Deutsch-Russisches Kriegsgräberabkommen

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Das Deutsch-Russische Kriegsgräberabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen Deutschland und Russland, der am 16. Dezember 1992 in Moskau unterzeichnet wurde. Es handelt sich somit um das erste völkerrechtliche Abkommen mit einem Nachfolgestaat der Sowjetunion.[1] Am 6. Mai 1994 beschloss der Bundestag das entsprechende Zustimmungsgesetz, welches noch am selben Tag durch den damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker im Bundesgesetzblatt verkündet wurde und am Folgetag in Kraft trat. Durch das Gesetz erlangte der Vertrag in Deutschland innerstaatlich Wirkung. Die Vertragsparteien sahen die Pflege der Kriegsgräber auf dem eigenen Hoheitsgebiet als wichtigen Ausdruck der gegenseitigen Verständigung. Sie wollten eine abschließende Regelung für die Gräber der im Ersten und Zweiten Weltkrieg gefallenen Soldaten herbeiführen und diese erhalten und pflegen, um die Würde der Verstorbenen zu schützen. Das Abkommen verpflichtet beide Staaten unter anderem dazu, die bestehenden Kriegsgräber zu achten und zu schützen, diese sollen dauerhaft bestehen bleiben. Deutschland ist verpflichtet, die russischen Kriegsgräber auf eigene Kosten zu schützen und darf – ebenfalls auf eigene Kosten – die deutschen Kriegsgräber in Russland pflegen. Hiermit ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. beauftragt. Das Abkommen erlaubt den Vertragsparteien auch, die Verstorbenen zu bergen und in das eigene Staatsgebiet zu überführen. Noch immer werden so jährlich etwa 10.000 Gefallene geborgen.[2]

Basisdaten
Titel: Abkommen vom 16. Dezember 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über Kriegsgräberfürsorge
Art: Völkerrechtlicher Vertrag
Geltungsbereich: Deutschland, Russland
Erlassen aufgrund von: Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 GG
Rechtsmaterie: Völkerrecht
Erlassen am: 16. Dezember 1992
Inkrafttreten am: 7. Mai 1994
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Einzelnachweise

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  1. 25 Jahre Deutsch-Russisches Kriegsgräberabkommen. 12. Dezember 2017, abgerufen am 5. November 2023.
  2. Jutta Geisler: Deutscher Bundestag - 20 Jahre deutsch-russisches Kriegsgräberabkommen. Abgerufen am 5. November 2023.