Bergamt

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Ein Bergamt ist eine untere staatliche Aufsichtsbehörde. Sie übt die unmittelbare Bergaufsicht über alle mit einem Bergbaubetrieb zusammenhängenden Tätigkeiten, Einrichtungen und Anlagen aus. Dazu zählen auch die Förderung und Überwachung der Betriebssicherheit und der Arbeitssicherheit.

Rechtsgrundlage für die Bergaufsicht ist in Deutschland das Bundesberggesetz. Für den Vollzug des Bundesberggesetzes sind die Länder zuständig, daher sind die Bergämter Landesbehörden:

In Österreich war dies bis zum Inkrafttreten des Mineralrohstoffgesetzes am 1. Jänner 1999 die Berghauptmannschaft, seitdem sind es die Montanbehörden.

In den Niederlanden wird die staatliche Bergaufsicht durch die Staatstoezicht op de Mijnen (SodM) wahrgenommen. Ein wichtiges Aufgabengebiet ist die Aufsicht über die Ölförderung in der Nordsee.

Regionale Bergämter

Historische Bergämter

Siehe auch

Weblinks