Benutzer Diskussion:Ralf Roletschek/Urheberrecht der Sowjetunion
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[Quelltext bearbeiten]Die erste Frage, die man sich stellen muss, wenn dieser Artikel aus der englischen Wikipedia ins Deutsche übersetzt werden soll: Übersetzen wir hier "Copyright" mit "Urheberrecht" oder lassen wir es als "Copyright" stehen? Matthiasb, der mit der Übersetzung eines Abschnitts angefangen hat, hat letztere Option gewählt. Es scheint mir aber nur sinnvoll zu sein, im Deutschen "Copyright" zu verwenden, wenn man damit das anglo-amerikanische "copyright" in Abgrenzung zum kontinentaleuropäischen Urheberrecht betonen möchte. Das sowjetische Urheberrecht (wenn man es so nennen will) weist viele Besonderheiten auf, aber eher mehr Gemeinsamkeiten mit traditionellem DACH-Urheberrecht als mit amerikanischem Copyright ("Copyright was automatic in the USSR: a work was copyrighted from its creation, and registration was not needed" wäre z.B. ganz untypisch für das "klassische" Copyright, automatischer Schutz kam da erst spät). Ausserdem wird ja für praktische Zwecke und wo es um internationale Fragen geht, "Copyright" häufig mit "Urheberrecht" gleichgesetzt (siehe z.B. Welturheberrechtsabkommen, das im Englischen Universal Copyright Convention heisst). Gestumblindi 16:20, 11. Apr. 2010 (CEST)
- Ich habe das mal so übernommen wie es im Text steht. Ich denke, das muß sowieso jemand nachsehen, der von der Materie Ahnung hat. Das habe ich nicht. Ich wollte aus diesem Grunde nicht vom Text abweichen, um nichts zu verschlimmbessern und würde vorschlagen, dies während der Übersetzungsphase aus Konsistenzgründen beizubehalten. --Matthiasb 16:39, 11. Apr. 2010 (CEST)
- Ich wäre auch dafür, es "erstmal" so zu belassen und dann, wenn die Meute von WP:UF über den übersetzten Artikel herfällt, inhaltliche Änderungen zu machen. Ich bin übrigens unheimlich dankbar, daß ich das mit meinem mieserablen englisch nicht allein machen muß. Wenn Gestumblindi, Histo oder Chaddy was übersetzt, kann es ja auch gleich angepaßt werden. --Marcela 16:47, 11. Apr. 2010 (CEST)
- Es ist keine "Abweichung", Copyright mit Urheberrecht zu übersetzen. Es gibt in der englischen Sprache für die Bezeichnung des sowjetischen "Dingsda"-Rechts eben keine andere übliche Bezeichnung als "copyright" (die schreiben auch von en:German copyright law), während im Deutschen "Urheberrecht" üblich ist. Im Zusammenhang mit sowjetischem Recht im Deutschen von "Copyright" zu schreiben, käme mir da eher irreführend vor. Gestumblindi 17:00, 11. Apr. 2010 (CEST)
- Ok, ich glaub dir einfach mal ;) Ich habe es auch angenommen, kann es aber nicht einschätzen. --Marcela 17:27, 11. Apr. 2010 (CEST)
- Es ist keine "Abweichung", Copyright mit Urheberrecht zu übersetzen. Es gibt in der englischen Sprache für die Bezeichnung des sowjetischen "Dingsda"-Rechts eben keine andere übliche Bezeichnung als "copyright" (die schreiben auch von en:German copyright law), während im Deutschen "Urheberrecht" üblich ist. Im Zusammenhang mit sowjetischem Recht im Deutschen von "Copyright" zu schreiben, käme mir da eher irreführend vor. Gestumblindi 17:00, 11. Apr. 2010 (CEST)
- Ich wäre auch dafür, es "erstmal" so zu belassen und dann, wenn die Meute von WP:UF über den übersetzten Artikel herfällt, inhaltliche Änderungen zu machen. Ich bin übrigens unheimlich dankbar, daß ich das mit meinem mieserablen englisch nicht allein machen muß. Wenn Gestumblindi, Histo oder Chaddy was übersetzt, kann es ja auch gleich angepaßt werden. --Marcela 16:47, 11. Apr. 2010 (CEST)