„Berufsverband“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[gesichtete Version][ungesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
100 Pro (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 8: Zeile 8:
== Mitgliedschaft von natürlichen Personen ==
== Mitgliedschaft von natürlichen Personen ==
Anders als bei [[Verein|klassischen Vereinen]] ist die Aufnahme einer [[Natürliche Person|natürlichen Person]] immer an ''harte formale Bedingungen'' geknüpft, wie etwa dem Nachweis einer dem Beruf entsprechenden fachlichen Ausbildung oder einer gleichwertigen beruflichen Erfahrung. Studenten müssen einen zum Berufsverband passenden Studiengang nachweisen.
Anders als bei [[Verein|klassischen Vereinen]] ist die Aufnahme einer [[Natürliche Person|natürlichen Person]] immer an ''harte formale Bedingungen'' geknüpft, wie etwa dem Nachweis einer dem Beruf entsprechenden fachlichen Ausbildung oder einer gleichwertigen beruflichen Erfahrung. Studenten müssen einen zum Berufsverband passenden Studiengang nachweisen.

Bei vielen Berufsverbänden sind neben den im Verbandsnamen angegebenen Berufen nach der Satzung oft auch ganz andere Berufe zugelassen. Zum Beispiel darf ein Ingenieur bspw. bei der [[Gesellschaft für Informatik]] (GI) ganz legal Mitglied sein. Dies ist kein Widerspruch, da Informatiker nach der Wissenschaftslehre eine Unterart der [[Ingenieur]]e darstellen.

Es kommt daher oft vor, dass eine Person bei mehr als einem Berufsverband Mitglied ist. Um die finanziellen Belastungen in Grenzen zu halten, bieten Berufsverbände als weiteres Charakteristikum gegenüber typischen Vereinen ihren Mitgliedern bei befreundeten Berufsverbänden eine so genannte „Doppelmitgliedschaft“ oder „Kooperative Mitgliedschaft“ zu vergünstigten Konditionen an.


Neben diesen ''harten formalen Bedingungen'' muss die natürliche Person natürlich wie bei jeder Vereinigung auch die ''inhaltlichen Bedingungen'' erfüllen, d. h. auch die gemeinsamen Ziele unterstützen wollen.
Neben diesen ''harten formalen Bedingungen'' muss die natürliche Person natürlich wie bei jeder Vereinigung auch die ''inhaltlichen Bedingungen'' erfüllen, d. h. auch die gemeinsamen Ziele unterstützen wollen.

Version vom 20. Mai 2010, 11:59 Uhr

Ein Berufsverband ist eine privatrechtliche Körperschaft, die sich die Förderung der Belange eines bestimmten Berufsstandes zum Ziel setzt. Der Berufsverband ist eine Form des Interessenverbandes.

Aufgaben

Berufsverbände arbeiten nach außen hin unter der Annahme, dass die Bündelung der Interessen möglichst vieler Angehöriger eines bestimmten Berufs die Möglichkeit verbessert, diese Interessen gegenüber den Vertragspartnern der Berufsausübenden (z. B. Arbeitgeber, Auftraggeber, öffentliche Hand, Gesetzgeber) und der Öffentlichkeit allgemein durchzusetzen.

Nach innen hin verstehen sich Berufsverbände üblicherweise als ein Forum, auf dem berufsspezifische Fragen aufgeworfen, diskutiert und geklärt werden können. Berufsverbände bieten ihren Mitgliedern als Gegenleistung für den zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag meist den bevorzugten Zugang zu beruflich relevanten Informationen, Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und sonstige Vergünstigungen.

Mitgliedschaft von natürlichen Personen

Anders als bei klassischen Vereinen ist die Aufnahme einer natürlichen Person immer an harte formale Bedingungen geknüpft, wie etwa dem Nachweis einer dem Beruf entsprechenden fachlichen Ausbildung oder einer gleichwertigen beruflichen Erfahrung. Studenten müssen einen zum Berufsverband passenden Studiengang nachweisen.

Neben diesen harten formalen Bedingungen muss die natürliche Person natürlich wie bei jeder Vereinigung auch die inhaltlichen Bedingungen erfüllen, d. h. auch die gemeinsamen Ziele unterstützen wollen.

Siehe auch