Diskussion:BGB-Informationspflichten-Verordnung

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Artikelqualität[Quelltext bearbeiten]

Um ganz ehrlich zu sein, dieser Artikel hat mich doch echt geärgert, als ich ihn gelesen habe: Die Ausgangsversion behandelte die BGB-InfoV so, als wäre sie nur für FernAbsVerträge zugeschnitten.

  • Die BGB-InfoV hat die größte Bedeutung aber für Reiseverträge
  • Es soll nicht nur § 312c BGB konkretisiert werden
  • Der Artikel ist zwingend deutschlandlastig, weil er die nationalstaatliche Umsetzung von EG-Richtlinien ist. Ich hab dann den Vermerk deutschlandlastig herausgenommen, weil ein gleichnamiger Artikel für die Schweiz oder für Österreich nicht in Betracht kommt; wobei ich es schon interessant fände, wie die Österreicher ihr viel älteres ABGB auf das EG-Schuldrecht angepasst haben.
  • Die Formatvorlage wurde von mir eingepasst.

Danach habe ich mich nicht mehr geärgert. Das ist halt Wiki...

--130.75.128.107 13:21, 18. Okt 2004 (CEST)

BGBEG / Kopfzeile[Quelltext bearbeiten]

Bevor hier ein Edit-War ausbricht, stell ich das Thema mal lieber zur Diskussion.

Edit a) und Edit b):

  • EGBGB oder BGBEG
Das Gesetz heißt zwar Einführungsgesetz zum BGB, wird aber laut Bundesministerium für Justiz mir BGBEG abgekürzt (und nicht EGBGB). Was ein Anwalt so auf seiner Internetseite schreibt, die sich ja hier großer Beliebtheit zu erfreuen scheint, sollte für Wikipedia nicht relevant sein.
Insoweit müsste auch der Artikel "Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche" überarbeitet werden.
  • Weil diesen Regeln damit Gesetzesrang zukommt, wurde für den Fernabsatz ein Stück weit Rechtssicherheit hergestellt.
Eine Bewertung hat in der Kopfzeile nichts zu suchen

--Beamterthomas77 10:35, 5. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Ausweislich der letzten Neubekanntmachung (1994) und der letzten Änderung (2016) des EGBGB hat dieses Gesetz keine gesetzliche Abkürzung. Juris hat sich dafür BGBEG ausgedacht und die juris-Abkürzung steht auch auf der Homepage des BMJ. Das BMJ ist aber nicht der Gesetzgeber und die juris-Abkürzungen sind ohnehin häufig fragwürdig (und weichen jedenfalls im Landesrecht gerne auch von ausdrücklichen gesetzlichen Abkürzungen ab). Die nach meiner Erfahrung überwiegende Konvention in der Fachliteratur ist EGBGB. Richtig ist daher entweder beides (abkürzen darf jeder, wie er will) oder keins (es gibt keine gesetzliche Abkürzung). --Melopsittacus (Diskussion) 10:00, 25. Apr. 2016 (CEST)[Beantworten]

Politikergeschwafel[Quelltext bearbeiten]

und Phrasen wie sie gerade bei Fernsehpolitikerinnen aktuell sind auch: "ein Stück weit" würg Witwe Bolte 14:58, 23. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]

Hallo Gemeinde, wer auch immer sich berufen fühlt, diesen Artikel zu pflegen. Schaut doch mal bitte über die Links. Der eine zu buzer. de ist meiner Meinung nach nicht zielführend. Gibt es da nichts besseres? --Citrix 09:01, 14. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Artikel veraltet (Stand Aug. 2019)[Quelltext bearbeiten]

Seit 01.07.2018 gilt die BGB-Info-VO nicht mehr! Die bisher in der BGB-Info-Vo verbliebenen Vorschriften zum Reisevertragsrecht (§§ 4-9 BGB-Info-VO a.F.) wurden im Zuge der Reiserechtsreform mit Wirkung ab 01.07.2018 nun vollständig in den Art. 250 EGBGB überführt, durchgängig überarbeitet und an die neue Gesetzeslage des seit 01.07.2018 gültigen neuen Reisevertragsrechts (nunmehr: §§ 651a-y BGB) angepasst.

Werde es mal einarbeiten, wenn ich Zeit habe. Oder genügt der hier gegebene Hinweis bereits aus, um es so in den WP-Artikel zu übernehmen?

Gruß Rechtsanwalt Jörg Gerlach, Köln--80.146.105.209 18:10, 20. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]


Änderungen sind nun eingearbeitet.

Gruß Rechtsanwalt Jörg Gerlach, Köln (Dez. 2019) (nicht signierter Beitrag von 2003:ED:970F:D163:5D8D:A5AD:FE37:EDB7 (Diskussion) 10:06, 22. Dez. 2019 (CET))[Beantworten]