„Bundesagentur für Arbeit“ – Versionsunterschied

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* Sachsen-Anhalt-Thüringen (in Halle)
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178 Agenturen für Arbeit (früher: „Arbeitsamt“) stellen mit 610 Geschäftsstellen die örtliche Erreichbarkeit für Kunden sicher und setzen die Aufgaben der BA um.
176 Agenturen für Arbeit (früher: „Arbeitsamt“) stellen mit 605 Geschäftsstellen die örtliche Erreichbarkeit für Kunden sicher und setzen die Aufgaben der BA um.


Daneben werden einige Aufgaben durch so genannte „besondere Dienststellen“ wahrgenommen, das sind:
Daneben werden einige Aufgaben durch so genannte „besondere Dienststellen“ wahrgenommen, das sind:

Version vom 19. Oktober 2010, 13:59 Uhr

Bundesagentur für Arbeit

Bundesagentur für Arbeit Logo
Staatliche Ebene Bund
Stellung selbstverwaltete Bundesoberbehörde
Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts
Aufsichtsbehörde Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Rechtsaufsicht)
Gründung 16. Juli 1927
Hauptsitz Nürnberg
Behördenleitung Frank-Jürgen Weise (Vorstandsvorsitzender)
Bedienstete ca. 113.000
Haushaltsvolumen 54,08 Mrd. Euro (2010)
Netzauftritt www.arbeitsagentur.de
Das Verwaltungszentrum der BA in Nürnberg. Sitz der Zentrale, des IT-Systemhauses und des Service-Hauses.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA, ehemals Bundesanstalt für Arbeit) ist der Verwaltungsträger der deutschen Arbeitslosenversicherung. Sie erbringt die Sozialleistungen am Arbeitsmarkt, insbesondere Leistungen der Arbeitsvermittlung und -förderung sowie finanzielle Entgeltersatzleistungen, z. B. das Arbeitslosengeld. Sie ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und Anstaltscharakter. Die BA unterliegt der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (§ 393 Abs. 1 SGB III). In einigen wenigen Bereichen hat das Ministerium darüber hinaus ein Weisungsrecht und führt die Fachaufsicht, z. B. bei der Arbeitsmarktstatistik (§ 283 Abs. 2 SGB III) und der Ausländerbeschäftigung (§ 288 Abs. 2 SGB III).

Der Sitz der BA ist Nürnberg. Sie ist mit etwa 113.000 Mitarbeitern (davon etwa 3.000 Nachwuchskräfte) die größte Behörde in Deutschland und einer der größten Arbeitgeber des Bundes.

Die Dienststellen der BA auf regionaler Ebene heißen Regionaldirektionen, auf lokaler Ebene Agenturen für Arbeit.

Aufgaben und Zuständigkeiten

Die Aufgaben der BA sind u. a. im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) festgelegt. Hauptaufgaben sind:

Zahlung von Entgeltersatzleistungen

  • Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit
  • Arbeitslosengeld bei Weiterbildung (bis 31. Dezember 2004 Unterhaltsgeld)
  • Insolvenzgeld
  • Kurzarbeitergeld
  • Saison-Kurzarbeitergeld

Leistungen der aktiven Arbeitsförderung

Förderung der Berufsausbildung

Sonstiges

SGB II

Die Bundesagentur für Arbeit ist bei der Umsetzung des SGB II für die Leistungen zum Lebensunterhalt (Arbeitslosengeld II sowie Sozialgeld) und die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (z. B. Beratung und Vermittlung, Qualifizierungen, Arbeitsgelegenheiten) verantwortlich, sofern die Aufgaben in einer Arbeitsgemeinschaft oder in getrennter Aufgabenwahrnehmung erfolgen.

Struktur

Agentur für Arbeit in Dortmund

Die BA hat im Wesentlichen einen dreistufigen Aufbau.

Die Zentrale hat ihren Sitz in Nürnberg. Bis zum 31. Dezember 2003 lautete ihre Bezeichnung „Hauptstelle“. Auf regionaler Ebene üben die zehn Regionaldirektionen (früher: „Landesarbeitsämter“) die Fachaufsicht über die einzelnen Agenturen für Arbeit (lokale Ebene) aus. Gleichzeitig halten sie den Kontakt zu den Landesregierungen und stimmen sich mit diesen über Fragen der regionalen Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik ab. Die zehn Regionaldirektionen decken das Bundesgebiet wie folgt ab:

  • Baden-Württemberg (in Stuttgart)
  • Bayern (in Nürnberg)
  • Berlin-Brandenburg (in Berlin)
  • Hessen (in Frankfurt)
  • Niedersachsen-Bremen (in Hannover)
  • Nordrhein-Westfalen (in Düsseldorf)
  • Nord (Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, in Kiel)
  • Rheinland-Pfalz-Saarland (in Saarbrücken)
  • Sachsen (in Chemnitz)
  • Sachsen-Anhalt-Thüringen (in Halle)

176 Agenturen für Arbeit (früher: „Arbeitsamt“) stellen mit 605 Geschäftsstellen die örtliche Erreichbarkeit für Kunden sicher und setzen die Aufgaben der BA um.

