Diskussion:Auge für Auge/Archiv/2

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2014[Quelltext bearbeiten]

Meines (Halb-) Wissens nach stellte "Auge um Auge" vor fast 4000 Jahren einen gewaltigen humanitären Fortschritt dar, denn vorher wurden einem unverdient Geschädigten, seiner Familie oder seinen Vertretern nahezu alle Handlungen erlaubt bzw zugebilligt, die deren Streben nach Vergeltung in eigenem subjektivem Ermessen bis hin zur Blutrache angemessen erschienen. Demgegenüber war die Festlegung der zulässigen Vergeltung in Art und Umfang eine Verbesserung und vor allem für jeden vorherzusehen und zu beurteilen. Insbesondere die letzten beiden Punkte zeigten auf, was ein Schädiger und dessen Familie zu erdulden hatten ohne ihrerseits Vergeltung üben zu dürfen. Der Artikel geht darauf nicht ein und stellt diesen historischen Fortschritt als antike, primitive Barbarei dar. Ich finde, daß diesem Aspekt mehr Beachtung geschenkt werden sollte.--46.115.18.182 16:10, 19. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]

Darauf wird im Artikel Talion eingegangen. Die Theorie der Rachebeschränkung stimmt nicht. Es gibt keinerlei Beleg dafür, dass überschießende Vergeltung von der Gemeinschaft jemals gebilligt wurde. Fingalo (Diskussion) 10:02, 21. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]

2017[Quelltext bearbeiten]

Warum hier und nicht im Artikel Talion?[Quelltext bearbeiten]

Beim Überfliegen dieses Artikels und des Artikels Talion hatte ich den Eindruck, dass Inhalte z. T. nicht optimal zugeordnet sind. Die Abschnitte

  • 7 Koran
  • 8 Islamische Rechtstradition
  • 9 Europäische Rechtstradition

und eigentlich auch den einführenden Abschnitt

  • 1 Vorläufer und Analogien im Altertum

hätte ich im Artikel „Talion“ erwartet. Denn ist jener Artikel nicht derjenige, der den Gesamtüberblick über das Thema bringt, während der Artikel „Auge für Auge“ die Aussagen aus Tora und NT sowie deren Auslegungen und vielleicht auch Auswirkungen behandelt? --ChoG Ansprechbar 15:09, 9. Aug. 2017 (CEST)[Beantworten]

Nein, denn im direkten Vergleich sieht man, dass die Teile 1 und 7-9 hier jeweils konkret auf den Rechtssatz bezogen sind und nicht auf ein allgemeines Talionsprinzip. Kopilot (Diskussion) 16:08, 9. Aug. 2017 (CEST)[Beantworten]