Diskussion:Abstimmungsgebiet Marienwerder

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 87.178.6.86 in Abschnitt Diagramm Muttersprachen
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Zusammenlegen mit Abstimmungsgebiet Allenstein?

Worüber wurde abgestimmt?[Quelltext bearbeiten]

Die ersten zwei Sätze sind widersprüchlich; offensichtlich ist der zweite Satz fehlerhaft. Der erste Satz lautet: „Bei den Volksabstimmungen … im Abstimmungsgebiet Marienwerder in Teilen Westpreußens … wurde über die staatliche Zugehörigkeit der Abstimmungsbezirke abgestimmt.“ Im zweiten Satz heisst es: „Dabei entschieden sich … für den Verbleib bei Ostpreussen und somit beim Deutschen Reich …“

Erstens kann es nicht um einen Verbleib bei Ostpreussen gegangen sein, da das Gebiet bis dahin gar nicht zur Provinz Ostpreussen gehört hatte. Zweitens wäre es dem zweiten Satz zufolge primär um die Provinzzugehörigkeit, also nicht um die staatliche Zugehörigkeit, gegangen – die Zugehörigkeit zum Deutschen Reich war nur eine Folge davon; laut dem ersten Satz wurde aber über die staatliche Zugehörigkeit abgestimmt. Im Artikel Regierungsbezirk Westpreußen heisst es auch dementsprechend: „Bei der am 11. Juli 1920 erfolgten Volksabstimmung entschieden sich die Wähler im Abstimmungsgebiet Marienwerder mit über 92 % für den Verbleib beim Deutschen Reich.“ Was ist nun richtig? Zur Klärung der Frage müsste man wissen, wie die Frage auf den Stimmzetteln genau lautete. --BurghardRichter (Diskussion) 10:17, 11. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Lt. Art. 96 des Versailler Vertrages wurde über die Alternativen "Ostpreussen" oder "Polen" abgestimmt [1]. 80.136.75.243 13:45, 18. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Vielen Dank für diesen Hinweis! Ich habe mir den Versailler Vertrag jetzt einmal etwas genauer daraufhin angesehen. Dabei ist mir zweierlei aufgefallen:
1. Der Vertrag bezeichnet als „Ostpreussen“ nicht die preussische Provinz, sondern das Gebiet der Exklave, die durch den Polnischen Korridor vom übrigen Deutschland abgetrennt werden sollte. Das ist wichtig zu wissen; denn es gehörte ja zur Zeit des Vertragsabschlusses zu diesem Gebiet auch ein Teil der Provinz Westpreussen (nämlich der östlich der Nogat liegende Teil des Stadt- und Landkreises Elbing sowie das Abstimmungsbebiet Marienwerder), und andererseits wurden Randgebiete der Provinz Ostpreussen abgetrennt, nämlich das Memelland im Nordosten und das Gebiet um Soldau im Südwesten.
Die verwaltungsmässige Einteilung Deutschlands und Preussens, also auch die Frage, zu welcher preussischen Provinz ein Gebiet gehören hören sollte, interessierte die Alliierten, die unter sich den Vertrag aushandelten und ihn Deutschland diktierten, vermutlich überhaupt nicht.
2. Der Vertrag vermeidet es so weit wie möglich, ausdrücklich festzustellen, dass das Gebiet, welches er als „Ostpreussen“ bezeichnet, weiterhin zu Deutschland gehören sollte. So heisst es im Artikel 27: „Die Grenzen Deutschlands werden folgendermassen festgelegt …“ Darauf folgt eine detaillierte Beschreibung des künftigen Grenzverlaufs Deutschlands gegenüber allen Nachbarländern – aber nur des Kernlandes, ohne Ostpreussen. Dafür gibt es den Artikel 28: „Die Grenzen Ostpreussens werden … wie folgt festgelegt …“ Darauf folgt eine detaillierte Beschreibung des künftigen Grenzverlaufs von Ostpreussen (mit Vorbehalten bezüglich der beiden Abstimmungsgebiete) – so als ob Ostpreussen ein Land für sich wäre, das gar nicht zu Deutschland gehörte. Lediglich die Überschrift „Deutschlands Grenzen“ des Teils II, zu dem die Artikel 27 und 28 gehören, verrät, dass auch Ostpreussen zu Deutschland gehören sollte.
