Bezirk Cieszanów

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Lage des Bezirks Cieszanów im Kronland Galizien und Lodomerien

Der Bezirk Cieszanów war ein politischer Bezirk im Kronland Galizien und Lodomerien in Österreich-Ungarn. Sein Gebiet umfasste Teile Ostgaliziens im heutigen Polen (Powiat Lubaczów und Powiat Jarosław) sowie der Ukraine (Oblast Lwiw, Rajon Jaworiw), Sitz der Bezirkshauptmannschaft war der Markt Cieszanów. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Bezirk an Polen abtreten; hier sind große Teile im heutigen Powiat Lubaczowski zu finden.

Der Bezirk Cieszanów grenzte im Norden an das Russische Kaiserreich, im Osten an den Bezirk Rawa Ruska, im Süden an den Bezirk Jaworów sowie im Westen an den Bezirk Jaroslau.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nachdem die Kreisämter Ende Oktober 1865 abgeschafft worden waren und deren Kompetenzen auf die Bezirksämter übergegangen waren,[1] schuf man nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich 1867 auch die Einteilung des Landes in zwei Verwaltungsgebiete ab. Zudem kam es im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] zur Schaffung getrennter Verwaltungs- und Justizbehörden. Während die gerichtliche Einteilung weitgehend unberührt blieb,[3] fasste man Gemeinden mehrerer Gerichtsbezirke zu Verwaltungsbezirken zusammen.

Der neue politische Bezirk Cieszanów wurde aus folgenden Bezirken gebildet:[4]

Der Bezirk Cieszanów bestand bei der Volkszählung 1910 aus 76 Gemeinden sowie 53 Gutsgebieten[5] und umfasste eine Fläche von 1136 km². Hatte die Bevölkerung 1900 noch 79.568 Menschen umfasst, so lebten hier 1910 86.549 Menschen.[6] Auf dem Gebiet lebten dabei mehrheitlich Menschen mit polnischer Umgangssprache (51 %) und römisch-katholischem Glauben, Juden machten rund 12 % der Bevölkerung aus.[7]

Ortschaften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auf dem Gebiet des Bezirks bestanden im Jahre 1910 Bezirksgerichte in Cieszanów und Lubaczów, diesen waren folgende Orte zugeordnet[8]:

Gerichtsbezirk Cieszanów:

Gerichtsbezirk Lubaczów:

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1865, XXVI. Stück, Nr. 92: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. September 1865, über die Aufhebung der Kreisbehörden in Galizien“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, XVII. Stück, Nr. 37: „Verordnung des Justizministeriums vom 15. Februar 1867, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten in Ostgalizien“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, IX. Stück, Nr. 17: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. Jänner 1867“
  5. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle I.
  6. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle II.
  7. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle III.
  8. Allgemeines Verzeichnis der Ortsgemeinden und Ortschaften Österreichs nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 31. Dezember 1910, Seite 328

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]