Diskussion:Aktueller Rentenwert

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Bojar in Abschnitt Tabelle historische Werte
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Formulierung[Quelltext bearbeiten]

der erste Satz ist für den Laien unverständlich. Es sollte an einer Beispielrechnung erklärt werden wie oder wo dieser Wert verwendet wird. Allgemein sollte man das Beamtendeutsch in dieser Enzyklopedie vermeiden.--79.215.240.35 08:28, 28. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Paragraphen-Zitate[Quelltext bearbeiten]

Des Weiteren sind zwei Paragrafen des SGB VI falsch zitiert, nämlich §§ 69 "Verordnungsermächtigung" und § 255c "Widerspruch und Klage gegen die Veränderung des Zahlbetrags der Rente". Schade, dass sich niemand mehr um die Seite kümmert.--79.215.240.35 08:28, 28. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Angleichung des Rentenwerts Ost an West[Quelltext bearbeiten]

Wäre es sinnvoll, in der Tabelle der Rentenwerte auch eine Spalte anzulegen, welche die zuletzt auch in der Politik hochgelobte sukzessive Angleichung des Rentenwerts Ost an den West-Wert angibt? Man sei auf einem guten Weg, ist da von Politikern zu hören. Wenn man sich die Zahlen der letzten Jahre ansieht, wird allerdings klar, dass die Angleichung der Rentenwerte noch locker 10 Jahre braucht ... --194.76.29.70 09:44, 26. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Aktuell macht das Verhältnis einen Sprung von 92,24 auf 92,61 %. Bei den im Rentenversicherungsbericht 2014 genannten prognostizierten Anpassungen kommen pro Jahr jeweils 0,1 % hinzu. Damit sollte der Rentenwert Ost schon in etwa 75 Jahren das West-Niveau erreicht haben ... --194.76.29.70 15:41, 26. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Ost wächst angeblich stärker[Quelltext bearbeiten]

„Weil der Rentenwert Ost geringer ausfällt als der Rentenwert West, darf die jährliche Anpassung in Ost nicht geringer sein als in West.“

Das ist ja empirisch Blödsinn, siehe Anpassung zum 1.7.07. Hier wird mE nur eine Absichtserklärung ausgedrückt, die nicht von allen Jahresrentengesetzen so abgebildet wurde. Ich plädiere für Streichung.--Karsten Tinnefeld (Diskussion) 14:38, 15. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Sehe ich anders. Der aRW (Ost) ist zumindest immer prozentual ebenso stark gestiegen wie der West wert. Meist sogar stärker. Und die Regel, dass der aRW (ost) nicht langsamer als west steigen darf ist gesetzlich verankert. d.h. der Gesetzgeber (Bundestag) müsste diese Regel aktiv umgehen oder grundsätzlich ändern. Einfach so geht das jedenfalls nicht. Insfoern ist der Satz richtig und durch aus von relevanz, da er maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung des aRW (Ost) hat. --Bojar (Diskussion) 15:50, 15. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Dieser Satz stört mich auch ... weder in den Rentenwertbestimmungsverordnungen noch im § 68 des SGB VI (welcher die Berechnung des aktuellen Rentenwerts (aRW) beschreibt) wird dies erwähnt. Fakt ist, dass es Aussetzungen von Senkungen des aRw gab und diese nachgeholt wurden. Für diese Situation gab es m.W. entsprechende Regeln im Gesetzestext. Dass aber der aRw Ost immer stärker steigen müsse als der aRw West ist möglicherweise gewollt, aber nicht anhand eines Gesetzes/einer Verordnung festzumachen. Oder hast Du eine Quelle dafür? Immerhin bestätigt der am 20.3.15 vom BMAS verkündete Wert diesen "Trend". --194.76.29.70 13:10, 20. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Für den aktuellen Rentenwert Ost gibt es besondere Bestimmungen zu seiner Anpassung bzw. Erhöhung in § 255a VI. Diese haben in den letzten Jahren stets dazu geführt, dass die Renten im Osten um einen höheren Prozentsatz gestiegen sind als im Westen. Nach § 255a Abs. 2 SGB VI muss der aktuelle Rentenwert Ost mindestens um den Prozentsatz angepasst werden, um den der aktuelle Rentenwert angepasst wird. Das wird bereits alles im Artikel erklärt. --Arpinium (Diskussion) 20:47, 20. Mär. 2015 (CET)Beantworten
OK, gebe mich geschlagen. Der aRw Ost ist mindestens um den Prozentsatz anzupassen, der beim aRw West verwendet wird. Beim Lesen interpretierte ich allerdings, dass der aRw Ost immer stärker steigen müsse, und dafür gibt es ja keinen Grund. --194.76.29.70 11:56, 24. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Versuch neue Einleitung[Quelltext bearbeiten]

