Diskussion:Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Benatrevqre in Abschnitt Hallo? Jemand das "Übereinkommen" gelesen?
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Hört sich interessant an, gibt es das wirklich? Und was bedeutet das für den Laien verständlich? -- Schusch 21:27, 16. Nov 2004 (CET)

Ich glaube eher, das ist revisionistischer Blödsinn. Der anonyme Autor, der auch Abschließende Erklärung entsprechend abgeändert hatte, wollte damit wohl seine These untermauern, daß Berlin nach internationalem Völkerrecht nicht Teil der Bundesrepublik wäre und heute noch jedes von Bundesorganen verabschiedete Gesetz und erlassene Verordnung vom Senat von Berlin nochmal formal abgesegnet werden müßte. Etwas anderes kann ich hier nicht herauslesen. --AlexF 21:41, 16. Nov 2004 (CET)
aha ... hm, wenn der Inhalt nicht besser wird (bezüglich dieser Veröffentlichung eines Textes in diesem Blatt - BGBI ...), sollte da wohl ein Löschantrag her ... ich hab den Artikel auch mal im Portal:Berlin gelistet, damit er ein bißchen mehr auffällt ... -- Schusch 21:48, 16. Nov 2004 (CET)
das war gut so. - Allerdings muss man den zitierten satz nur mal genau lesen, um zu merken, dass die souveraenitaet gar nicht angegriffen ist, denn uebersetzt und kurz gesagt: es ist nicht verboten, regelungen aufzuheben, doch bestehende regelungen bestehen fort, bis sie vom souveraen aufgehoben werden. Guidod 22:21, 16. Nov 2004 (CET)

Aus der Präambel des Textes: "in der Erwägung, daß es notwendig ist, hierfür in bestimmten Bereichen einschlägige Regelungen zu vereinbaren, welche die deutsche Souveränität in bezug auf Berlin nicht berühren," (weblink zum volltext hab ich den artikel eingefuegt). Guidod 22:34, 16. Nov 2004 (CET)

Hallo? Jemand das "Übereinkommen" gelesen?[Quelltext bearbeiten]

Artikel 2 Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.

Artikel 2 entpackt von allen Nebensätzen lautet demnach:

....Alle Rechte der alliierten Behörden bleiben in Kraft....Deshalb ist der vorliegende Wiki-Artikel sachlich unrichtig; Deutschland ist nicht souverän, da alliierte Vorbehalte weiterhin Bestand haben...

Und nur am Rande erwähnt, A L L E alliierte Verordnungen der Nachkriegszeit wurden in Berlin beschlossen und verkündet. Deshalb betrifft Art. 2 tatsächlich A L L E alliierte Anordnungen.

...und noch dies...

Bekanntmachung des Schreibens der Drei Mächte vom 8. Juni 1990 zur Aufhebung ihrer Vorbehalte insbesondere in dem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 in bezug auf die Direktwahl der Berliner Vertreter zum Bundestag und ihr volles Stimmrecht im Bundestag und im Bundesrat


Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, wir möchten Ihnen mitteilen, daß die Drei Westmächte im Lichte der jüngsten Entwicklungen in Deutschland und in der internationalen Lage bestimmte Aspekte ihrer Vorbehalte zum Grundgesetz einer erneuten Prüfung unterzogen haben. Die Vorbehalte der Drei Westmächte in bezug auf die Direktwahl der Berliner Vertreter zum Bundestag und das volle Stimmrecht der Vertreter Berlins im Bundestag und im Bundesrat, die insbesondere im Genehmigungsschreiben vom 12. Mai 1949 zum Grundgesetz angesprochen sind, werden hiermit aufgehoben. Die Haltung der Alliierten, "daß die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, daß diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden", bleibt unverändert.

Damit haben die Drei Siegermächte ihren Standpunkt bekräftigt, dass sie Berlin als nicht zugehörig zur Bundesrepublik betrachten...89.247.82.249 22:51, 10. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Hier ist kein Diskussionsforum! Maßgeblich sind die Bestimmungen des 2+4-Vertrags, der 1991 in Kraft trat. Benatrevqre …?! 11:24, 25. Aug. 2014 (CEST)Beantworten