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Datei:DEU Kühlenthal COA.svg

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Beschreibung

Wappen
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Deutsch: von Kühlenthal
English: of the municipality of Kühlenthal
Blasonierung
InfoField
Über silbernem Schildfuß, darin ein durchgehender oben gezinnter blauer Balken, in Blau eine goldene Sumpfdotterblumenstaude mit zwei Blüten.
Referenzen
InfoField
[1] [2]
Tingierung
InfoField
argentazureor
Datum Seit 1961
date QS:P571,+1961-00-00T00:00:00Z/7,P580,+1961-00-00T00:00:00Z/9
; SVG 30. August 2015
Provenienz Das Wappen stellt sowohl den Ortsnamen als auch die Geschichte dar: Die Sumpfdotterblume steht für den Ortsnamen, der "sumpfiges Tal" bedeutet. Der gezinnte Balken ist dem Familienwappen der Truchsessen von Kühlenthal entnommen, einem Zweig der bischöflichen Marschälle und Truchsesse von Dornsperg. Seit 1245 nennen sie sich nach der Burg Kühlenthal. Im Jahr 1361 verkauften Susanna, die Witwe Sifrids von Kühlenthal, und ihr Sohn Sifrid ihre Herrschaft in Kühlenthal an den Augsburger Bischof Marquard von Randeck (um 1300 bis 1381). Die Herrschaft Kühlenthal blieb bis zum Ende des Alten Reichs 1803 beim Hochstift Augsburg. Die Marschälle und Truchsessen von Donnersberg zählten neben und nach den Reichsmarschällen von Pappenheim zu dem bedeutendsten Ministerialengeschlecht zwischen Donauwörth und Augsburg. Ihr Herrschaftsgebiet lag zwischen zwischen Lech und Donau bis auf die Höhe von Augsburg.
Künstler
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Original:
Unbekannt
Vektor:
Quelle Eigenes Werk, basierend auf: Haus der Bayerischen Geschichte
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
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SVG‑Erstellung
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Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
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aktuell08:11, 30. Aug. 2015Vorschaubild der Version vom 08:11, 30. Aug. 2015512 × 610 (8 KB)GliwiEine Kleinigkeit ausgebessert
11:16, 19. Mai 2015Vorschaubild der Version vom 11:16, 19. Mai 2015512 × 610 (7 KB)Gliwi{{Information |Description=Deutsch: Wappen von Kühlenthal, English: Coat of Arms of Kühlenthal |Source=http://www.kuehlenthal.de/index.php?id=105,122 |Date=19.05.2015 |Author=Gliwi |Permission= |other_versions= }}

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