Datei Diskussion:Poster boletim.jpg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von J. Patrick Fischer in Abschnitt Infoplakat zur Wähler
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Aus Wikipedia:Urheberrechtsfragen:

Infoplakat zur Wähler[Quelltext bearbeiten]

Ich vermute mal, daß ein öffentliches Infoplakat zur Wahl in Osttimor noch unter Urheberrecht der Wahlbehörde fällt, oder? Aber die Logos der Behörden hier und hier dürften wohl die Schöpfungshöhe nicht erreichen. Richtig? --J. Patrick Fischer 10:19, 19. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Das Poster fällt nmM wahrscheinlich (kommt ein wenig auf die tatsächliche Verwendung an) unter die Ausnahme für amtliche Werke gemäß § 5 Abs. 2 UrhG (D), also Urheberrecht bei nd-Verwendung nein, ansonsten schon. Bezüglich der Logos, PD-Bild-Schöpfungshöhe würde passen.sугсго.PEDIA-/+ 10:45, 19. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Aber § 5 UrhG gilt doch nur für Bilder deutscher Ämter, oder? --Noddy93 11:41, 19. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Zur Verwendung: Das Poster wurde von der Nationalen Wahlkommission in Osttimor ausgehängt, damit die Leute wissen, wie man wählt. Da wir schon dabei sind: Wie sieht es mit Wahlplakaten aus? --J. Patrick Fischer 14:21, 19. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Nein, es gilt auch für ausländische amtliche Werke, und nein, Wahlplakate sind keine amtlichen Werke. Dieses Poster aber vielleicht schon. -- Timo Müller Diskussion 19:38, 19. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Echt? Und wie ist "amtlich" definiert? --Noddy93 01:22, 20. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Das steht da. -- Timo Müller Diskussion 07:43, 20. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
§ 5 kenn ich, aber da steht ja nicht, was genau ein Amt ist. --Noddy93 11:50, 20. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Amtliches Werk oder ein wenig vertieft (hier).

Gut, das Plakat ist von einer staatlichen Behörde zur Information der Bürger veröffentlicht worden. Ich werde es jetzt mal hochladen und die Diskussion von hier in die Diskussion kopieren. Danke! --J. Patrick Fischer 17:58, 20. Apr. 2007 (CEST)Beantworten