Die Abtretung des Polnischen Korridors an Polen wird im Teil III (Politische Bestimmungen über Europa), Artikel 87 so beschrieben: „Deutschland verzichtet auf alle Rechte und Ansprüche auf das Gebiet, das begrenzt wird durch …“, und dann folgt eine detaillierte Beschreibung des Grenzverlaufs des Gebietes, welches den Polnischen Korridor und Ostpreussen umfasst. Erst im nächsten Absatz heisst es dann: „Keine Anwendung finden indes die Bestimmungen dieses Artikels auf die Gebiete Ostpreussens und der Freien Stadt Danzig.“ Also sollte Ostpreussen doch nicht an Polen abgetreten werden.
Es erscheint seltsam, warum diese Formulierungen so kompliziert gewählt worden sind. Bestand vielleicht anfangs Uneinigkeit bei den Alliierten, ob Ostpreussen bei Deutschland verbleiben sollte oder nicht, so dass ein früherer Vertragsentwurf, demzufolge auch ganz Ostpreussen an Polen abgetreten werden sollte, nachträglich dahingehend erweitert wurde, dass Ostpreussen nun doch als Exklave bei Deutschland verbleiben sollte? Oder sollte bewusst zum Ausdruck gebracht werden, dass Ostpreussen kein vollwertiger, integraler Bestandteil Deutschlands sein sollte, den man eventuell später auch wieder abtrennen könnte, ohne dafür allzu viel von dem Vertrag abändern zu müssen?
Auffällig ist jedenfalls diese Terminologie, dass der östlich des Polnischen Korridors liegende Teil Deutschlands niemals als solcher, sondern immer nur als „Ostpreussen“ bezeichnet wird, so als ob dieses Gebiet ein eigener Staat wäre. So ist in den Artikeln 95 und 97, die die Abstimmungsgebiete betreffen, etwa die Rede von der „Grenze zwischen Ostpreussen und Polen“ (was eigentlich unlogisch ist) oder von „ostpreussischen und polnischen Behörden“, oder „Ostpreussen trägt die Verwaltungskosten“. Niemals wird der Landesname „Deutschland“ gebraucht, wenn es um Ostpreussen geht.
Dementsprechend heisst es auch im Artikel 96, der das Abstimmungsgebiet Marienwerder beschreibt, folgerichtig: „In einer Zone, die die Kreise Stuhm und Rosenberg, … umfasst, werden die Einwohner berufen, durch eine gemeindeweise Abstimmung kundzutun, ob sie wünschen, dass die verschiedenen in diesem Gebiet liegenden Gemeinden zu Polen oder zu Ostpreussen gehören sollen.“ Dass hiermit nicht die verwaltungsmässige Zugehörigkeit zur Provinz Ostpreussen, sondern die staatliche Zugehörigkeit gemeint ist, zeigt auch die etwas andere Formulierung des entsprechenden Sachverhalts für das Abstimmungsgebiet Allenstein im Artikel 94: „In der Zone zwischen der Südgrenze Ostpreussens, wie sie im Artikel 28 Teil II bezeichnet ist, und der nachstehend beschriebenen Linie werden die Einwohner berufen, im Wege der Astimmung zu erklären, mit welchem Staate sie vereinigt zu werden wünschen.“ Es geht also bei den Abstimmungen eindeutig nicht um Provinzzugehörigkeit, sondern um die staatliche Zugehörigkeit zu Deutschland oder zu Polen – auch wenn auf den Stimmzetteln möglicherweise tatsächlich „Ostpreussen“ und „Polen“ genannt waren. --BurghardRichter (Diskussion) 00:08, 23. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Diagramm Muttersprachen[Quelltext bearbeiten]

Dieses Diagramm gibt nicht die Ergebnisse des Zensus wieder. Dort nämlich wurde zwischen Polnisch, Kaschubisch und Masurisch als Muttersprache unterschieden. Ich habe leider nicht die Statistik vorliegen, aber in dem Diagramm werden ganz offensichtlich alle drei Sprachen unter "Polnisch" subsumiert, was nicht der Vorgabe des Zensus und seinem Ergebnis entspricht.--87.178.6.86 13:37, 17. Dez. 2017 (CET)--87.178.6.86 13:37, 17. Dez. 2017 (CET)Beantworten