Bildtafel der Verkehrszeichen im Deutschen Reich von 1925 bis 1927
Die Bildtafel der Verkehrszeichen im Deutschen Reich von 1925 bis 1927 zeigt die Verkehrszeichen im Deutschen Reich während der Weimarer Republik, wie sie durch die Neufassung der Verordnung über die Aufstellung von Warnungstafeln für den Kraftfahrzeugverkehr vom 25. April 1925 festgelegt worden sind. Die Verordnung trat unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und bestätigte die älteren Gesetzgebungen von 1923 und 1909.[1] Zu den älteren, bestätigten amtlichen Verlautbarungen gehörte auch das Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 21. Juli 1923. Nach Paragraph 5a sollten gefährliche Straßenabschnitte, die dem Durchgangsverkehr dienten, durch Warnungstafeln gesichert werden.
Herstellungsvorgaben und Farben
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Alle Zeichen, die ausnahmslos Warntafeln für verkehrsgefährliche Stellen waren, mussten als weiße Sinnbilder auf dunkelblauen, kreisrunden Tafeln erscheinen. Diese Tafeln hatten einen Durchmesser von 60 bis 70 Zentimetern. Das vorgeschriebene Aussehen der Sinnbilder war durch das Internationale Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 11. Oktober 1909 geregelt. Solange die Erkennbarkeit der Zeichen nicht beeinträchtigt wurde, war Werbung auf den Verkehrsschildern erlaubt.[2]
Eine spezielle Regelung für eine nähere Normierung der dunkelblauen Farbe auf den Tafeln existierte noch nicht. Der heute für die farbgetreue Darstellung der Verkehrszeichen zuständige RAL (Reichs-Ausschuss für Lieferbedingungen) hatte erst im April 1925 seine Arbeit aufgenommen und legte seinen ersten Farbtonkatalog 1927 vor.
Aufgrund der guten rückstrahlenden Wirkung und der langen Haltbarkeit wurden viele Schilder in Email-Technik hergestellt.
Die Farbtöne und die Typographie der Zeichen war nicht vereinheitlicht, somit war die Ausführung im Einzelnen von den Vorgaben der deutschen Länder, der Hersteller und der Automobilvereine abhängig. Auch die Texte auf den Tafeln konnten trotz offizieller Vorgaben abweichend ausgeführt sein.
Amtlich verordnete Tafeln
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Internationale Warnungstafeln
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Querrinne
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Kurve
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Straßenkreuzung
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Bahnübergang
Tafel für Höchstgeschwindigkeiten
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Kraftfahrzeuge 30 km Höchstgeschwindigkeit
Sperrtafeln
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Verbot für Kraftfahrzeuge an Sonn- und Festtagen von ... bis ...
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Verbot für Kraftfahrzeuge, offen für Motorräder
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Verbot für Kraftfahrzeuge und Motorräder
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Nachzeichnung eines erhaltenen Originals mit vom Gesetzestext leicht abweichender Fassung
Bis 1927 nachträglich hinzugefügte Tafel
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Januar 1926 wurden eine weitere Sperrtafel reichsweit gültig, die für schwere Kraftfahrzeuge bestimmt war. Diese Tafel war wie die übrigen Sperrtafeln 0,50 × 0,50 Meter groß und gelb gehalten. Der Text lautete Verbot für Kraftfahrzeuge mit mehr als 5,5 Tonnen Gesamtgewicht.[3]
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Verbot für Kraftfahrzeuge mit mehr als 5,5 Tonnen Gesamtgewicht
Weitere Straßenbeschilderung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die weitere Beschilderung der Straßen wurde in vielen Bereichen regional ausgeführt und war daher vielfach sehr uneinheitlich.
Initiativen örtlicher Behörden
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Lastwagen 10 km Höchstgeschwindigkeit
Lokal eingesetzte Variante der offiziellen, schwarz-blauen Geschwindigkeitstafeln
Initiativen der Automobilclubs
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Seit 1912 stellte unter anderem der Allgemeine Deutsche Automobil-Club Ortstafeln und Wegweisertafeln in privater Initiative auf, da staatliche Stellen keine Notwendigkeit darin sahen, eine autofahrergerechte neuzeitliche Beschilderung zu verordnen. Meist standen in den 1920er Jahren noch die in der Regel aus Gusseisen gefertigten Ortstafeln und Wegweiser aus dem 19. Jahrhundert.
In den 1920er Jahren begann der Deutsche Touring-Club mit der Aufstellung von Wegweisern in den wichtigsten deutschen Verkehrsregionen.[4] Die Schilder besaßen eine einheitliche Gestaltung; das untere Feld war den Firmen vorbehalten, die sich an der Herstellung der Tafel finanziell beteiligt hatten. Seit 1925 war das Anbringen von Werbung auf den Verkehrsschildern gesetzlich zugesichert. Der Bayerische Automobil-Club stellte zusätzlich in Bayern blau-weiße Warnungstafeln auf, die sich in ihrer grundsätzlichen Form an den staatlichen Tafeln für Höchstgeschwindigkeiten orientierten.
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Ortstafel
des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs -
Wegweisertafel
des Deutschen Touring-Clubs -
Warnungstafel
des Bayerischen Automobil-Clubs
Sicherungen für Wegübergänge in Schienenhöhe
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wegübergänge wurden nahe der Schienenhöhe durch weiße, rechteckige Warnungstafeln gesichert, die einen schwarzen Rand besaßen. Diese nun meist aus Blech gestanzten Tafeln trugen Aufschriften, die den Straßenbenutzer auf die Gefahren und Verbote an beschrankten und unbeschrankten Bahnübergängen aufmerksam machen sollte. Allen Warnungstafeln war zu eigen, dass sie mit dem besonders groß geschriebenen Wort „Halt!“ begannen.
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Warnungstafel für Wegübergänge mit Schranken
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Warnungstafel für Wegübergänge ohne Schranken
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Warnungstafel für Wegübergänge an Nebenbahnen mit ständigem selbsttätigem Läutewerk
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Dietmar Fack: Automobil, Verkehr und Erziehung. Motorisierung und Sozialisation zwischen Beschleunigung und Anpassung 1885–1945. Leske + Budrich, Opladen 2000, ISBN 3810023868
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Anmerkungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1925, Nr. 17, Tag der Ausgabe: Berlin, 1. Mai 1925, S. 51.
- ↑ Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1925, Nr. 17, Tag der Ausgabe: Berlin, 1. Mai 1925, S. 51–52.
- ↑ Neue Kennzeichnung der für schwere Kraftfahrzeuge gesperrten Wege. In: Automobil-Rundschau 1, 28. Jahrgang, 1926. S. 28.
- ↑ Der Deutsche Touring-Club (D.T.C.). Vom Radfahrer-Verein zum machtvollen Kraftfahrer-Verband. In: Deutsche Presse 20. Jahrgang (1930), S. 314 ff.; hier: S. 315.