Diskussion:Andreas Müller (Richter)

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Letzter Kommentar: vor 27 Tagen von Koschi73 in Abschnitt Kritik
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(...da der Text noch nicht erschienen ist, parke ich den hinweis bis dezember 13 auf der disk) Literatur

POV[Quelltext bearbeiten]

Ich habe lt. WP:NPOV den Satz, Seine nun fast 20 Jahre dauerndes pointiertes Engagement macht ihn authentisch und glaubwürdiger als Heisig, die nur zwei Jahre in Berlin-Neukölln arbeitete., entfernt, da er zum einen Müller unverhältnismäßig gut dastehen lässt und zum anderen die Arbeit von Heisig extrem abwertet.
Insbesondere ist die Kausalkonstruktion falsch, dass jemand nur wegen 20 Jahre Engagements ein authentischer Jugendrichter ist; ich bin vielmehr der Meinung, dass Müller hier aus der Masse der deutschen Jugendrichter herausragt. Die Dauer seines Engagements allein soll gerne herausgestellt werden, aber dass er dadurch authentisch und glaubwürdig(er als andere) erscheint, gehört in dieser Formulierung nicht in eine Enzyklopädie.
Der Vergleich mit Heisig schließlich ist absolut unangebracht – weil er Müller auf deren Kosten gut dastehen lässt. --Filterkaffee 22:21, 18. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Kritik[Quelltext bearbeiten]

Abschnitt so nicht brauchbar: Was konkret wird kritisiert? Was soll der nebulöse Satz So bezeichnet Theresia Höynck Müllers „Erziehungsrichter“ als „Laiensicht“ bedeuten? Wer ist Erziehungsrichter? Bezeichnet Frau Hönyck, den Jugendrichter Müller undifferenziert als "Laien"? Dem interessierten Leser ist es nicht einmal möglich das selbst zu recherchieren, da die angeführten Belegen nicht ohne weiteres frei zugänglich sind 87.143.180.104 08:47, 18. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Ich habe die wirklich mangelhaften Belege jetzt präzisiert. --Koschi73 (Diskussion) 17:11, 14. Apr. 2024 (CEST)Beantworten