Bezirk Stryj

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Lage des Bezirks Stryj im Kronland Galizien und Lodomerien

Der Bezirk Stryj war ein politischer Bezirk im Kronland Galizien und Lodomerien. Sein Gebiet umfasste Teile Ostgaliziens in der heutigen Westukraine (Oblast Lwiw, Rajon Stryj), Sitz der Bezirkshauptmannschaft war die Stadt Stryj. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Bezirk an Polen abtreten.

Er grenzte im Nordosten und Osten an den Bezirk Żydaczów, im Süden an den Bezirk Dolina, im Westen an den Bezirk Skole sowie im Nordwesten an den Bezirk Drohobycz.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein Vorläufer des späteren Bezirks (Verwaltungs- und Justizbehörde zugleich) wurde zum Ende des Jahres 1850 geschaffen[1], die Bezirkshauptmannschaft Stryi war dem Regierungsgebiet Lemberg unterstellt und umfasste folgende Gerichtsbezirke:

Nach der Kundmachung im Jahre 1854[2] kam es am 29. September 1855 zur Einrichtung des Bezirksamtes Stryj (weiterhin für Verwaltung und Gerichtsbarkeit zuständig) innerhalb des Kreises Stryj[3].

Nachdem die Kreisämter Ende Oktober 1865 abgeschafft wurden und deren Kompetenzen auf die Bezirksämter übergingen,[4] schuf man nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich 1867 auch die Einteilung des Landes in zwei Verwaltungsgebiete ab. Zudem kam es im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[5] zur Schaffung von getrennten Verwaltungs- und Justizbehörden. Während die gerichtliche Einteilung weitgehend unberührt blieb,[6] fasste man Gemeinden mehrerer Gerichtsbezirke zu Verwaltungsbezirken zusammen.

Der neue politische Bezirk Stryj wurde aus folgenden Bezirken gebildet:[7]

Der Bezirk Stryj bestand bei der Volkszählung 1910 aus 56 Gemeinden sowie 46 Gutsgebieten[8] und umfasste eine Fläche von 659 km². Hatte die Bevölkerung 1900 noch 66.737 Menschen umfasst, so lebten hier 1910 80.211 Menschen[9]. Auf dem Gebiet lebten dabei mehrheitlich Menschen mit ruthenischer Umgangssprache (77 %) und griechisch-katholischem Glauben, Juden machten rund 11 % der Bevölkerung aus[10].

Am 1. Jänner 1911 wurde der Gerichtsbezirk Skole aus dem politischen Bezirk ausgegliedert und in einen eigenständigen Bezirk Skole eingegliedert[11].

Ortschaften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auf dem Gebiet des Bezirks bestand 1910 Bezirksgerichte in Stryj und Skole (ab 1. Jänner 1911 eigenständiger Bezirk), diesen waren folgende Orte zugeordnet[12]:

Gerichtsbezirk Stryj:

Gerichtsbezirk Skole:

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Reichsgesetzblatt vom 8. October 1850, Nr. 383, Seite 1741
  2. Reichsgesetzblatt vom 24. April 1854, Nr. 111, Seite 401
  3. Reichsgesetzblatt vom 4. Juli 1855, Nr. 118, Seite 521
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1865, XXVI. Stück, Nr. 92: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. September 1865, über die Aufhebung der Kreisbehörden in Galizien“
  5. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  6. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, XVII. Stück, Nr. 37: „Verordnung des Justizministeriums vom 15. Februar 1867, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten in Ostgalizien“
  7. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, IX. Stück, Nr. 17: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. Jänner 1867“
  8. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle I.
  9. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle II.
  10. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle III.
  11. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder Jahrgang 1910, LXXXVII. Stück, Nr. 204: „Kundmachung des Ministeriums des Innern vom 13. November 1910“
  12. Allgemeines Verzeichnis der Ortsgemeinden und Ortschaften Österreichs nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 31. Dezember 1910, Seite 382

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]