Diskussion:Altenhain (Frankenberg)

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geograf. Lage OT Altenhain[Quelltext bearbeiten]

Altenhain liegt eindeutig rechtsseitig der Zschopau,die Flöha hat mit Altenhain nichts gemein! (nicht signierter Beitrag von 88.150.5.173 (Diskussion | Beiträge) 17:55, 28. Aug. 2009 (CEST)) [Beantworten]

Da hast du natürlich Recht und hättest es auch gleich im Artikel korrigieren können - ich (ehemaliger Altenhainer ;) ) habs aber nun geändert. -- Gruß, aka 18:40, 28. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

zur älteren Geschichte[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel heißt es: Das Dorf ist nach Flöha eingepfarrt, hatte einen Wahlrichter und eine Erbschenke. Einst war hier ein Erbgericht, das 1576 von Wolf von Schönberg für 1500 Gülden gekauft wurde. Dieser machte ein Vorwerk vor Altenhain daraus, das später in den Besitz des Königs von Sachsen überging und an den Amtsverwalter in Frankenberg mit verpachtet wurde. Altenhain hatte zu Beginn des 19. Jahrhunderts 29 Häuser und 163 Einwohner. Durch die angegebene Literatur wird das nicht belegt. Wahlrichter und Erbgericht/Erbschänke widersprechen einander. Wann war einst? Die Währung hieß Gulden! Für den Kauf von 1576 wird es eine Urkunde geben. Wo ist die zu finden, was steht drin? und und und.

Bitte korrigieren, ergänzen, Quellen als Einzelnachweise einfügen oder löschen!

--Striegistaler (Diskussion) 19:28, 29. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]

Beanstandete geschichtliche Angaben[Quelltext bearbeiten]

Die historischen Angaben stehen tatsächlich so in August Schumanns Staats-, Post- und Zeitungs-Lexikon von Sachsen, Auflage von 1814, S. 72. Nun habe ich im Rahmen eigener Forschung (Klaffenbach) feststellen müssen, daß Schumanns statistische Angaben manchmal schon etwas veraltet waren. Außerdem müssen wir bedenken, daß es sich um ein historisches Werk handelt, dessen Verfasser vor 200 Jahren manches anders beurteilte, als wir heute.

Ich setze mal den Originaltext von Schumann hierher, in historischer Orthographie. Einige Ergänzungen füge ich in Klammern ein.

Altenhain, Dorf im Erzgebirgischen Kreise, im Amte Frankenberg, auf der rechten Seite der Flöhe (hier irrt Schumann, muß heißen Zschopau!), Lichtenwalde gegen über, und 3/4 Stunden (ca. 3,5km) südlich von Frankenberg gelegen. Es hat 29 Häuser und 163 Einwohner, unter denen 6 Bauern(güter), 3 Gärtner (das waren Häuser mit einem größeren Grundstück, das z.B. etwas Kleinviehhaltung ermöglichte, die restlichen 20 Häuser hatten nur kleine Grundstücke), 4 3/4 Magazinhufe (das war eine Bemessung für die Getreideabgaben an die Militärmagazine, dieser unterlagen nur die Bauern), 577 volle, 375 gangbare und 202 cad. (caducke) Steuerschocke (Das war eine Art Grundsteuer, die an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Grundstücke gemessen wurde. Die vollen Schocke repräsentieren den Stand von 1628, die caducken (hinfälligen) Schocke stehen für die Verluste durch den 30-jährigen Krieg. Nur die gangbaren Schocke wurden besteuert). Das Dorf ist nach Flöhe eingepfarrt, hat einen Wahlrichter (1814) und eine Erbschenke. (Das ist kein Widerspruch, da offensichtlich das Richteramt 1814 nicht mehr an den Besitz der Schenke gebunden war. Der nächste Satz klärt dies:) Vormahls (also vor 1576) war hier ein Erbgericht, allein im J. 1576 kaufte es Wolf von Schönberg für 1500 Gülden (wirklich so geschrieben!), und machte das noch existierende Vorwerk vor Altenhain daraus, welches nun (1814) königlich und an den Amtsverwalter in Frankenberg mit verpachtet ist.

Wenn man Schumanns Zitat wörtlich zu bringen wollte, müßte man es als solches kennzeichnen. Ich werde mal versuchen, es so umzuformulieren, daß zeitunabhängig und für heutige Leser verständlich wird. Ich würde mich freuen, wenn jemand mir helfen würde, die Referenz zu Schumann noch mit einem Link zum Digitalisat bei Google Books zu versehen.--Derglennemiller (Diskussion) 11:09, 29. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]