Diskussion:Akademischer Mittelbau

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Diorit in Abschnitt Gehören Lehrbeauftragte zum akademischen Mittelbau?
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Deutschlandbezogener Artikel[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel bezieht sich leider nur auf die BRD. In der Schweiz ist es z.B. so, dass die wissenschaftlichen Mitarbeiter in der Regel besser qualifizert sind als die wissenschaftlichen Assistenten, d.h. Assistierende sind in der Schweiz in der Regel Doktorierende, während wissenschaftliche Mitarbeitende häufig bereits einen Doktortitel haben. Zudem können wissenschaftliche Mitarbeitende auch unbefristete Stellen besetzen, die dann nicht mehr mit einem Qualifikationsanspruch verbunden sind.

Das stimmt! Habe den Artikel deshalb als deutschlandlastig gekennzeichnet. --Authentic 18:40, 7. Feb 2006 (CET)

Gehören Lehrbeauftragte zum akademischen Mittelbau?[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist in der Definition bisher in einem Punkt widersprüchlich. Oben ist von Wissenschaftlern und Dozenten die Rede, die keine Professoren sind - das würde Lehrbeauftragte einschliessen. Unten ist klarer von fest oder auf Zeit angestellten akad. Mitarbeitern die Rede. Soweit ich weiss, gehören Lehrbeauftragte NICHT zum akademischen Mittelbau. Oder? (Beispiel: Der Museumsdirektor, der in Kunstgeschichte einen vergüteten Lehrauftrag wahrnimmt, bevor er nach mind. 5 Jahren den Hon.-Prof. Titel bekommt und dann in der Regel 2 SWS unentgeltlich unterrichtet, - der kann doch nicht zum "Mittelbau" zählen? Den hat er doch im Museum "unter sich"...) Danke und Gruss--Dr. Kloebner 08:26, 1. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Lehrbeauftragte sind in der Regel keine Uni-Mitarbeiter, sondern Externe (z.B. aus der Industrie). Erst mit der Verleihung einer Honorarprofessur werden sie Fakultätsmitglieder und gehören dann der Gruppe der Professoren an. Welche Rechte und Pflichten Lehrbeauftragte haben, regeln die sehr unterschiedlichen Hochschulgesetze der Länder. --Diorit (Diskussion) 10:12, 12. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Was ist das?[Quelltext bearbeiten]

Ist das ein juristischer Begriff, oder nicht? Wenn nicht, wieso gehören dann in Österreich manche Professoren dazu und in Deutschland nicht? Quellen? --Chricho ¹ ² 00:55, 15. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Mittelbau ist ein willkürlicher Begriff[Quelltext bearbeiten]

Es mag sein, dass der Begriff Mittelbau in Teilen des deutschsprachigen Raums umgangssprachlich verbreitet ist, er stellt jedoch keinen offiziellen Begriff dar. Falls es einen solchen gibt (wovon ich nicht ausgehe, weil diese kastenähnliche Trennung zwischen Mittel- und Oberbau in dieser Schärfe und Beharrlichkeit nur im deutschsprachigen Raum beobachtet werden kann), dann sollte der hiesige Artikel zu einer Weiterleitung dorthin umgewandelt werden. Anderenfalls sollte im Artikel explizit auf den inoffiziellen Charakter dieser Klassifikation hingewiesen werden! (nicht signierter Beitrag von 84.159.135.172 (Diskussion) 16:00, 4. Okt. 2015 (CEST))Beantworten

Hallo, die Kritik am Begriff des Akademischen Mittelbaus ist nicht abwegig. Im Artikel wird allerdings darauf hingewiesen, dass abhängig vom jeweils geltenden Hochschulgesetz die förmliche/offizielle Bezeichnung unterschiedlich sein kann (s. zweiter Satz). Beste Grüße --Bahrmatt (Diskussion) 06:26, 5. Okt. 2015 (CEST)Beantworten