Diskussion:Bürkert

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Yotwen in Abschnitt Geprüfte Absschlüsse vs. Homepage
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Geprüfte Absschlüsse vs. Homepage[Quelltext bearbeiten]

Geschäftszahlen von Homepages sollte man grundsätzlich mit Vorsicht geniessen. Beim geprüften Jahresabschluss hat zumindest ein Buchprüfer unterschrieben und garantiert mit seiner Reputation für den Inhalt. Und 2015 reicht völlig. Wir sind schliesslich keine Auskunftei. Yotwen (Diskussion) 18:40, 23. Dez. 2017 (CET)Beantworten