Diskussion:Ausbelichtung

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Quinbus Flestrin in Abschnitt Ausbelichtung auf Microfilm
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"Rasterfrei"[Quelltext bearbeiten]

In diesem Artikel wird mehrfach betont, dass eine Ausbelichtung "rasterfrei" sei. Ich bin bereits nicht ganz sicher, ob "rasterfrei" der korrekte technische Begriff ist (bei einer Google-Suche taucht dieser Artikel weit oben auf - nach Artikeln, die sich mit "rasterfreier" Pädagogik beschäftigen). Zwar trifft es zu, dass bei den verschiedenen Verfahren der Ausbelichtung die Bilder nicht "gerastert" werden, wie bei der herkömmlichen Übertragung von Bildern von Fotofilmen auf die Druckvorlage im Zeitungs- oder Zeitschriftendruck (siehe Druckraster). "Rasterfrei" im eigentlichen Sinne ist jedoch nur die Übertragung der Bildinformationen von Film auf Fotopapier auf optisch-chemischem Wege.

Sobald jedoch digitale Verfahren verwendet werden, kann das Druckverfahren nicht mehr als "rasterfrei" bezeichnet werden. Dies ist zum Einen dann der Fall, wenn schon die Ausgangsdaten in einem digitalen Medium vorliegen, wie bei Digitalkameras, bei denen das Bild aus einzelnen Punkten (Pixeln) zusammengesetzt ist. Zum Anderen wird bei Abzügen von Filmen in den heute verwendeten Maschinen der Film erst gescannt (und damit gerastert) und dann auf das Papier übertragen. Insofern kann ein solches Verfahren keinesfalls als "rasterfrei" bezeichnet werden.

Der Artikel dürfte übrigens insofern überholt sein, als bei der Herstellung von Abzügen in heutigen Maschinen kein lichtempfindliches Papier, das die Farbschichten selbst enthält, mehr verwendet wird, sondern die Farbe durch Druckverfahren auf das Papier aufgetragen wird, weil dies wesentlich kostengünstiger und umweltschonender ist. Dann liegt natürlich schon keine Ausbelichtung mehr vor. Es sollte im Artikel klargestellt werden, dass das Verfahren der Ausbelichtung heute nur mehr ein Nischendasein führt, da für den Großteil der Anwendungen ein Digitaldruck völlig ausreicht. --Vicki Reitta (Diskussion) 11:17, 9. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Ich bin nicht vom Fach und weiß daher nicht, ob «rasterfrei» ein gängiger Ausdruck ist. Aber so wie ich das Verfahren verstehe, entsteht bei einer Ausbelichtung grundsätzlich kein Raster. Ob die Vorlage ein Negativ oder eine digitale Datei ist, spielt dabei keine Rolle, denn auch in einer digitalen Datei befindet sich kein Raster. Ein Raster muss man sehen können, damit es eines ist. Auch ein Scanner erstellt somit kein Raster, sondern Pixel. Zu deinem zweiten Kritikpunkt, dass der Artikel überholt sei: Es wäre in der Tat interessant zu erfahren, inwieweit das Verfahren heute noch zur Anwendung kommt, speziell in Fotolabors. Wikisteno (Diskussion) 23:54, 9. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

digital ausbelichtet = ?[Quelltext bearbeiten]

„Die überwiegende Mehrheit der aktuellen A-Budget-Filme wird digital ausbelichtet“ heißt es im Artikel 2K (Film), der auch hierher verweist. Verstehe ich richtig, dass das nicht die hier dargestellte analoge Ausbelichtung meint? Für heutige Spielfilme scheint das ja auch unsinnig zu sein, oder? Wenn dem so ist, wäre ein Hinweis angebracht, dass diese digitale Ausbelichtung hier nicht gemeint ist. Oder sie wird extra behandelt. Möglicherweise habe ich aber auch garnichts verstanden. --Griot (Diskussion) 17:15, 11. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Ausbelichtung auf Microfilm[Quelltext bearbeiten]

Was hier fehlt: Es wird nicht nur von Film oder Digitalisat auf Papier, sondern auch von Digitalisat auf Film "ausbelichtet". Das ist z. B. üblich, um angesichts der Unsicherheit digitaler Speichermedien eine ohne jede IT mit einfachsten technischen Mitteln (nämlich über optische Vergrößerung) lesbare Kopie auf einem Langzeitspeichermedium (Film) zu haben. Es wird also vom digitalen Bild/Text eine analoge Kopie auf Fotofilm (Polyester) ausbelichtet. Mikrofilm hält voraussichtlich 500 Jahre. Siehe Bericht über das Staatsarchiv Preuß. Kulturbesitz Berlin. --Quinbus Flestrin (Diskussion) 23:21, 25. Feb. 2023 (CET)Beantworten