Benutzer Diskussion:Scialfa/Gerichtsorganisation in der DDR

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Ähm, ich gehe davon aus, das da eine Übersicht zum Bezirk Dresden ist. In den Kopfzeilen muß es Kreis statt Bezirk heißen, sonst macht das keinen Sinn. Dann wäre es aber identisch mit dem Kopf Gerichtsbezirk. Was man nicht extra bei dieser Struktur noch erwähnen muß, ist das übergeordnete Gericht, das war in jedem Bezirk ein Bezirksgericht. DAs Grundproblem liegt aber woanders. Die Struktur mit den kreisgerichten ist glasklar. Meine obige Übersicht mit der althergebrachten dreizügigen Struktur galt offensichtlich bis 1952. DA sind aber noch Amtsgerichte enthalten, die es als Kreisgerichte später definitv nicht mehr gab, z.b das AG Penig oder das AG Waldheim, was interessanterweise zum LG Chemnitz gehörte. Waldheim liegt aber später im Bezirk Leipzig... Und genau diese Strukturveränderungen gilt es noch herauszuarbeiten, denn die sind im Prinzip die einzigsten in fast 40 Jahren DDR.--scif (Diskussion) 14:27, 27. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Wir brauchen also eine Quelle, die die Veränderungen 1945 bis 1952 und vor allem die Übergänge 1952 behandelt. Da gehe ich mal auf die Suche. Die Landesgesetze, die die Umwandlung um 1992 behandeln, habe ich zu einem guten Teil schon zusammen.--Karsten11 (Diskussion) 21:01, 27. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Interessante Entwicklung. 1945 wurde also der Stand von 1933 zugrundegelegt, den werde ich mal eruieren, das RGBl. habe ich in Greifweite. Meine Übersicht, die ich ja eingestellt habe, ist von 1949, Quelle muß ich Schlamper nun mal raussuchen. Interessant wäre nun, ob es zwischen 45 und 49 noch Verändeerungen gab. Ansonsten denke ich, das man dann 1952 die große Sense ansetzte. Ein Spezialfall wäre noch das LG Görlitz, weil das sicher vorher zu einem anderen OLG gehörte.--scif (Diskussion) 11:07, 2. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Ups: Neue Justiz 1947 Die Gerichtsorganisation in der SBZ in Deutschland von A. Vössing S. 141-143 Die Quelle ist von 1947.--scif (Diskussion) 11:10, 2. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Erstes Resümee[Quelltext bearbeiten]

Die Zeit ist spannender als gedacht!! Die Gerichtslandschaft wurde schon bis 1949/50 in nicht geringem Umfang verändert, in Sachsen-Anhalt war es ganz hasenwild. Helfen würden uns vor allem die Amts-/Gesetzesblätter der Länder--scif (Diskussion) 10:03, 4. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Durchführungsbestimmungen zur Vereinfachung der Gerichtsorganisation im Land Sachsen vom 28. Mai 1951[Quelltext bearbeiten]

Zum Einbau und zur Nutzung--Karsten11 (Diskussion) 18:12, 22. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Mit der Durchführungsbestimmungen zur Vereinfachung der Gerichtsorganisation im Land Sachsen vom 28. Mai 1951 zur Verordnung vom 5. Mai 1951 wurden folgende Amtsgerichte zu Zweigstellen für alle Zweige der Gerichtsbarkeit herabgestuft: Mittweida, Stollberg, Radeberg, Radebeul, Großenhain, Nossen, Sebnitz, Ebersbach, Weißwasser, Rötha, Wurzen, Crimmitschau, Schneeberg, Schwarzenberg, Lichtenstein, Falkenstein, Reichenbach und Werdau. Die folgenden Amtsgerichte wurden zu Zweiggerichten nur für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit herabgestuft: Limbach, Burgstädt, Olbernhau, Augustusburg, Bischofswerda, Pulsnitz, Ruhland, Lauenstein, Sayda, Neustadt, Hainichen, Leisnig, Eibenstock, Hohenstein-Ernstthal.[1]

Ist das der Wortlaut?--scif (Diskussion) 07:30, 23. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Der Wortlaut ist: "Zu § 5: Zweigstellen der in § 1 Abs. 2 der Verordnung genannten Amtsgerichte werden vorerst eingerichtet: A) für alle Zweige der Gerichtsbarkeit <Liste 1> B) nur für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ... in: <Liste 2>--Karsten11 (Diskussion) 09:10, 23. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Wiederherstellung 1945[Quelltext bearbeiten]

Dar Artikel schreibt sicherlich zu Recht: "In der SBZ wurden mit dem SMAD-Befehl Nr. 49 vom 4. September 1945 die Gerichtsorganisation festgelegt. Es sollten diejenigen Gerichte wiederhergestellt werden, die am 30. Januar 1933 bestanden hatten. Das Kontrollratsgesetz Nr. 4 vom 30. Oktober 1945 bestätigte diese Regelung." Jetzt gibt es aber einige kleinere Amtsgerichte wie das Amtsgericht Schöneck (Sachsen), die 1943 aufgelöst wurden und zu denen sich kein Hinweis auf Wiedereröffnung findet (sind auch in der Liste einen Absatz weiter oben nicht zu finden). Das scheint 1945 pragmatisch gehandhabt worden zu sein, oder gibt es Hinweise wie dort verfahren wurde?--Karsten11 (Diskussion) 18:16, 22. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Hinweise hab ich bisher nicht, da muss man sicher einzelfallweise schauen. Es könnten Kriegszerstörungen möglich sein, auch die geringe Entfernung zum AG Standort Oelsnitz/V. kann eine Rolle spielen. Denkbar ist, das man aus ökonomischen Gründen die Zahl der AG pro AH nicht wieder aufblähen wollte, es brauchte ja auch Juristen.--scif (Diskussion) 07:30, 23. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
  1. Durchführungsbestimmungen zur Vereinfachung der Gerichtsorganisation im Land Sachsen vom 28. Mai 1951 zur Verordnung vom 5. Mai 1951; in: Gesetz- und Verordnungsblatt Land Sachsen, S. 256.