Benutzer Diskussion:Stobaios/Leona Riemann

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von Trollflöjten in Abschnitt Fragen zu Relevanz und Beleglage
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Beiträge zu diesem Artikel müssen die Wikipedia-Richtlinien für Artikel über lebende Personen einhalten, insbesondere die Persönlichkeitsrechte. Eventuell strittige Angaben, die nicht durch verlässliche Belege belegt sind, müssen unverzüglich entfernt werden, insbesondere wenn es sich möglicherweise um Beleidigung oder üble Nachrede handelt. Auch Informationen, die durch Belege nachgewiesen sind, dürfen unter Umständen nicht im Artikel genannt werden. Für verstorbene Personen ist dabei das postmortale Persönlichkeitsrecht zu beachten. Auf bedenkliche Inhalte kann per Mail an info-de@ – at-Zeichen für E-Mailwikimedia.org hingewiesen werden.

Dokumentation zur Wiederherstellung des Artikels

[Quelltext bearbeiten]

Üblicherweise wird die Wiederherstellung eines Gelöschten Artikels über Vorlage:Wurde wiederhergestellt dargestellt, was hier nicht möglich, weil keine LP abgeschlossen, obwohl der löschende Administrator im Juli`23 noch einmal darauf hinwies. Die nach der Löschung 2020 angestrengte Löschprüfung wurde ausgesetzt, mit dem Hinweis ggf. dort erneut vorstellig zu werden. Stattdessen fand die Wiederherstellung nach dieser Disk statt.--Trollflöjten αω 17:31, 27. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Fragen zu Relevanz und Beleglage

[Quelltext bearbeiten]

Aus der o.a. zur Wiederherstellung geführten Diskussion kann ich nicht erkennen, wo die „fünf Standorte der Werke in mindestens zwei regionalen Verbundsystemen“ sind. Kannst du, Benutzer:Hyperdieter, sie hier kurz nennen, dann ist das auch für weitere Relevanzfrager klar ersichtlich, denn aus dem Artikel geht, so weit ich sehe, weiterhin keinerlei Relevanz hervor, da das Gros der Publikationen im Eigenverlag Verlag Hunsrücker erschienen und keinerlei (überregionale reputable) Rezeption dargelegt ist.

Damit bin ich beim zweiten Thema, dem völligen Fehlen von Sekundärbelegen: Die einzigen Belege im Artikel sind derzeit eine Seite der HP von Riemanns Eigenverlag und vielleicht noch ihre Aussagen in der Landesschau (s. Weblinks), die aber ebenfalls Primärbeleg. --Trollflöjten αω 17:31, 27. Okt. 2023 (CEST)Beantworten