Diskussion:Arbeitnehmer

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von 2A02:8109:B6B0:4F00:55F7:A895:1E8F:45F8 in Abschnitt Schweiz "Mitarbeitende"
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Geplante Überstunden[Quelltext bearbeiten]

--84.180.11.5 16:41, 12. Apr. 2014 (CEST)darf das sein das in einem Dienstplan schon geplante überstunden stehen dürfen.Beantworten

Arbeitnehmer[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt "Arbeitsrecht" wird § 5 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (Betr.VG) zitiert. Danach unterfallen auch u.a.Beamte dem Arbeitnehmerbegriff. Im Abschnitt "Beamte" wird dann aber gesagt, Beamte seien keine Arbeitnehmer. Dieser Widerspruch müßte aufgelöst werden. Auch unterfallen Angehörige des öffentlichen Dienstes nicht dem Betr.VG, sondern dem Personalvertretungsgesetz (PersVG). Wo findet sich hierfür die Auflösung? --Karl 3 (Diskussion) 13:09, 17. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Die Arbeitnehmereigenschaft wird nicht nur im BetrVG definiert, sondern ist auch sozialversicherungsrechtlich von Bedeutung Vgl: [1] Die Frage, Arbeitnehmer oder Scheinselbständiger ist/war häufig Anlaß zu Streitigkeiten (z.B. freiberuflicher oder angestellter Arzt im Krankenhaus).--Karl 3 (Diskussion) 21:59, 22. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Schweiz "Mitarbeitende"[Quelltext bearbeiten]

Ist das wirklich der gängige Begriff in der Schweiz oder wird der nur von den öffentlichen Hand willkürlich benutzt, wie ja in D wenigstens teilweise leider auch. In dem verlinkten Text zum Schweizer Arbeitsrecht taucht der nicht einmal auf, wenn ich nichts überlesen habe. --2A02:8109:B6B0:4F00:55F7:A895:1E8F:45F8 16:34, 20. Mär. 2024 (CET)Beantworten