BeschreibungZeichen 279-30 - Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit, StVO 2017.svg
Deutsch: Zeichen 279-30: Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit. Mit dem Verkehrszeichenkatalog 2017 erhielt das Zeichen eine Unternummer. Diese Unternummer (nur volle Zehner) steht jeweils für den auf dem Zeichen angegebenen Zahlenwert
English: German Sign No. 279-30: End of minimum speed limit
Datum
Quelle
siehe oben
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Diese Abbildung eines Verkehrszeichens ist gemeinfrei, da es Teil des deutschen Verkehrszeichenkatalogs (VzKat), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) oder eines anderen Gesetzes, einer Verordnung oder einer amtlichen Veröffentlichung ist, die unter anderem im Verkehrsblatt bekannt gemacht wurde (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Dieses Werk gilt gemäß dem deutschenUrheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).
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