Diskussion:Aufrüstung

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Neun-x in Abschnitt Abschnitt "Aufrüstung in Europa"
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Abschnitt "Aufrüstung in Europa"[Quelltext bearbeiten]

Der Vertrag über eine Verfassung für Europa bestimmt in Artikel I-41 Absatz 3:
„Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern.“
Diese Vorschrift legt für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union de facto eine Verpflichtung zur Aufrüstung fest.

Dass dies eine Vorschrift zur Aufrüstung darstellt ist keine neutrale Aussage. Zwar gab es diesen Vorwurf von Vertragskritikern, es gab aber ebenso auch gegenteilige Aussagen. Siehe auch Vertrag_von_Lissabon#Militarismusvorwurf (man beachte auch, dass der Vertrag selbst nie in Kraft getreten ist, sondern statt dessen der Lissabonvertrag und auch die nun korrekte Nummerierung des Artikels). --StYxXx 05:38, 11. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

+1 richtig - das ist keine neutrale Aussage - und falsch. Zudem trat der VVE nichrt in Kraft! Ich habe es geändert. --Neun-x 09:04, 8. Jun. 2011 (CEST)Beantworten