Benutzer Diskussion:Philipp Mützel

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Hallo Philipp Mützel, willkommen in der Wikipedia!
Danke für dein Interesse an unserem Projekt, ich freue mich schon auf deine weiteren Beiträge. Die folgenden Seiten sollten dir helfen, bitte nimm dir daher etwas Zeit, sie zu lesen.
Wikipedia:Grundprinzipien
Die grundlegende Philosophie unseres Projekts.
Wikipedia:Mentorenprogramm
Persönliche Betreuung bei deinen ersten Schritten.
Hilfe:Tutorial
Schritt-für-Schritt-Anleitung für Einsteiger.
Wikipedia:Spielwiese
Zum Testen der Wikipedia-Bearbeitungsfunktionen.

Bitte beachte, was Wikipedia nicht ist, und unterschreibe deine Diskussionsbeiträge durch Eingabe von --~~~~ oder durch Drücken der Schaltfläche Signaturknopf über dem Bearbeitungsfeld. Artikel werden jedoch nicht unterschrieben, und wofür die Zusammenfassungszeile da ist, erfährst du unter Hilfe:Zusammenfassung und Quellen.

   Hast du Fragen an mich? Schreib mir auf meiner Diskussionsseite! Viele Grüße,--EvDa13 Diskussion Bewertung 23:36, 22. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]

Hallo Philipp, Du hast in unserer Diskussion von "fehlerhaften" Stellen im – maßgeblich von mir bearbeiteten – Artikel zur Opferpension gesprochen. Selbst wenn Du im Augenblick keine Zeit findest, dies selbst zu korregieren, so bitte ich Dich, mir die heiklen Stellen zu nennen, damit ich mich selbst auf Recherche begeben kann. Hierfür bereits im VOraus herzlichen Dank. Gruß, --NeXXor 09:06, 6. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Reverts bei StrRehag[Quelltext bearbeiten]

Hallo, Du hast eben wieder meine Änderungen bezüglich der Erhöhung der Opferrente rückgängig gemacht. Diesmal mit der Begründung "n.F." und "a.F." wären unverständlich. Niemand muss das verstehen, denn die entfernten Links führten genau zu den Angaben im zugehörigen Absatz. Dort sind dieses Änderungen ohne jegliches Rechtswissen hervorgehoben verständlicht. An anderer Stelle schriebst Du, dies wäre überflüssig, weil bereits das Änderungsgesetz und der eigentliche Gesetzestext verlinkt wäre. Weder das eine noch das andere ist hilfreich: Das Änderungsgesetz ist ab der nächsten Änderung nicht mehr im Artikel vorhanden, der Gesetzestext ist immer nur der aktuelle - wenn er denn man aktualisiert wird - wurde er nämlich noch nicht. Er zeigt heute die Fassung mit 250 Euro - obwohl gar nicht mehr gültig und nächste Woche vielleicht 300 Euro, so dass die im Absatz genannten 250 Euro und das genannte Datum auch nicht mehr damit belegbar sind. Meine Ergänzung ist dauerhaft und zeigt fix auf diese Änderung 250 300 Euro. Eingängiger geht es kaum, das alles mit Fundstelle, Änderungsgesetz, dessen Begründung durch den Gesetzgeber und dauerhaft erreichbar. Zuletzt schreibst Du, diese Belege wären ansonsten auch nicht üblich. Vielleicht ist das auch ein Grund, weshalb in der wikipedia so viele falsche oder wenigstens ungenaue Informationen herumdümpeln, über die ich immer wieder stolpere, wenn man viel darin liest? Wenn Du schon der sagenumwobenen Oma nicht zutraust so eine Information einer Gegenüberstellung im Kontext zu entnehmen, wie soll sie das aus dem Änderungsgesetz "... In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe "250" durch die Angabe "300" ersetzt. ... " verstehen? Und wir haben es hier ausnahmsweise mit einem sehr kurzen Gesetz zu tun. Die meisten Änderungsgesetze sind praktisch unlesbar und erst eine Darstellung der Änderungen im Kontext macht ihren Sinn verständlich. Ich kann auch nicht erkennen, was der von Dir angebrachte Beleg, Dein eigener 3 Seiten langer Artikel, bei dieser kleinen Änderung knapp soll. Belege sollten so genau wie möglich passen. Ohne das mir Dein Artikel vorliegt - so dürfte es hier den meisten Lesern gehen - kann ich aufgrund der Länge der angegebenen Quelle nur mutmaßen, dass dieser Beleg nicht das ist, was hier üblichweise unter einem geeigneten Beleg verstanden wird. Vielleicht kannst Du meinen Einwurf nochmal überdenken. Auch Dein umfangreicher Beitrag zum StrRehaG hier in der wikipedia richtet sich letztendlich an jedermann und sollte so einfach es geht nachvollzogen werden können. --Strrehag (Diskussion) 18:42, 3. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

