Bezirk Limanowa

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Lage des Bezirks Limanowa im Kronland Galizien und Lodomerien

Der Bezirk Limanowa war ein politischer Bezirk im Kronland Galizien und Lodomerien. Sein Gebiet umfasste Teile Westgaliziens im heutigen Polen (Powiat Limanowa), Sitz der Bezirkshauptmannschaft war der Markt Limanowa. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Bezirk an Polen abtreten, hier sind große Teile heute im Powiat Limanowski zu finden.

Er grenzte im Norden an den Bezirk Bochnia, im Nordosten an den Bezirk Brzesko, im Südosten an den Bezirk Nowy Sącz, im Süden an den Bezirk Nowy Targ, im Westen an den Bezirk Myślenice sowie im Nordwesten an den Bezirk Wieliczka.

Nachdem die Kreisämter Ende Oktober 1865 abgeschafft wurden und deren Kompetenzen auf die Bezirksämter übergingen,[1] schuf man nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich 1867 auch die Einteilung des Landes in zwei Verwaltungsgebiete ab. Zudem kam es im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] zur Schaffung von getrennten Verwaltungs- und Justizbehörden. Während die gerichtliche Einteilung weitgehend unberührt blieb,[3] fasste man Gemeinden mehrerer Gerichtsbezirke zu Verwaltungsbezirken zusammen.

Der neue politische Bezirk Limanowa wurde aus folgenden Bezirken gebildet:[4]

Der Bezirk Limanowa bestand bei der Volkszählung 1910 aus 99 Gemeinden sowie 56 Gutsgebieten[5] und umfasste eine Fläche von 952 km². Hatte die Bevölkerung 1900 noch 75.980 Menschen umfasst, so lebten hier 1910 81.163 Menschen[6]. Auf dem Gebiet lebten dabei mehrheitlich Menschen mit polnischer Umgangssprache (99,8 %) und römisch-katholischem Glauben, Juden machten rund 4 % der Bevölkerung aus[7] (am meisten in Limanowa).

Auf dem Gebiet des Bezirks bestand 1910 Bezirksgerichte in Limanowa und Mszana Dolna, diesen waren folgende Orte zugeordnet[8]:

Gerichtsbezirk Limanowa (67 Ortsgemeinden):

Gerichtsbezirk Mszana Dolna (24 Ortsgemeinden):

Einzelnachweise

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  1. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1865, XXVI. Stück, Nr. 92: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. September 1865, über die Aufhebung der Kreisbehörden in Galizien“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, XVII. Stück, Nr. 37: „Verordnung des Justizministeriums vom 15. Februar 1867, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten in Ostgalizien“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, IX. Stück, Nr. 17: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. Jänner 1867“
  5. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle I.
  6. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle II.
  7. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle III.
  8. Allgemeines Verzeichnis der Ortsgemeinden und Ortschaften Österreichs nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 31. Dezember 1910, Seite 350