Diskussion:Auslandseinsätze der deutschen Polizei

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 2A02:908:E850:71E0:F48A:3F75:DF88:D9E0 in Abschnitt landshut
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Veraltet[Quelltext bearbeiten]

Text gibt ersichtlich einen veralteten Stand aus 2006 wieder! --84.157.111.113 22:40, 28. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Nummerierung[Quelltext bearbeiten]

Nach welchen Kriterien sind die Einträge in der Tabelle nummeriert? Nach Missionsbeginn zumindest nicht. Sollte die Nummerierung willkürlich sein, müsste sie entfernt werden, da sie dann unenzyklopädisch wäre. --Carbenium 15:18, 26. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Rechtliche Betrachtung der Auslandseinsätze[Quelltext bearbeiten]

es fehlt die rechtliche Betrachtung der Auslandseinsätze - für einen Auslandseinsatz von Polizisten der Bundespolizei und der an sie abgeordneten Polizisten der Länder bedarf es keines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Der Bundesinnenminsiter entscheidet im Einvernehmen mit dem Bundesaußenminister nach Weisung des Bundeskanzlers - nach meiner Kenntnis. Im weiteren fehlt eine Betrachtung welchen Rechtsnormen die Polizisten im Einsatzland unterliegen. Gilt für sie auch die Haager Landkriegsordnung und die Genfer Konventionen, zählen sie in einem Bürgerkriegsland wie Afghanistan als Kombattant, gilt für sie wie für Soldaten das Verbot von Chemische Waffen und damit der Verbotseinsatz von Pfefferspray gegen unfriedliche Demonstranten. vielleicht könnte mal jemand was dazu schreiben. Matthias Hake (Diskussion) 09:50, 19. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

landshut[Quelltext bearbeiten]

Die befreiung der lufthansa maschine und andere gsg9 einsätze sollte auch thema dieser seite sein https://de.wikipedia.org/wiki/GSG_9_der_Bundespolizei#Befreiung_des_Flugzeugs_%E2%80%9ELandshut%E2%80%9C (nicht signierter Beitrag von 2A02:908:E850:71E0:F48A:3F75:DF88:D9E0 (Diskussion) 02:58, 23. Aug. 2021 (CEST))Beantworten