Diskussion:Achslast

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Radlast = (Fahrzeuggewicht + Ladungswicht) / Anzahl der Räder

Achslast = (Fahrzeuggewicht + Ladungswicht) / Anzahl der Achsen


... wichtiger Unterschied ... (nicht signierter Beitrag von 194.169.216.228 (Diskussion) 10:48, 24. Jan. 2011 (CET)) [Beantworten]

Wer der Unterschied zwischen Rad und Radsatz nicht kennt, sollte besser schweigen statt denn Lehrmeister zu spielen. --Bobo11 10:56, 24. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Bei Eisenbahnwaggons existieren unterschiedliche Mindestachslasten, die auch als Mindestachsdruck bezeichnet werden. Ich als Laie kann dazu aber keine Quelle angeben, sondern nur hierauf verweisen. -- Juergen 5.146.93.20 17:02, 4. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Oben verlinkte Auskunftsdiskussion wird vorraussichtlich hierhin archiviert. --nenntmichruhigip (Diskussion) 19:33, 4. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Im verlinkten §34 STVZO steht das die Achslast bei Einzelachse 10 t und Antriebsachse 11,5 t betragen kann. Kann das jemand einbauen und wann wurde das Gesetz geändert? Müsste irgendwie in den 70er Jahren gewesen sein. -- 2003:DE:711:1866:78CB:6358:467D:B4E8 12:13, 1. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Der Satz, daß ein 40-Tonner sein Gewicht gleichmäßig auf 5 Achsen zu je 8 t verteilt, stimmt doch nicht. Auf der Antriebsachse dürfen laut deutscher StVZO bis 11,5 t lasten. Mir bekannte Achslastverteilung an 40-Tonnen-Sattelschleppern ist 6/10/3 x 8 t. In Österreich ist es Vorschrift, daß solche Sattelschlepper mind. 25 % ihres höchstzulässigen Gesamtgewichts auf die Antriebsachse bringen (sonst würden bei ein paar Schneeflocken auf einer Autobahnsteigung noch mehr solcher Schönwetterlaster feststecken). 10 t sind dann also das Mindeste.--32-Fuß-Freak (Diskussion) 06:54, 17. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]

Portalachse?? Selbstfahrer???[Quelltext bearbeiten]

Da steht:

Bei Niederflurstraßenbahnen werden seit einigen Jahren Portalachsen verbaut, deren Radpaar nicht durch eine (kurze, direkte) mechanische Achse verbunden sind.

Ja schon - aber was hat das mit Achslast zu tun?? --Haraldmmueller (Diskussion) 19:59, 2. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]

Das sie eben trotzdem mechanisch Verbunden sind, sich wie als wären sie auf eine Achswelle montiert verhalten. Es eben keine Einzelradaufhängung ist, wie man es bei Strassenfahrzeugen kennt, wo man eben mit Radlasten arbeiten muss. Wenn eine Portalachse eingebaut ist, gilt sei eben trotzdem als Achse, und somit kann Achslast angewendet werden. --Bobo11 (Diskussion) 01:21, 3. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]
... wobei mittlerweile dort ja auch Einzelradantriebe gebaut werden, die nur mehr elektrisch verbunden sind. Aber zurück zu Achslast: ja, ok - aber was Du sagst, steht nirgends im Artikeltext. Und solange man das Ding "Portalachse" nennt, ist es weiterhin eine (wenn auch komplizierte) Achse, d.h. man bräuchte das auch nicht zu erwähnen ... ich meine: Der Satz mit der Portalachse gehört ersatzlos entfernt.
Und bei Straßenfahrzeugen "muss" man doch auch keine Radlast verwenden, im Gegenteil: Siehe das amtliche Verkehrszeichen im Artikel; ich wüsste nicht, dass es ein "Radlast"-straßenverkehrszeichen oder Radlast-Einträge in Zulassungsdokumenten gibt.
Und auch der Straßenfahrzeuge-Abschnitt enthält unnötige Texte: Wozu die 1000cm² Aufstandsfläche eines LKW-Radsatzes erklären? Ist ja ganz nett, ändert aber nichts an der Achslast. Und was der Abschnitt über die Selbstfahrer soll, ist vollkommen unklar - da wird nicht einmal irgendwo auf die Achslast eingegangen. Der Schreiber wollte wohl irgendwie andeuten, dass das Konzept der "Achse" (oder des "Radsatzes") bei manchen Fahrzeugen unklar wird ... dann sollte man aber genau das auch hinschreiben; und dann vor allem einen Bezug zum Lemma herstellen, z.B. "bei solchen Achsen, auf die mehr als zwei Räder verteilt sind, wird die Achslast ...wie???.. definiert". Wenn man das nicht tut, gehört das auch raus.
--Haraldmmueller (Diskussion) 09:15, 3. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]