Diskussion:Artur Sträter

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 2A02:908:F8C:EF60:251F:E858:A298:C1EF in Abschnitt Zitat
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Zitat[Quelltext bearbeiten]

Dieses Zitat zu den Sondergerichten kommt in der Literatur sehr häufig vor. Es wäre wünschenswert, wenn es hier stärker in den biografischen Kontext eingebaut würde. Etwa: In welchen Zusammenhang wurde es gebraucht? Gibt es weitere Hinweise zur vergangenheitspolitischen Haltung Sträters? --Machahn (Diskussion) 09:11, 19. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Dem kann ich nur beipflichten. Der SPIEGEL berichtete beispielsweise davon, dass der Bonner Lnaderichtspräsident Heinrich Becker sich - sogar mittels Verfassungsbeschwerde - gegen Ermittlungen zur Wehr gesetzt habe, die Sträter gegen ihn wegen potenzieller politischer Einflussnahme auf die (Nachkriegs-) Justiz angestrengt habe. Derartige Zitate sollten mindestens dahin eingeordnet werden, ob sie als tagespolitische Sprüchemacherei oder als (laien-) historisches Urteil geäußert wurden. Macht, auch wenn das in der Wiki leider oft Pott wie Deckel gehandhabt wird, schon einen Unterschied. Es ist reine Spekulation meinerseits, aber wenn man sich die Personenkonstellationen in diesem Artikel anschaut, kommt durchaus in Betracht, dass er einen harmlosen Richter am Sondergericht im Vergleich mit einem NS-Karrieristen in gleicher Funktion vor Augen hatte. Unterschiede soll's da schon gegeben haben: https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46462448.html --2A02:908:F8C:EF60:251F:E858:A298:C1EF 10:49, 7. Apr. 2020 (CEST)Beantworten