu verhindern zeigen, durchaus relevant zu sein scheint. Die angeführte rechtliche Einordnung zeugt von mangelndem Verständnis für die Dynamiken des Verhältnisses von nationalem Recht zu Völkerrecht... Mustercharakter hat die Klage auch - wie gesagt: das erste Mal, dass ein nationales Gericht sich auf dieses völkerrechtliche Prinzip bezieht...

Wie gesagt, ich würde gerne weiter diskutieren, mir fehlen aber die Kapazitäten. Es bleibt der Eindruck, dass du ein besonderes Interesse daran hast, das Unternehmen vor Kritik zu schützen. Die Intention war nicht, gegen die Regeln von Wikipedia zu verstoßen- doch die Frage bleibt, ob nicht bereits das vorherige Löschen des eingefügten Artikels in Frage zu stellen ist.

Nichtsdestotrotz werde ich die Diskussion nun ruhen lassen.

Die Autorin (nicht signierter Beitrag von Klima2020 (Diskussion | Beiträge) 09:59, 17. Feb. 2020 (CET))Beantworten

Hallo Klima2020!
Es bleibt der Eindruck, dass du ein besonderes Interesse daran hast, das Unternehmen zu kritisieren, während mir jedoch an einem neutralem Standpunkt gelegen ist. Ich bin übrigens nicht derjenige, der bereits 2019 diese Ergänzung verworfen hat, sondern ein anderer Sichter.
Du schreibst: „Mustercharakter hat die Klage auch“, bleibst aber einen Beleg schuldig. Mein „mangelndes Verständnis für die Dynamiken des Verhältnisses von nationalem Recht zu Völkerrecht…“ lässt mich auch daran zweifeln, dass die Einschätzung des OLG Hamm für einen internationalen Standard sorgen wird, dem sich international andere Gerichte beugen werden. Zumal ein Urteil noch gar nicht vorliegt. Gerne lese ich aber in einem WP:BLG von Gegenteiligem.
Bis dahin, beste Grüße! --Heavytrader (Diskussion) 10:23, 17. Feb. 2020 (CET)Beantworten
Hallo Heavytrader. Nachdem unsere Diskussion zwei Jahre her ist, ist das Verfahren gegen RWE weiterhin anhängig. Seit der Diskussion mit Ihnen, habe ich mich immer wieder gefragt, ob Sie von RWE bezahlt werden, um die PR zu schützen. Das werde ich nicht herausfinden können.
Nun aber eine andere Frage. In dem Hinweis- und Beweisschluss des OLG Hamm vom 30.11.2017 deutlich wird, dass das Gericht aufgrund von wissenschaftlichen Daten u. durch Sachverständige errechnet hat, dass RWE für 0,47% der Emissionen, die zur aktuellen globalen Erderwärmung geführt haben, verantwortlich ist. Unabhängig davon, ob der zivilrechtliche Prozess erfolgreich ist oder nicht, ist dies doch ein wissenschaftlich basierter Fakt, der dem Abschnitt zur Kritik der Kohleverstromung hinzugefügt werden sollte. Da der Klimaschutz inzwischen sowohl in der Wissenschaft, als auch in der Politik, als auch in der Gesellschaft eines der zentralen Themen der Debatte bzw. Forschung ist, ist dieser Fakt ein essentielles Kriterium zur Darstellung des Unternehmens. Warum wäre beispielsweise der jährliche Umsatz des Unternehmens eine relevante, für die Öffentlichkeit und Wissenschaftsgemeinschaft interessante Kennziffer, der Anteil RWEs an dem globalen CO2-Emissionen aber nicht?
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie dieses Mal bitte Floskeln wie "Beste Grüße" unterlassen, da ich das als unangemessen und provokant empfinde.
Mit freundlichen Grüßen --Klima2020 (Diskussion) 15:50, 23. Jun. 2022 (CEST)Beantworten