So, lieber Stephan Klage, hier wäre mein Vorschlag zur Überarbeitung der Einleitung:

Der aktuelle Rentenwert ist der in der Währung Euro ausgedrückte Wert eines Entgeltpunktes in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Er wird benötigt, um die während der Erwerbsphase gesammelten Entgeltpunkte in eine auszahlbare individuelle monatliche Rente umzurechnen. Die individuelle monatliche Rente wird mit der Rentenformel berechnet.
"Der aktuelle Rentenwert wird gemäß § 65 SGB VI jährlich zum 1. Juli durch einen neuen aktuellen Rentenwert ersetzt. Der neue aktuelle Rentenwert wird anhand der Rentenanpassungsformel (§ 68 SGB VI) ermittelt. Damit wird gewährleistet, dass die Renten dem Grunde nach den Löhnen folgen.[1]
Für das Beitrittsgebiet wird bis zur Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnis abweichende davon ein besonderer aktueller Rentenwert (Ost) sowie besondere Entgeltpunkte (Ost) ermittelt und den Berechnungen zugrunde gelegt. Der aktuelle Rentenwert (Ost) wird gemäß (§ 255a SGB VI) angepasst.


Kurze Anmerkungen, warum ich Deine Überarbeitung auch nicht passend fand:

  • der aRW bemisst nicht nur bei 'Regelaltersrentner' die Rente, dieser Eindruck konnte aber entstehen
  • persönliche Entgeltpunkte ergeben als Produkt der individuellen Entgeltpunkte mit dem individuellen Zugangsfaktor sind als solche legalg definiert. Rentenartfaktor und aRW kommen dann erst bei Ermittlung der monatsrente ins Spiel
  • der Rentenwert wird gemäß §65 zum 1. Juli neu festgesetzt und §68 definiert, wie der neue Rentenwert zu berechnen ist (nicht wann er in Kraft tritt)

soweit, hoffe wir kommen da über ein. Würde die Einleitung morgen abend (oder Montag) einstellen, falls du dich nicht vorher (gegenteilig) äußerst. Grüße Bojar (Diskussion) 11:04, 17. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Hi, lieber Stephan Klage, da ich nichts von Dir gehört habe, stelle ich das so nun ein. Grüße Bojar (Diskussion) 20:48, 18. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Prozentwerte in der Tabelle[Quelltext bearbeiten]

Lieber Ronny Michel,

magst du mal bitte erläutern, was d.E. daran nicht stimmmt? Ich sehe da auf anhieb keinen Fehler. Danke Bojar (Diskussion) 20:48, 18. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Ich weiß nicht, ob ich die Prozentwerte einfach nur falsch verstehe? Bsp. Ost: eine Steigerung von 26,57 DM auf 28,19 DM sind 6,1%und nicht wie angegeben 19,6%. Teilweise bleiben die Rentenwerte konstant, z.B. bei 44,49 DM (West), aber es wird eine Veränderung zum Vorjahr von 4,36% angegeben. Das bedarf einer Erklärung! Selbst wenn die Tabelle aus mir momentan unerfindlichen Gründen korrekt sein sollte, ist sie für einen Außenstehenden nicht nachvollziehbar. Ronny Michel (Diskussion) 12:47, 19. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Sorry, unachtsames Lesen meinerseits. Man muss genau auf die Zeiträume in der Tabelle schauen, dann stimmen die Prozentzahlen ;-)Ronny Michel (Diskussion) 12:57, 19. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Aber du hast recht, dass es da nicht korrekt ist. Die Spalte müsste umbenannt und wenigstens einmal die 4,36% "entfallen"... Werde es mal nachbessern :) Danke für den Hinweis, grüße Bojar (Diskussion) 20:56, 19. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Hoffe, es ist nun lesbarer und intuitiver? Grüße Bojar (Diskussion) 21:20, 19. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Tabelle historische Werte[Quelltext bearbeiten]

Die Tabellenwerte (Sicherungsniveau) sind zu überarbeiten. Denn teilweise standen dort Zahlen "Nivau vor Steuern", teilweise ein selbst berechnetes Bruttoniveau (bezogen auf den 1. Juli) und teilweise Bruttoniveauwerte nach "offizieller" Rechnung bezogen auf das ganze Kalenderjahr. Ich werde die Zeitreihen noch vervollständigen (außer jemand ist bemüht da schneller zu sein, dann gerne) und die Quelle einfügen: Rentenversicherung in Zeitreihen (2018), Seite 258. --Bojar (Diskussion) 09:14, 10. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

  1. Aufgrund einer Schutzklausel findet mindestens eine sogenannte Nullrunde statt.