Diskussion:Aufbewahrungsfrist

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Kondensstreifen in Abschnitt Übersichtlichkeit des Artikels
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Das verlinkte Merkblatt Aufbewahrungsfristen ist nicht gültig verlinkt.

Kritik am Artikel hierherverschoben[Quelltext bearbeiten]

Aus dem Artikel hierher verschoben: "Vermerk: der Aufsatz übersieht leider vollkommen, dass es neben der Pflicht zur Aufbewahrung (Aufbewahrungsfristen) hochproblematisch ist, ob durch den Staat oder durch Dritte datengeschützte Unterlagen überhaupt aufbewahrt werden dürfen, und wie lange. Das ergibt sich aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung." Gruß --Howwi Disku 09:08, 9. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Tja, zehn Jahre später immer noch keine Lösung. Meines Wissens müssen z.B. Personalunterlagen über einen Arbeitnehmer nach dessen Ausscheiden alsbald vernichtet werden. Über solche Widersprüchlichkeiten sollte schon was in den Artikel.--Ciao • Bestoernesto 15:47, 1. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Dauerwert?[Quelltext bearbeiten]

Was ist mit Dauerwert gemeint? Müssen diese Dokumente länger als 10 Jahre aufbewahrt werden? Wehe00 12:35, 17. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Das sagt doch das Wort: "dauernd" = "ohne zeitliche Begrenzung", also Dinge, die man zeitlebens nicht wegwirft!94.222.222.46 17:30, 1. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Offenbar ist das eben nicht selbsterklärend! Frag 100 Leute und 85 werden keine Ahnung haben, was das bedeuten soll. In einem Fachartikel könnte man das so stehen lassen, in einer allgemeinen Enzyklopädie muss das aber entweder hier erklärt werden oder auf einen entsprechenden Artikel verlinkt werden, wo man das macht. --93.133.246.132 18:34, 22. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Ich frage mich, wo der Korrespondent das überhaupt her hat; eine Rechtsquelle oder ein Zitat wäre hier sehr hilfreich.--87.79.75.61 13:24, 16. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Mit "d" für dauernd ist gemeint, dass das Schriftstück, der gesamte Inhalt des angebotenen Ordners niemals weggeworfen werden darf. Das beinhaltet klar, dass die Stell- oder Ablagefläche auch niemals reduziert werden darf, und niemand weiß, ob es in 100 Jahren tatsächlich noch gebraucht wird. Das "d" verhindert eine Kassation (Vernichtung) einfach. Als untergeordnete Registratur kann man dem Hauptarchiv helfen, indem man zu dem "d" ein "*" setzt und in der Fußnote dem Hauptarchiv die letzte Entscheidung überlässt. Hamsti|194.149.241.3|10:30, 6. Aug. 2019 (CEST)}}

Fristen[Quelltext bearbeiten]

s. § 257 HGB Oursana (Diskussion) 01:10, 31. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

neuen Weblink[Quelltext bearbeiten]

Hallo, was halten Sie von der Idee diesen Link http://buchhaltung-lernen.de/aufbewahrungsfristen-abc.html bei den Weblinks mit aufzunehmen? (nicht signierter Beitrag von 80.156.88.36 (Diskussion) 14:29, 2. Mär. 2015 (CET))Beantworten

Industrie, Luftfahrt und andere Großprojekte[Quelltext bearbeiten]

Es gibt für Konstruktionszeichnungen von Kraftwerken, Flugzeugen, der Dokumentiation der Wartung und diverse andere Großprojekte auch noch viel längere Fristen, zum Teil dann sogar bis zu 100 Jahre, die dann auch erheblich Probleme verursachen können (vergl. z.b. http://www.heise.de/tp/artikel/16/16567/1.html zur Langzeitarchivierung industrieller IT-Prozesse), vielleicht ist das für den Artikel noch zu ergänzen, oder gehört das zu einem anderen Artikel? --Thomas Österheld (Diskussion) 13:44, 31. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Übersichtlichkeit des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Der Übersichtlichkeit und der Möglichkeit des Ausbaus wegen sollte man für Deutschland, Schweiz und Österreich eine Aufteilung des Artikels vornehmen. -- Kondensstreifen 15:42, 22. Jan. 2020 (CET)Beantworten