Diskussion:Büsinger-Handel
„Verletzung der Neutralität“
[Quelltext bearbeiten]Inwiefern können fremde Truppen die schweizerische Neutralität verletzen? --= (Diskussion) 12:47, 1. Aug. 2016 (CEST)
- Verletzt wurde die schweizerische Souveränität. Ist geändert.--Karsten11 (Diskussion) 22:08, 4. Aug. 2016 (CEST)
bewusste Verletzung der Souveränität
[Quelltext bearbeiten]Ich habe den Satz: "Da sich die Soldaten unter Deck versteckten, bemerkten die Schweizer Grenzposten bei Stein am Rhein zunächst das Eindringen fremder Truppen nicht." gelöscht, da er auch von schweizerischer Seite teilweise als nicht den Tatsachen entsprechend betrachtet wird. (s. Leutenegger S. 19) Der Satz ist politisch bedeutsam, da dies die deutsche Verhandlungsposition (keine bewusste Verletzung schweizerischer Souveränität) ausgehebelt hätte. --Zieglhar (Diskussion) 12:15, 18. Jan. 2017 (CET)
Falsches Lemma
[Quelltext bearbeiten]Lemma ist definitv falsch. Das müsste lauten Büsingerkrieg siehe HLS. Der Büsingerhandel oder Imthurnhandel ist das ältere Ereigniss. Das man das Wort 'Krieg' verwendete zeigt die Bedeutung die man dem ganzen zumass. Buchstapler (Diskussion) 19:55, 27. Dez. 2022 (CET)