Sehr geehrter Benutzer Strrehag,
haben Sie vielen Dank für Ihr Statement. Um es vorweg zu sagen: Ich bin anderer Ansicht als Sie. Ich kann in dem Satz Die Opferrente betrug in der ersten Fassung des neu eingefügten § 17a StrRehaG a.F. zunächst monatlich 250 Euro und wurde zum 1. Januar 2015 durch Änderung des § 17a StrRehaG n.F. auf maximal 300 Euro monatlich erhöht keinen Vorteil für den Leser erkennen, zumal dem Laien die Abkürzungen "a.F." und "n.F:" kaum geläufig sein dürften. Der Gesetzgeber hat einfach im Gesetz die Zahl "250" durch "300" ersetzt. Das war´s. Eine – ansonsten möglicherweise aufschlusssreiche – Gegenüberstellung von alter und neuer Fassung ist in diesem Fall ohne Interesse. Da im Satz zuvor darauf hingewiesen wird, dass sedes materiae § 17a StrRehaG ist, genügt es, Folgendes zu sagen: Die Opferrente betrug ursprünglich monatlich 250 Euro und wurde zum 1. Januar 2015 auf maximal 300 Euro monatlich erhöht. Wer weitere Hintergründe zu den Diskussionen um das entsprechende Gesetzgebungsverfahren sucht, wird in dem genannten – vierseitigen – Aufsatz fündig (vgl. WP:Belege). Gegenüber dem Anbieter Buzer hege ich, das will ich nicht verhehlen, Bedenken. Offenbar wird der Dienst von einer einzelnen Person angeboten, über deren Qualifikation man nichts weiß. Auch an anderer Stelle im Artikel wird Buzer nicht zitiert. Da dieser Artikel wohl überwiegend von mir auf dem Laufenden gehalten wird, möchte ich zudem die Einfügung entbehrlicher externer Links, die ggf. später einmal geändert werden müssen, vermeiden.
Wenn Sie auf falsche Informationen in der Wikipedia anspielen können Sie jedenfalls diesen Artikel nicht meinen. Hinsichtlich meines aktuellen Artikels in der ZOV, den Sie nach eigener Aussage – trotz Ihres Benutzernamens, der auf eine besondere Verbindung zum Rehabilitierungsrecht schließen lässt – nicht kennen, sollten Sie von Mutmaßungen hinsichtlich der inhaltlichen Qualität absehen. Der Artikel entspricht jedenfalls der üblichen Länge juristischer Fachartikel. Wenn Sie ein stärkeres Interesse an der Thematik verspüren, stelle ich anheim, sich des weitgehend verwaisten Artikels Opferpension anzunehmen, der dringend überarbeitet werden müsste. Dort könnte sich möglicherweise auch ein Vergleich der Gesetzesversionen anbieten.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Mützel (Diskussion) 20:42, 3. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]
Hallo, nein, Deine Expertise wollte ich absolut nicht anzweifeln und habe mit meinem Hinweis vorhin auch nicht ausdrücken wollen, dass ich solche Fehler im Artikel zum StrRehaG entdeckte. Ich bezog mich auf die vielen kleinen Fehler und Ungenauigkeiten in vielen anderen Artikeln, die mir im Laufe der Zeit immer wieder aufgefallen sind, selbst wenn sie bspw. durch ein Bundesgesetzblatt belegt waren. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich jemand ernsthaft durch die teilweise zig-seitenlangen PDFs arbeitet und deren Inhalt anhand der alleinstehenden Änderungsanweisungen ernsthaft überprüft (überprüfen kann), ist sehr gering. Meinen Namen strrehag habe ich lediglich gewählt, weil ich zuvor als IP schrieb und heute eine andere als gestern habe, was die Zuordnung der Edits zu einer Person erschwert aber bei Diskussionen hilfreich ist. Der Name hat nichts mit besonderen Kenntnissen der Materie StrRehag zu tun, sondern war heute morgen nur naheliegend. Mir ist buzer.de seit Jahren bekannt, die Konsolidierung der Änderungen ist regelmäßig schneller als z.B. beim BMJ, jedenfalls fehlen die meisten Änderungen zum Jahreswechsel auf letzterer Seite noch, auch habe ich dort schon katastrophal falsche Konsolidierungen gesehen, die über Monate als geltende Fassung präsentiert wurden. Daher ist mir relativ egal, dass mir die Qualifikation der einzelnen Seiten unbekannt ist. Bei buzer.de ist dank der Gegenüberstellungen die Qualität zudem sehr einfach prüfbar und ermöglicht so auch die Überprüfung der BMJ-Seite. Ein sehr großer Teil meiner Edits besteht übrigens darin, den immer wieder toten BMJ-Links hinterherzuräumen, auch deswegen ist das nicht mein Favorit. Ansonsten, ich stimme mit Dir eigentlich überein, dass die Gegenüberstellung im konkreten Falle entbehrlich ist und ich wollte die Information, die vermutlich in Deinem Artikel auch enthalten ist, nur einfacher zugänglich machen. Wenn Du meinst, das muss nicht sein, dann sehe ich davon ab, da Du praktisch derjenige bist der diesen sehr umfangreichen und sehr guten Artikel allein erarbeitet hat. --Strrehag (Diskussion) 21:56, 3. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]