Benutzer Diskussion:Wolwik58

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Magiers in Abschnitt Benutzer:Wolwik58/Rückkehr des kleinen Prinzen
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Benutzer:Wolwik58/Rückkehr des kleinen Prinzen

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Hallo Wolwik58, wie ich gesehen habe, arbeitest du in deinem Benutzernamensraum an einem Artikel über ein Buch. Deshalb möchte ich dich auf die Relevanzkriterien für Literarische Einzelwerke hinweisen, deren Erfüllung du im Artikel darstellen solltest. Anderenfalls musst du damit rechnen, dass der Artikel nach einer Verschiebung in den Artikelnamensraum recht schnell zur Löschung vorgeschlagen wird. Gruß --JLKiel(D) 11:07, 6. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Ich hänge mich gleich dran: Hallo Wolwik58, ehe Du Dir mit Deinem Artikel unnötige Arbeit machst: in der Wikipedia sehe ich derzeit keine Chance für einen Eintrag. Die Wikipedia:Relevanzkriterien#Literarische Einzelwerke verlangen, dass a) der Autor relevant nach Wikipedia:Relevanzkriterien#Autoren ist, b) das Buch bei einem regulären Verlag erschienen ist (nicht bloß als ebook) und c) eine gewisse Bekanntheit des Buchs vorliegt, z.B. zwei ausführliche Rezensione in renommierten Feuilletons (das wäre sowas in der Preisklasse FAZ, Zeit, NZZ). Damit Deine Arbeit nicht umsonst gewesen ist, empfehle ich Dir statt dessen das Literatur-Wiki, wo es im Gegensatz zur Wikipedia (die als Enzyklopädie nur Artikel mit einer gewissen Bedeutung haben will) keine Relevanzkriterien gibt, man also Artikel zu jedem Buch einstellen kann. In der Wikipedia kannst Du natürlich gerne an anderen Themen arbeiten, die eine größere Bedeutung haben, also z.B. am Artikel über das Buch von Saint-Exupery oder vielen anderen bekannten Büchern/Autoren, wenn es Dir nicht bloß um Werbung für dieses ebook geht. Viele Grüße! --Magiers (Diskussion) 11:09, 6. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Hallo JLKiel und Magiers - vielen Dank für die wertvollen Hinweise. Damit helft Ihr mir wirklich weiter und ich werde mich ausgiebig damit beschäftigen. Was die ursprüngliche Streichung meiner Ergänzung wg. Werbung angeht, gebe ich hier der Einfachheit halber die Antwort wieder, die ich an Stefan geschreiben habe (sorry wg. der Umstände, muss erst noch kennen lernen, wie hier die Kommunikation läuft):

ZITATANFANG Hallo Stefan,

Du hast der Rücknahme meiner Ergänzung zum Kleinen Prinzen, nämlich den Verweis auf das neu erschienene E-Book Rückkehr des kleinen Prinzen mit der Kommentar Relevanz dieses neu erschienenen E-Books eines völlig unbekannten Autoren ist nicht ersichtlich) zugestimmt. Dieser Argumentation kann ich bei Eurer derzeitigen Informationslage folgen, weniger aber der ursprünglichen Streichung wegen Werbung, denn, Andidreas80 folgend, wenn eventuell vorhandene Werbung als Streickriterium schon ausreichen würde, müssten auch folgende Einträge gestrichen werden:

   In Baden-Baden gibt es das nach dem Roman benannte 4* Superior Hotel Der Kleine Prinz. Im Innern begleiten Motive der Geschichte die Gäste durch das Haus.
   Am 12. Juli 2014 eröffnet bei Ungersheim im Elsass offiziell der Luft- und Wasser-Themenpark Le Parc du Petit Prince („Der Park des kleinen Prinzen“). Dort gibt es rund 30 Attraktionen, darunter Labyrinthe, einen Flugsimulator, drei Kinos und eine Schmetterlingsfarm.[15][16]
   Im Jahr 1997 erschien das Buch Der kleine Prinz kehrt zurück von Jean-Pierre Davidts. Dies ist der inoffizielle Nachfolger von Der kleine Prinz und ist eine Hommage an Saint-Exupéry.

Dies betrifft insbesondere das Buch von Davidts, das - soweit ich weiß - unter Verletzung der Urheberrechte Exupérys bzw. der Nutzungsrechte z.B. des Rauch Verlages erschienen ist, zumindest bestand lange Jahre die Weigerung des Rauch Verlages, irgendeine Art von Fortsetzung von Exupéries kleinem Prinzen in Deutschland zuzulassen. Vielleicht sollte man es auch dem Rauchverlag - als Originalverlag der deutschen Ausgabe des kleinen Prinzen - überlassen, welches Buch er durch Aufnahme in sein Repertoire als inoffiziellen Nachfolger des kleinen Prinzen auszeichnen würde. Und ein offizieller Nachfolger? Nun, zu dieser Bestimmung wäre vielleicht nur die Erbengemeinschaft Saint-Exupérys berechtigt, der hier laut französischem Urheberrecht auch nach Ablauf der Schutzfrist von 70 Jahren (theoretisch, aber selten eingefordert) noch besondere Rechte zustehen (Werkentstellung).

Was die übrige Relevanz des neu erschienen E-Books angeht, schau bitte mal auf meine diesbezüglichen Baustellenseite:

https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Wolwik58/R%C3%BCckkehr_des_kleinen_Prinzen

Mit freundlichen Grüßen Wolfgang ("Wolwik58") ZITATENDE