Daneben werden einige Aufgaben durch so genannte „besondere Dienststellen“ wahrgenommen, das sind:

Finanzierung

Finanziert wird die BA vor allem durch Sozialversicherungsbeiträge. Diese werden je zur Hälfte von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses erbracht. „Mini-Jobber“ zahlen keine Beträge in die Arbeitslosenversicherung ein. Aus den Beitragsmitteln werden die Kernaufgaben und die Versicherungsleistungen (wie zum Beispiel Arbeitsvermittlung, Arbeitsberatung oder Arbeitslosengeld) getragen. Abweichend von diesem Versicherungsprinzip erhält die BA jährlich einen Betrag aus den Mehrwertsteuereinnahmen des Bundes, im Jahr 2009 werden dies 7,777 Milliarden Euro sein. Diese Finanzierungsbeteiligung wurde zum 1. Januar 2007 im Zuge der Beitragssenkung von 6,5 auf 4,5 Prozent eingeführt (§ 363 Abs. 1 SGB III).

Aufgrund der Wirtschaftskrise rechnet die BA im Haushaltsplan 2010 mit Ausgaben von 54 Mrd. Euro und Einnahmen von 36,1 Mrd. Euro mit einem Verlust von 17,8 Mrd. Euro.[1]

Der aktuelle Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung liegt bei 2,8 Prozent und ist damit einer der niedrigsten in der deutschen Sozialversicherung.

Der Bund genehmigt den Haushalt der BA und ersetzt aufgrund des § 363 SGB III die Kosten der BA, welche aus den zusätzlich übertragenen Aufgaben (wie zum Beispiel Kindergeld oder Arbeitslosengeld II) entstehen.

Nach § 364 SGB III ist der Bund verpflichtet, die zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft erforderlichen Liquiditätshilfen als zinslose Darlehen zu leisten, wenn die Mittel der BA nicht zur Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen ausreichen. Diese Darlehen sind zurückzuzahlen, sobald und soweit die Einnahmen eines Monats die Ausgaben übersteigen und dieser Überschuss voraussichtlich im nächsten Monat des laufenden Haushaltsjahres nicht zur Deckung der Ausgaben benötigt wird. Können Darlehen des Bundes zum Schluss des Haushaltsjahres aus den Einnahmen und der Rücklage der BA nicht zurückgezahlt werden, so wird aus den die Rücklage übersteigenden Darlehen ein Zuschuss.

Haushaltsentwicklung

Jahr Haushalt Beitragssatz
2005/2006 43,70 Mrd. 6,5 %
2007 43,70 Mrd. 4,2 %
2008 43,26 Mrd. 3,3 %
2009 45,60 Mrd. 3,0 %
2010 54,08 Mrd. 2,8 %

Reform der Arbeitsverwaltung

Interne Reformprojekte

Bereits 1997 begann die BA mit verschiedenen Reformprojekten, welche auch heute noch parallel zu den gesetzlichen Reformvorhaben laufen und eng mit diesen abgestimmt wurden und werden, da einige Reformen nicht ohne Gesetzesänderungen möglich sind.

  • interne strukturelle Reformen:
    • bessere Kundenorientierung durch Abschaffung der Trennung von Leistungsgewährung und Arbeitsvermittlung (Service aus einer Hand), das Projekt „Arbeitsamt 2000“ wurde in der Einführungsphase als nicht praxisgerecht abgebrochen
    • Einführung des „Arbeitgeber-Service“ und damit Trennung der Kundenbetreuung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
    • Beschleunigung der Leistungsgewährung durch Dezentralisierung
    • Steigerung der Effizienz durch:
      • Abflachen der internen Hierarchien
      • teamorientierte Organisation
      • Ausgliederung des Immobilienmanagements in eine externe GmbH
      • Ausgliederung/Zusammenfassung einzelner Abteilungen der Hauptstelle und des Zentralamtes in das „BA-Service-Haus“
      • Einführung der Kosten-Leistungs-Rechnung
      • Modernisierung der IT-Infrastruktur durch Ausgliederung der IT aus dem Zentralamt und der Hauptstelle als „BA-IT-Systemhaus
    • Reduzierung redundanter Datenbestände durch Zentralisierung der Datenhaltung
    • Einführung des „virtuellen Arbeitsmarktes“ (VAM)
      • vereinfachter Zugang auf Stellenangebote und Bewerberangebote für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
      • bessere Integration privater Stellenbörsen.
    • Verbesserung der Service-Qualität durch Einführung eines Kunden-Reaktions-Managements.
    • Einführung der telefonisch erreichbaren „Service Center“ (Callcenter), um es Vermittlungsfachkräften zu ermöglichen, sich mit terminiertem Zugang besser auf die Kundenbetreuung zu konzentrieren.

