Wikipedia:Urheberrechtsfragen
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Jamaikanische 50-Dollar-Note
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Moin! Ich würde gerne diesen jamaikanischen 50-Dollar-Schein für die Wikipedia nutzbar machen. Er zeigt den jamaikanischen Nationalhelden Samuel Sharpe und würde zu verschiedenen bereits vorhandenen (zB) und in Arbeit befindlichen (zB) Artikeln ganz gut passen. Wie sieht es damit in urheberrechtlicher Hinsicht aus? MfG, GregorHelms (Diskussion) 23:27, 10. Apr. 2026 (CEST)
- @GregorHelms: Der urheberrechtliche Status von Zahlungsmitteln unterscheidet sich von Staat zu Staat, siehe Liste auf Commons. In manchen Staaten sind Zahlungsmittel etwa als amtliche Werke gemeinfrei – unterliegen typischerweise aber auch bestimmten Vorschriften für Reproduktionen, um Fälschungen zu verhindern –, in anderen nicht. Für die Schweiz ist es z.B. in Ordnung, siehe hier – Währungsgegenstände sind explizit vom Urheberrechtschutz ausgenommen, jedoch dürfen die Banknoten nicht so reproduziert werden, dass sie mit echten Geldscheinen verwechselt werden können (das ist keine urheber-, sondern eine strafrechtliche Bestimmung). In der Praxis wird z.B. der Schriftzug SPECIMEN über Reproduktionen von Banknoten gedruckt. Banknoten aus dem Vereinigten Königreich hingegen (britisches Pfund) sind voll urheberrechtlich geschützt, dürfen somit nicht nach Commons hochgeladen werden, solche Uploads werden gelöscht. - Ich hole so weit aus, um zu einer für dich wahrscheinlich betrüblichen Antwort auf deine Frage zu gelangen: Jamaika fehlt leider in dieser Übersicht auf Commons. Ich habe keine Ahnung, wie der urheberrechtliche Status aktueller jamaikanischer Banknoten ist. Die nebenstehende Übersichtskarte empfiehlt, dass dort, wo keine Information vorliegt (also z.B. Jamaika), not OK angenommen werden soll, man sollte also nichts hochladen. Andererseits gibt es Category:Banknotes of Jamaica – darin zwar vor allem historische Noten, aber auch einen aktuellen 100-Dollar-Schein, der 2020 hochgeladen wurde, bis jetzt anscheinend unwidersprochen, ohne Löschantrag (wie ein LA ausgehen würde, kann ich aufgrund der ungeklärten Situation nicht sagen). Wenn du den 50-Doller-Schein hochladen willst, bleibt dir also wohl nur übrig, dem urheberrechtlichen Status jamaikanischer Zahlungsmittel selbst nachzugehen. --Gestumblindi 14:17, 12. Apr. 2026 (CEST)
- Herzlichen Dank für die ausführliche (und leider "betrübliche") Antwort! MfG, GregorHelms (Diskussion) 16:18, 12. Apr. 2026 (CEST)
Postkarte von 1912
[Quelltext bearbeiten]Wie ist das bei einer Postkarte von 1912 (steht drauf, also Datierung eindeutig), ist die urheberrechtlich unproblematisch?
Genaugenommen gilt ja für deutsches Urheberrecht die Frist 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen, die wäre hier nicht sicher auszuschließen: Angenommen, der Fotograf war noch sehr jung, um 1890 herum geboren. Wenn er ein gesegnetes Alter von 90 Jahren erreicht hätte, wäre er erst 1980 gestorben, das wäre von 70 Jahren doch noch recht weit entfernt.
