Benutzer Diskussion:MontyM

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Liste_der_Hilfsfristen_im_Rettungsdienst_nach_Bundesland

Die Hilfsfrist im Rettungsdienst regelt maßgeblich wie schnell ein Rettungswagen am Notfallort sein muss.

Bundesland Grenzwert Einhaltevorgabe Rechtsgrundlage Zeitraum
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin bedarfs- und fachgerechte Versorgung - Rettungsdienstgesetz - RDG vom 8. Juli 1993, geändert am 24. Juni 2004 unbekannt
Brandenburg 15 Minuten In 95 Prozent aller Fälle in einem Jahr je Rettungsdienstbereich (Landkreis/kreisfreier Stadt) §8 Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz- BbgRettG vom 14. Juli 2008 "Eingang der Notfallmeldung in der integrierten Leitstelle bis zum Erreichen des Einsatzortes durch das ersteintreffende Rettungsmittel"
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen 12 Minuten Die Hilfsfrist gilt als eingehalten, wenn planerisch bei 95 Prozent der in einem Jahr im Rettungsdienstbereich zu erwartenden Notfalleinsätze die Hilfsfrist eingehalten werden kann (p95-Wert). (Ein Rettungsdienstbereich kann mehrere Landkreise und Kreisfreie Städte umfassen - SächsBRKG) Sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung – SächsLRettDPVO - 5. Februar 2008 Vom Ende des Notrufgesprächs bis zum Eintreffen des Rettungsmittels am Einsatzort an einer öffentlichen Straße
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

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