Bundesgericht (Deutschland)

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Bundesgerichte sind gemäß Art. 92 Grundgesetz Gerichte in Trägerschaft des Bundes, durch die er Teile der judikativen Staatsgewalt wahrnimmt, die im Übrigen nur von den Ländern (durch Landesgerichte) ausgeübt wird. Wegen der grundsätzlichen Kompetenzzuweisung an die Länder darf der Bund nur solche Gerichte errichten, die im Grundgesetz ausdrücklich vorgesehen sind.

Als Bundesgerichte vorgesehen sind:

Siehe auch