Ich habe aber dunkel in Erinnerung, dass es da irgendeine pragmatische 100(?)-Jahres-Frist oder sowas gibt. Kann mir jemand auf die Sprünge helfen? Danke, --~2026-22501-41 (Diskussion) 12:50, 12. Apr. 2026 (CEST)
- Du hast in allem recht, was du schreibst: Eine Postkarte von 1912 kann gut noch urheberrechtlich geschützt sein. Dafür müsste der Fotograf weder sehr jung gewesen noch sehr alt geworden sein, es würde ja reichen, wenn er/sie z.B. 1880 geboren (also zum Zeitpunkt der Veröffentlichung ein gestandener Mann / eine gestandene Frau von 32 Jahren) und 1960 im Alter von 80 Jahren gestorben wäre. Dann würde die Karte zwar „schon“ per 1. Januar 2031 gemeinfrei, wäre nun aber doch noch ein paar Jahre geschützt... - Aber, ja, wir haben so eine pragmatische Regel, bzw. zwei: Eine etwas grosszügigere hier lokal in der deutschsprachigen Wikipedia und eine etwas strengere auf Commons. Die Informationen dazu findest du hier. Für die lokale Regelung (100 Jahre) ist diese Postkarte somit schon alt genug (vorausgesetzt, du kannst den Namen des Urhebers oder sein Todesdatum nicht ermitteln), für Commons (120 Jahre) noch nicht. Wenn auf beiden Seiten der Postkarte kein Urheber genannt ist, käme theoretisch auch noch so etwas wie
{{PD-anon-70-EU}}in Frage (anonymes Werk, vor mehr als 70 Jahren veröffentlicht), aber gerade in Deutschland funktioniert das so eigentlich nicht, siehe Übergangsrecht. --Gestumblindi 13:42, 12. Apr. 2026 (CEST)- Super, ich danke Dir für die ausführliche Erklärung, das hilft mir weiter! --~2026-22501-41 (Diskussion) 14:56, 12. Apr. 2026 (CEST)
Weiterverwendung von veränderten Texten
[Quelltext bearbeiten]Eine Website verwendet in ihren Artikeln teilweise Texte, die aus von mir geschriebenen WP-Artikeln stammen. Zwar werden Worte verändert/hinzugefügt und die Gliederung ist verändert, aber die Struktur des ursprünglichen Textes ist erkennbar. Ich kann nicht erkennen, dass auf der Website die Nennung des Wikipedia-Artikels steht. Meine Frage wäre, ob Wikipedia:Weiternutzung hier zutrifft und eine Quelle angegeben werden müsste, aber ich bin mir auch unsicher, ob/wie man den Betreiber ansprechen sollte, da das nur einige Texte betrifft und dann auch nicht immer vollständig erkennbar ist, aber es gibt ein, zwei Beispiele, wo es schon sehr auffällig ist.--Chris1202 (Diskussion) 06:19, 18. Apr. 2026 (CEST)
- Ja, Wikipedia:Weiternutzung trifft hier voll zu. Auch bei Umformulierungen bleibt die Lizenzpflicht (CC BY-SA) bestehen, solange die Struktur deines Textes erkennbar bleibt. Ohne Quellenangabe ist das ein Lizenzverstoß.
- Mein Tipp: Schreib den Betreiber einfach freundlich an. Geh davon aus, dass es keine Absicht war, und bitte um eine nachträgliche Verlinkung des Artikels als Quelle. Meistens wird das unkompliziert korrigiert. Falls nicht, kannst du den Fall unter Wikipedia:Weiternutzung/Mängel eintragen. --Fornax (Diskussion) 07:13, 18. Apr. 2026 (CEST)
- Aber nur, wenn die Texte auch SH aufweisen, was bei sehr vielen WP- Artikeln kaum vorkommt. Aufzählungen von Fakten erheben keine SH. Es kommt aufs konkrete Beispiel an. --Ralf Roletschek (Diskussion) 13:41, 18. Apr. 2026 (CEST)
- naja, es ist die Nennung von an einem Song beteiligten Personen sowie Ausführungen zur musikalischen Struktur des Liedes und eventuell Einordnungen, aber genau in der Struktur, wie sie im WP-Artikel zu finden ist. Vermutlich keine Schöpfungshöhe, aber finde es auch ein bisschen schade, dass man sich so wenig Mühe macht. --Chris1202 (Diskussion) 11:09, 19. Apr. 2026 (CEST)
- Aber nur, wenn die Texte auch SH aufweisen, was bei sehr vielen WP- Artikeln kaum vorkommt. Aufzählungen von Fakten erheben keine SH. Es kommt aufs konkrete Beispiel an. --Ralf Roletschek (Diskussion) 13:41, 18. Apr. 2026 (CEST)
