Berliner Mieterverein

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Berliner Mieterverein ist eine Interessenvertretung für Mieter in Berlin und nach eigenen Angaben mit über 180.000 Mitgliedern der größte von vier Mietervereinen in der Bundeshauptstadt.[1] Der Berliner Mieterverein hat die Rechtsform des eingetragenen Vereins. Er ist als Landesverband Berlin Mitglied im Deutschen Mieterbund, der Dachorganisation der Mietervereine in Deutschland. Satzungsmäßiger Zweck des Vereins ist, Mieterinteressen in der Wohnungs- und Mietpolitik durchzusetzen und sie vor mietrechtlichen Benachteiligungen zu bewahren.[2]

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gedenktafel am Haus, Solmsstraße 30, in Berlin-Kreuzberg

Der Berliner Mieterverein wurde 1888 gegründet – damals als Verein Berliner Wohnungsmiether.[3] Schon 1890 zählte er mehr als 6000 Mitglieder.[4] Nach Ende des Ersten Weltkriegs fusionierte der Verein mit anderen Vereinen zum Mieterbund Groß-Berlin. Den heutigen Namen trägt er seit 1934. In den Jahrzehnten der deutschen Teilung war der Verein auf die drei Berliner Westsektoren beschränkt. Nach der Herstellung der Deutschen Einheit weitete er seine Arbeit wieder auf ganz Berlin aus.

Organisation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Vertreten wird der Verein von dem ehrenamtlich tätigen Vorstand aus Vorsitzendem, Schatzmeister und Schriftführer.[5] Jedes Mitglied wird von der Delegiertenversammlung für drei Jahre gewählt. Wiederwahlen sind laut Satzung möglich. Seit 2017 ist Rainer Tietzsch Vorsitzender.[6] Seit dem 1. September 2022 hat der Verein eine dreiköpfige gleichberechtigte Geschäftsführung.[7]

Schwerpunkte der Arbeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zentrale Aufgabe des Vereins ist die Interessenvertretung von Mietern in der Wohnungs- und Mietpolitik und beim Mietrecht. Mieter, die Mitglied werden, erhalten vom Verein Rechtsberatung, Unterstützung beim Schriftverkehr mit Vermietern, Mietrechtsschutz für Gerichtsverfahren und regelmäßige Informationen rund um Mieter- und Wohnungsthemen. Im Jahr führt der Verein rund 85.000 Beratungen durch.[8] Zudem fungiert der Verein als Mediator, wenn Mitglieder mit Nachbarn oder Mitbewohnern in Streit geraten. Der Verein wird als Interessenverband von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin anerkannt und beteiligt sich aktiv an der Erarbeitung des BerlinerMietspiegels. In der politischen Arbeit positioniert sich der Mieterverein in Kooperation mit Bürgerinitiativen landes- und bundespolitisch zu wohnungspolitischen Fragen.

Der Berliner Mieterverein ist einer der 78 ausgewählten Verbände in Deutschland, die eine Musterfeststellungsklage durchführen dürfen.[9]

Der Verein hat das Gesetz zum Berliner Mietendeckel unterstützt, das 2021 vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wurde.[10] Ebenso befürwortet er die Enteignung großer Wohnungsbaugesellschaften.[11]

Schriften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Mieterverein veröffentlicht zehnmal im Jahr das MieterMagazin und einmal im Monat einen wohnungspolitischen Newsletter.[8][12]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Homepage des Berliner Mietervereins. Abgerufen am 9. März 2023.
  2. Vereinsstruktur. Berliner Mieterverein e.V., abgerufen am 9. März 2023.
  3. Isabell Jürgens: Berliner Mieterverein kämpft seit 130 Jahren für die Mieter. 24. November 2018 (morgenpost.de [abgerufen am 25. November 2018]).
  4. Geschichte – Ein Blick zurück … Berliner Mieterverein e.V., 28. Juli 2013, abgerufen am 9. März 2023.
  5. Vorstand & Geschäftsführung. Berliner Mieterverein e.V., abgerufen am 9. März 2023.
  6. Wechsel im Berliner Mieterverein – Neuer Vorstand will Erfolgskurs fortsetzen. Berliner Mieterverein e.V., 10. Mai 2017, abgerufen am 9. März 2023.
  7. Neue Geschäftsführung im Berliner Mieterverein e.V. Berliner Mieterverein e.V., 1. September 2022, abgerufen am 9. März 2023.
  8. a b Berliner Mieterverein: 85.000 Beratungen. In: Die Tageszeitung: taz. 22. Juni 2017, ISSN 0931-9085, S. 22 (taz.de [abgerufen am 25. November 2018]).
  9. Bundesamt für Justiz: Liste qualifizierter Einrichtungen gemäß § 4 des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG). Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 11. April 2019; abgerufen am 6. Juni 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundesjustizamt.de
  10. Berliner Mietendeckel. Mieterverein begrüßt Senatsbeschluss und unterstützt den Landes-Mietendeckel. Pressemitteilung Nr. 25/2019. Berliner Mieterverein e.V., abgerufen am 9. März 2023.
  11. Berliner Mieterverein unterstützt Volksbegehren/Volksentscheid – Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen. Berliner Mieterverein e.V., 18. Februar 2019, abgerufen am 9. März 2023.
  12. behlau: Abonnieren Sie den BMV Newsletter! In: Berliner Mieterverein e.V. 30. März 2022, abgerufen am 25. April 2024 (deutsch).