Reform der BA durch Gesetz

Die im Jahre 2002 von der Bundesregierung eingesetzte Hartz-Kommission stellte zahlreiche Konzepte zur Modernisierung der Dienstleistungen auf dem Arbeitsmarkt vor.

Das erste und zweite Gesetz zur Modernisierung der Dienstleistungen auf dem Arbeitsmarkt beschäftigten sich weniger mit strukturellen Änderungen innerhalb der BA, sondern vielmehr mit der Stärkung der Eigenverantwortung der Arbeitslosen. Durch Unterstützung der privaten Arbeitsvermittler und Verschärfung der Bedingungen, unter denen Lohnersatzleistungen durch die BA gezahlt werden, sollte der Arbeitsmarkt entlastet werden.

Da private Arbeitsvermittler ausschließlich auf Honorarbasis arbeiten, konnte auf diese Art eine zusätzliche Hilfe am Arbeitsmarkt etabliert werden. Die Vergütung der privaten Arbeitsvermittler wird unter bestimmten Voraussetzungen von der BA durch Vermittlungsgutscheine übernommen.

Das seit dem 1. Januar 2004 in Kraft getretene „Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz-III) brachte einige strukturelle Änderungen innerhalb der BA, welche sie von einer konventionellen Behörde in eine effektive und kundenorientierte Agentur umbauen soll.

  • Inhalte des Hartz-III-Gesetzes die die Struktur der BA betreffen:
    • Umbenennung der BA in Bundesagentur für Arbeit
    • Umbenennung der Dienststellen in Zentrale, Regionaldirektionen und Agenturen für Arbeit
    • Selbstverwaltung:
      • Auflösung der Verwaltungsausschüsse der Regionaldirektionen
      • Selbstverwaltungsorgane blieben nur in der Zentrale (Verwaltungsrat) und in den Agenturen für Arbeit (Verwaltungsausschüsse) bestehen.
      • die Selbstverwaltungsorgane können sich per Satzung einen Zustimmungsvorbehalt zu bestimmten Entscheidungen der Geschäftsführung einräumen.
  • Haushalt der BA:
    • Die Verwaltungsausschüsse der Agenturen für Arbeit dürfen keine Vorschläge mehr zum Haushalt der BA machen, dieser wird vom Vorstand in eigener Verantwortung erstellt.
    • Ausgabereste, die von einer Agentur für Arbeit erwirtschaftet werden, kommen im kommenden Jahr dieser Agentur wieder zugute.
    • Haushaltsausgleiche zwischen den Agenturen für Arbeit sind nicht mehr möglich.
  • Kontraktmanagement:
    • Ersetzung des bisherigen Weisungsverhältnisses zwischen Bundesregierung und BA durch ein „Agency-Modell“.
    • Steuerung erfolgt über Zielvereinbarungen und nicht mehr durch Weisungen.
    • Dasselbe Steuerungsmodell soll auf allen Ebenen der BA konsequent eingesetzt werden.
  • Die BA darf sich für die Erhebung und Verarbeitung der Sozialdaten eines nicht-öffentlichen Dritten bedienen (zum Beispiel Call-Center).
  • Die Vorprüfungsämter der BA werden mit dem 1. Januar 2004 aufgelöst.
  • Bekämpfung der illegalen Beschäftigung:
    • die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeit) durch Prüfungen vor Ort wird von der Zollverwaltung übernommen.
    • die Verfolgung von Leistungsmissbrauch, der keine Außenprüfungen erfordert, obliegt weiterhin der BA.

Des Weiteren enthält das „Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ eine Reihe von rechtlichen Vereinfachungen im SGB III, durch welche unter anderem eine Beschleunigung und Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens erwartet wird.

Kritik an der Bundesagentur für Arbeit

Bereits nach der Affäre um angeblich gefälschte Vermittlungsstatistiken war der Ruf nach Abschaffung der Bundesanstalt für Arbeit laut geworden. Auch nach der Entlassung des Vorsitzenden der BA, Florian Gerster, erhoben einige Politiker wie z. B. Guido Westerwelle, Dirk Niebel (FDP) die Forderung, die Bundesanstalt für Arbeit aufzulösen.

