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Datei:DEU Prackenbach COA.svg

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Beschreibung

Wappen
InfoField
Deutsch: Wappen von Prackenbach
English: Coat of Arms of Prackenbach
Blasonierung
InfoField
Deutsch: Unter blauem Wellenschildhaupt und über rotem Dreiberg, belegt mit einem von Blau und Silber in zwei Reihen gerauteten Balken, in Silber zwei voneinander abgekehrte rote Steinbockhörner.
Referenzen
InfoField
[1]
Tingierung
InfoField
argentazuregules
Datum
Deutsch: seit 28. Oktober 1985
Provenienz
Deutsch: Dreiberg und Wellenschildhaupt symbolisieren die Lage der Gemeinde Prackenbach am Pfahl im Bayerischen Wald und am Höllensteinstausee. Stellvertretend für die Reihe der Adelsfamilien, die als Besitzer der auf Gemeindegebiet gelegenen Hofmarken Krailing und Moosbach nachweisbar sind, wurden die Steinbockhörner, das Wappensymbol der Familie Schälchl zu Krailing, in das Wappen aufgenommen. Die Schälchl sind von 1456 bis etwa 1525 als Inhaber von Sitz und Hofmark Krailing nachweisbar. Der gerautete Balken zitiert sowohl das Wappen der Nußberger als auch die von den Grafen von Bogen übernommenen Rauten der Wittelsbacher. Die Nußberger, die schon als Ministerialen der 1242 ausgestorbenen Grafen von Bogen eine Rolle spielten, folgten im 14. oder in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts als Inhaber der Hofmark Moosbach auf die Ramsberger und verkauften die Hofmark 1453 an Herzog Albrecht III. von Bayern, der die Güter dem Kastenamt und Landgericht Viechtach unterstellte. Durch die Kombination der Wappenbilder werden auch die bis 1978 selbstständigen Gemeinden Moosbach und Ruhmannsdorf (dazu gehörte Krailing) auf geeignete Weise repräsentiert.
Künstler
InfoField
  • UnbekanntUnknown
  • vectorized by Gliwi
Quelle [2]
Andere Versionen
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Dieses Wappen wurde von Gliwi mit Inkscape erstellt.
 
Dieses SVG-Wappen wurde in der Grafikwerkstatt (de) überarbeitet.

Lizenz

Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
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11:09, 28. Feb. 2016Vorschaubild der Version vom 11:09, 28. Feb. 2016512 × 559 (16 KB)Gliwi{{COAInformation |blazon of = {{de| Wappen von Prackenbach}} {{en| Coat of Arms of Prackenbach}} |blazon = {{de|Unter blauem Wellenschildhaupt und über rotem Dreiberg, belegt mit einem von Blau und Silber in zwei Reihen gerauteten Balke...

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