Im Wesentlichen geht es dabei um die Frage, ob eine zentrale (wie die Bundesagentur für Arbeit) oder eine dezentrale (wie kommunale Träger) Organisationsstruktur besser geeignet sei, um auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes zu reagieren. Zum Teil wird auch die völlige Privatisierung des Vermittlungsbetriebes gefordert. Diese Option hat aber durch die geringen Vermittlungserfolge privater Träger zunächst einen Dämpfer erhalten.

Auch unter dem neuen Namen Arbeitsagentur und der laufenden Reform im Jahr 2004 stand die Vermittlungsquote in der Kritik; die Zahlen der von der Bundesagentur erfolgreich vermittelten Bewerber waren sogar rückläufig. Als dies bekannt wurde, stellte Peter Clever, der Vertreter der Arbeitgeber im BA-Aufsichtsrat, öffentlich die große Bedeutung erfolgreicher Vermittlung Arbeitsloser auf gemeldete offene Stellen für die Existenzberechtigung der BA heraus und bezeichnete die noch immer zu schlechte Vermittlungsleistung als die Achillesferse der BA (woraufhin er von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement indirekt und später auch direkt zum Rücktritt aufgefordert wurde). Die Bundesagentur für Arbeit kann natürlich selbst keine Arbeitsplätze schaffen, wohl aber den Vermittlungsprozess am Arbeitsmarkt beschleunigen und passgenauer organisieren.

Weiterhin wird aber diskutiert, ob durch eine Regionalisierung bzw. eine Übernahme der Aufgaben durch die Kommunen nicht eine höhere Schlagkraft entwickelt werden könnte.

Mit Einführung der neuen Strukturen wurden zum Beispiel auch praktisch alle branchenspezifischen Vermittlungseinheiten abgeschafft. So existiert nur noch eine regionale Zuordnung der Arbeitssuchenden zu ihren Sachbearbeitern und keine fachliche. Dabei ist es einem Vermittler kaum zuzumuten, alle Qualifikationen zu kennen und zu verstehen. Es ist völlig unklar, wie ein Kaufmann das Kompetenzprofil eines Werkzeugmachers oder eines IT-Experten lesen oder gar verstehen soll. Es ist aber seine Kernaufgabe Qualifikationen zu erkennen und in der Datenbank zu hinterlegen, weil ohne einen sorgfältigen Eintrag eine erfolgreiche Vermittlung durch die Arbeitsagentur praktisch unmöglich ist. Dann kommt es zu den mehrfach in der Presse kritisierten Fehlvermittlungsversuchen.

Auch die Tatsache, dass ein direkter Kontakt zwischen Arbeitgebern und Sachbearbeitern aus der Betreuung der Arbeitssuchenden grundsätzlich nicht möglich ist, erschwert eine Vermittlung nachhaltig. Oft würde nämlich der persönliche Eindruck von der Lernbereitschaft und dem Engagement der Arbeitssuchenden einen Arbeitgeber überzeugen, ihm auch bei mangelnder fachlicher Qualifikation eine Chance zu geben bzw. eigenständig fortzubilden. Dies ist aber ausdrücklich nicht vorgesehen und kann nur auf dem informellen Wege erfolgen.

Das ARD-Fernsehmagazin Monitor kritisierte in der Sendung vom 13. August 2009, dass eine steigende Anzahl von Arbeitssuchenden nach einem schriftlichen Testverfahren als „dauerhaft geistig behindert“ eingestuft würde, um dann an eine Werkstatt für behinderte Menschen vermittelt zu werden. Sie fallen somit aus der Arbeitslosenstatistik, zudem wird die Bundesagentur finanziell entlastet. Eine fachärztliche Untersuchung zur Feststellung der geistigen Behinderung findet nicht statt. Die Zahl der jährlich auf Behindertenwerkstätten verwiesenen Arbeitssuchenden stieg von 22.678 im Jahr 2004 auf 27.350 im Jahr 2008.[2]

Präsident bzw. Vorstand

An der Spitze der Bundesanstalt für Arbeit stand von 1952 bis 2002 ein Präsident. Folgende Personen hatten dieses Amt inne:

Nach Reformen der BA im Jahr 2002 wurde der Präsident durch einen dreiköpfigen Vorstand ersetzt, dessen Mitglieder keinen Beamtenstatus mehr aufgrund ihrer Vorstandstätigkeit innehaben, dafür aber deutlich höhere Gehälter als die bisherigen Präsidenten beziehen. Die Vorstände setzten sich bisher personell wie folgt zusammen:

2002–2004

2004–2006

seit Ende 2006

Siehe auch

Commons: Bundesagentur für Arbeit – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Arbeitsamt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bundesagentur-fuer-arbeit-ba-rechnet-mit-defizit-von-17-8-mrd-euro;2480284
  2. http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2009/0813/behindert.php5